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Rechtsprechung
   BFH, 16.08.1993 - VII B 163/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4877
BFH, 16.08.1993 - VII B 163/93 (https://dejure.org/1993,4877)
BFH, Entscheidung vom 16.08.1993 - VII B 163/93 (https://dejure.org/1993,4877)
BFH, Entscheidung vom 16. August 1993 - VII B 163/93 (https://dejure.org/1993,4877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden durch Fristversäumnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.02.1992 - VII R 121/91

    Rechtswidrige Ablehnung eines Vertagungsantrags durch das Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 16.08.1993 - VII B 163/93
    Aufgrund seiner Vorbildung und beruflichen Stellung wäre ihm bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht entgangen, wonach die Rüge, das FG habe einen Vertagungsantrag rechtswidrig abgelehnt, keinen Fall der mangelnden Vertretung i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO beinhaltet, sondern als Verfahrensmangel der Verletzung rechtlichen Gehörs mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden muß (…Beschlüsse des Senats vom 11. Februar 1992 VII R 112/91, BFH/NV 1992, 678, und vom 27. Februar 1992 VII R 121/91, BFH/NV 1992, 756 m.w.N.).
  • BFH, 11.02.1992 - VII R 112/91
    Auszug aus BFH, 16.08.1993 - VII B 163/93
    Aufgrund seiner Vorbildung und beruflichen Stellung wäre ihm bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht entgangen, wonach die Rüge, das FG habe einen Vertagungsantrag rechtswidrig abgelehnt, keinen Fall der mangelnden Vertretung i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO beinhaltet, sondern als Verfahrensmangel der Verletzung rechtlichen Gehörs mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden muß (Beschlüsse des Senats vom 11. Februar 1992 VII R 112/91, BFH/NV 1992, 678, …und vom 27. Februar 1992 VII R 121/91, BFH/NV 1992, 756 m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2019 - VIII R 19/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Rn. 8 b) Ein Verschulden i.S. des § 56 FGO ist, jedenfalls wenn es sich um die Fristversäumnis eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts handelt, nur dann zu verneinen, wenn dieser die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt angewendet hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16.08.1993 - VII B 163/93, BFH/NV 1994, 385).
  • BFH, 03.08.2005 - IX B 26/05

    Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch

    Ein solches Verschulden ist, jedenfalls wenn es sich wie hier um die Fristversäumnis eines Steuerberaters handelt, nur zu verneinen, wenn die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt angewendet worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 16. August 1993 VII B 163/93, BFH/NV 1994, 384, 385).
  • BFH, 07.02.2002 - III R 12/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Erkrankung; Anforderungen an den Inhalt …

    a) Ein Verschulden i.S. des § 56 FGO ist, jedenfalls wenn es sich um die Fristversäumnis eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts handelt, nur dann zu verneinen, wenn dieser die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt angewendet hat (vgl. BFH-Beschluss vom 16. August 1993 VII B 163/93, BFH/NV 1994, 384).
  • BFH, 16.03.2005 - X R 8/04

    Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    a) Ein Verschulden i.S. des § 56 FGO ist, jedenfalls wenn es sich um die Fristversäumnis eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts handelt, nur dann zu verneinen, wenn dieser die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt angewendet hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2002 III R 12/01, BFH/NV 2002, 794, m.w.N., und vom 16. August 1993 VII B 163/93, BFH/NV 1994, 384).
  • BFH, 27.01.2009 - X S 46/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verspäteter Anhörungsrüge

    Ein Verschulden i.S. des § 56 Abs. 1 Satz 1 FGO ist, jedenfalls wenn es sich um die Fristversäumnis eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts handelt, nur dann zu verneinen, wenn die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt angewendet worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 16. August 1993 VII B 163/93, BFH/NV 1994, 384, 385).
  • BFH, 24.03.2006 - V R 59/05

    Revisionsbegründungsfrist

    Einen rechtskundigen Verfahrensbevollmächtigten trifft ein Verschulden an einer Fristversäumnis nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann nicht, wenn die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt angewendet worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. August 1993 VII B 163/93, BFH/NV 1994, 384, 385).
  • BFH, 11.08.2003 - IV R 13/02

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Revision nach Erfolg der …

    Einen rechtskundigen Verfahrensbevollmächtigten trifft ein Verschulden an einer Fristversäumnis nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann nicht, wenn die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt angewendet worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. August 1993 VII B 163/93, BFH/NV 1994, 384, 385).
  • BFH, 09.08.2001 - III R 14/01

    Verspätete Einlegung der Revision - Fristversäumnis eines Steuerberaters oder …

    Ein Verschulden i.S. des § 56 Abs. 1 FGO ist, jedenfalls wenn es sich um die Fristversäumnis eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts handelt, nur dann zu verneinen, wenn die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt angewendet worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 16. August 1993 VII B 163/93, BFH/NV 1994, 384, 385).
  • BFH, 24.06.2002 - X B 190/01

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

    Ein Verschulden i.S. des § 56 Abs. 1 FGO ist, jedenfalls wenn es um die Fristversäumnis eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts geht, nur dann zu verneinen, wenn die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt angewendet worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 16. August 1993 VII B 163/93, BFH/NV 1994, 384, 385).
  • FG Düsseldorf, 14.06.2018 - 15 K 2760/17

    Klagefrist im Zusammenhang einer Klage wegen der Hinzuschätzungen nach einer …

    Einen rechtskundigen Verfahrensbevollmächtigten trifft ein Verschulden an einer Fristversäumnis nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann nicht, wenn die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt angewendet worden ist (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 16.8.1993 VII B 163/93, BFH/NV 1994, 384).
  • BFH, 30.07.2003 - IX R 31/03

    Rechtsirrtum bei einem Vertreter der rechtsberatenden Berufe nicht entschuldbar

  • BFH, 15.05.2002 - X B 156/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsirrtum eines Bevollmächtigten

  • BFH, 21.08.2002 - X B 25/02

    Versäumnis der Beschwerdefrist; Voraussetzung des Verschuldens im Sinne des § 56 …

  • BFH, 18.12.2001 - II R 63/01

    Wiedereinsetzung; fehlerhafte Einlegung der Revision beim FG

  • FG Münster, 31.08.2023 - 10 K 2110/19

    Hinzuschätzungen aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung und Zweifeln an …

  • FG Münster, 20.06.2024 - 5 K 150/24

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Klagefrist

  • BFH, 30.07.2003 - IX B 31/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Missverständlichkeit der …

  • FG Köln, 13.11.2003 - 2 K 4850/00

    Vorsteuervergütung

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