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| OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1976 - VII B 1619/76 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Dezember 1976 - VII B 1619/76 (https://dejure.org/1976,2533)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 65 Abs. 1 und Abs. 2 VwGO; § 36 Abs. 1 BBauG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65
Notwendige Beiladung einer Gemeinde
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1976 - VII B 1619/76
Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist in Streitigkeiten um die Erteilung einer Bauoder Bebauungsgenehmigung die Gemeinde wegen ihres Mitwirkungsrechts nach § 36 Abs. 1 BBauG an dem streitigen Rechtsverhältnis "derart beteiligt, daß die Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann‟ ( BVerwG, Urteil v. 22.4.1966 - IV C 17.65 -, BRS 17.
- VGH Hessen, 29.08.1986 - 4 TH 1729/86 Der Senat ist als zweite Tatsacheninstanz auch als Beschwerdegericht zu einer vollen Überprüfung erstinstanzlicher Entscheidungen berufen und kann die gemäß § 65 Abs. 1 VwGO erforderliche Ermessensentscheidung selbst treffen (…st. Rspr., B. v. 9. August 1978 - IV TE 49/78 -, Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl. § 65, Rdnr. 18;… Kopp, VwGO, 7. Aufl. § 65 Rdnr. 27; a. A. OVG Münster, B. v. 13. Dezember 1976 - VII B 1619/76 -, BRS 30 Nr. 178, das die Ermessensentscheidung des Verwaltungsgerichts durch das Beschwerdegericht lediglich auf Einhaltung der Ermessensgrenzen für überprüfbar hält).
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