Rechtsprechung
| BFH, 07.05.1996 - VII B 17/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Beschwerde in Streitigkeiten über Kosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 08.02.1999 - VII B 202/98
Außerordentliche Beschwerde; unstatthaftes Rechtsmittel
Die Beschwerde gegen den Beschluß des FG vom 28. April 1998 ist nicht statthaft und deshalb als unzulässig zu verwerfen, weil die Beschwerde in Streitigkeiten über Kosten gemäß § 128 Abs. 4 FGO (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Mai 1996 VII B 17/96, BFH/NV 1996, 777) nicht gegeben ist. - FG Hamburg, 02.12.2010 - 3 KO 194/10
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Keine Kosten für die Vertretung im …
Rn. 28 Nach - vorliegender - Übertragung des Klageverfahrens auf den Einzelrichter entscheidet gemäß § 6 FGO auch in Folgesachen einschließlich Kostenfestsetzungsverfahren der Einzelrichter (FG Sachsen-Anhalt vom 23. August 2005 4 KO 888/05, Juristisches Büro --JurBüro-- 2005, 653, Juris, Datev; vgl. Bundesfinanzhof --BFH-- vom 07. Mai 1996 VII B 17/96, BFH/NV 1996, 777, nachgehend Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- vom 5. Oktober 1996 2 BvR 1525/96, Steuer-Eildienst --StEd-- 1997, 65, Juris).
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