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Rechtsprechung
   BFH, 08.12.1994 - VII B 172/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5058
BFH, 08.12.1994 - VII B 172/93 (https://dejure.org/1994,5058)
BFH, Entscheidung vom 08.12.1994 - VII B 172/93 (https://dejure.org/1994,5058)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - VII B 172/93 (https://dejure.org/1994,5058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnisses der Befangenheit - Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters - Unzulängliche Stellungnahme eines Richters zu den zum Ablehnungsantrag führenden Vorgängen in der dienstlichen Äußerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.09.1977 - I B 32/77

    Verhältnis zwischen Richter und Prozeßbevollmächtigten - Prozeßpartei - Besorgnis …

    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - VII B 172/93
    Unerheblich ist, ob ein solcher Grund wirklich vorliegt (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. September 1977 I B 32/77, BFHE 123, 305, BStBl II 1978, 12;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 51 Rz. 37 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung ist zwar der abgelehnte Richter nicht gehindert, auf ein Ablehnungsgesuch, das unsachliche und erhebliche Vorwürfe oder gar Beleidigungen enthält, seinerseits mit der angemessenen und gebotenen Schärfe zu erwidern (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 123, 305, BStBl II 1978, 12, 13 zum Vorwurf der Rechtsbeugung, …und Beschluß vom 22. Mai 1991 IV B 48/90, BFH/NV 1992, 395, zum Vorwurf des unfairen, feindseligen und unberechenbaren Verhaltens).

  • BFH, 22.05.1991 - IV B 48/90

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - VII B 172/93
    Nach der Rechtsprechung ist zwar der abgelehnte Richter nicht gehindert, auf ein Ablehnungsgesuch, das unsachliche und erhebliche Vorwürfe oder gar Beleidigungen enthält, seinerseits mit der angemessenen und gebotenen Schärfe zu erwidern (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 123, 305, BStBl II 1978, 12, 13 zum Vorwurf der Rechtsbeugung, und Beschluß vom 22. Mai 1991 IV B 48/90, BFH/NV 1992, 395, zum Vorwurf des unfairen, feindseligen und unberechenbaren Verhaltens).

    Maßgeblich ist, ob die Äußerung des Richters in seiner dienstlichen Stellungnahme noch als sachbezogene, unmittelbar auf die geltend gemachten Ablehnungsgründe bezogene Entgegnung anzusehen ist (BFH/NV 1992, 395, 397).

  • BFH, 21.11.1991 - VII B 53/91
    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - VII B 172/93
    Dieser Beurteilung steht grundsätzlich nicht entgegen, daß der Beschwerdeführer selbst zu dem gespannten Verhältnis beigetragen hat und die Befangenheit des Richters nicht als erwiesen angesehen werden kann (vgl. Beschluß des Senats vom 21. November 1991 VII B 53--54/91, BFH/NV 1992, 526, 528).

    Hinsichtlich der Kosten des Verfahrens hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Kosten einer erfolgreichen Beschwerde im Richterablehnungsverfahren zu den Kosten der Hauptsache gehören (vgl. Senat in BFH/NV 1992, 526, 529;… ebenso: BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1989 V B 119/88, BFH/NV 1990, 45, 47, …und vom 8. Mai 1989 IX B 238/88, BFH/NV 1990, 240, 243).

  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos …

    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - VII B 172/93
    Der Große Senat des BFH hat zwar das Verfahren über die Richterablehnung mit Bezug auf die selbständige Anfechtbarkeit der zurückweisenden Entscheidung des FG als ein selbständiges Zwischenverfahren bezeichnet (Beschluß vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217, 220, 221).
  • BFH, 07.04.1988 - X B 4/88
    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - VII B 172/93
    Die Anforderungen, die an Inhalt und Umfang der dienstlichen Äußerung zu stellen sind, richten sich nach dem jeweils geltend gemachten Ablehnungsgrund, d. h. nach dessen Art und Begründung (BFH- Beschluß vom 7. April 1988 X B 4/88, BFH/NV 1989, 587).
  • BFH, 29.10.1993 - XI B 95/92

    Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden - Ablehnung eines Richters wegen …

    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - VII B 172/93
    Auch eine unzulängliche Stellungnahme des Richters zu den zum Ablehnungsantrag führenden Vorgängen in der dienstlichen Äußerung kann Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters wecken (BFH- Beschluß vom 29. Oktober 1993 XI B 95/92, BFH/NV 1994, 565, 567;… Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 51 FGO Rz. 109).
  • BFH, 06.02.1989 - V B 119/88

    Vorliegen einer unsachlichen Wertung der Ausführungen des Prozessbevollmächtigten …

    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - VII B 172/93
    Hinsichtlich der Kosten des Verfahrens hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Kosten einer erfolgreichen Beschwerde im Richterablehnungsverfahren zu den Kosten der Hauptsache gehören (…vgl. Senat in BFH/NV 1992, 526, 529; ebenso: BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1989 V B 119/88, BFH/NV 1990, 45, 47, …und vom 8. Mai 1989 IX B 238/88, BFH/NV 1990, 240, 243).
  • BFH, 08.05.1989 - IX B 238/88

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Eindruck der …

    Auszug aus BFH, 08.12.1994 - VII B 172/93
    Hinsichtlich der Kosten des Verfahrens hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Kosten einer erfolgreichen Beschwerde im Richterablehnungsverfahren zu den Kosten der Hauptsache gehören (…vgl. Senat in BFH/NV 1992, 526, 529;… ebenso: BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1989 V B 119/88, BFH/NV 1990, 45, 47, und vom 8. Mai 1989 IX B 238/88, BFH/NV 1990, 240, 243).
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Daß die Richter E. und D. bei Erlaß jenes Beweisbeschlusses mitgewirkt haben, steht aktenkundig fest und bedurfte daher keiner Bestätigung durch ihre dienstliche Äußerung (vgl. BFH/NV 1995, 634;… BFH/NV 1997, 780;… BFH/NV 1998, 861 [863];… BFH/NV 2001, 1289; LSG Niedersachsen, Beschluß vom 26. September 2001 - L 4 B 202/01 KR -, juris).
  • VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15

    Ablehnung wegen Befangenheit; Reaktion des Richters auf das Befangenheitsgesuch

    Der Inhalt und der Umfang der Äußerungen richten sich nach dem jeweils geltend gemachten Ablehnungsgrund, insbesondere nach dessen Art und dessen Begründung (vgl. BFH, B. v. 08.12.1994 - VII B 172/93 -, BeckRS 1994, 12431).
  • LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 4 B 202/01

    Inhalt und Umfang der dienstlichen Äußerung eines Richters; Befangenheit eines …

    Steht der für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erhebliche Sachverhalt unstreitig fest, bedarf es keiner im Einzelnen begründeten dienstlichen Äußerung (Anschluss an BFH, Entscheidungen vom 8.12.1994 -VII B 172/93-, 27.3.1997 -XI B 190/96-, 12.12.1997 -XI B 34/96- und 2.5.2001 -XB 1/01-).

    Steht der für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erhebliche Sachverhalt unstreitig fest, bedarf es keiner im Einzelnen begründeten dienstlichen Äußerung (vgl. BFH, Entscheidungen vom 8. Dezember 1994 -- VII B 172/93 --, vom 27. März 1997 -- XI B 190/96 --, vom 12. Dezember 1997 -- XI B 34/96 -- und vom 2. Mai 2001 -- XB 1/01 --).

  • BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00

    Klagebegründung - Frist - Fristverlängerung - Befangenheit - Berichterstatter - …

    Die Kosten fallen dem im Klageverfahren unterliegenden Beteiligten zur Last (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1994 VII B 172/93, BFH/NV 1995, 634, unter 3.).
  • BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00

    Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Einkommensteuer - Befangenheit eines Richters …

    Die Kosten fallen dem im Klageverfahren unterliegenden Beteiligten zur Last (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1994 VII B 172/93, BFH/NV 1995, 634, unter 3.).
  • BFH, 26.08.1997 - VII B 80/97
    Die Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren hat das FG zu treffen, denn erwiese sich die Beschwerde letztlich als erfolgreich, gehörten die entsprechenden Kosten der erfolgreichen Beschwerde im Richterablehnungsverfahren zu den Kosten der Hauptsache (Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1994 VII B 172/93, BFH/NV 1995, 634, 636, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.1997 - I B 79/96

    Ablehnung eines Richters wegen Befagenheit

    Allerdings ist auch nicht auszuschließen, daß wiederum in der Form der Beendigung des Telefongesprächs ein Maß an Verärgerung zum Ausdruck kommt (vgl. z. B. BFH- Beschluß vom 8. Dezember 1994 VII B 172/93, BFH/NV 1995, 634), das an der Unparteilichkeit des Richters zweifeln läßt.
  • BFH, 24.03.1998 - I B 112/97

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Unsachliche oder …

    Sie sind, da die Beschwerde Erfolg hatte, Teil der Kosten der Hauptsache (…s. BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1989 V B 119/88, BFH/NV 1990, 45;… vom 8. Mai 1989 IX B 238/88, BFH/NV 1990, 240; vom 8. Dezember 1994 VII B 172/93, BFH/NV 1995, 634;… Brandt in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 143 FGO Rz. 47;… a. A. z. B. Gräber/Ruban, a. a. O., § 143 Rz. 3).
  • BFH, 24.03.1998 - I B 104/97

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Die Kosten des erfolgreichen Ablehnungsverfahrens gehören zu den Kosten der Hauptsache (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 8. Dezember 1994 VII B 172/93, BFH/NV 1995, 634, 636, m. w. N.).
  • BFH, 10.09.1997 - V B 59/97

    Anforderungen an eine Richterablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Das FG konnte im Streitfall den von den Beteiligten abweichend dargestellten Ablauf des Erörterungstermins aufgrund der ihm zugänglichen präsenten Beweismittel, einschließlich der dienstlichen Äußerung (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 8. Dezember 1994 VII B 172/93, Juris-Dok. 446467) und der übrigen sachdienlichen Urkunden, würdigen.
  • BFH, 27.05.1997 - VII B 253/96

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

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