Rechtsprechung
| BFH, 02.11.2007 - VII B 175/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Keine Nichtzulassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über einstweilige Anordnungen nach § 114 Abs. 1 FGO
- Judicialis
FGO § 62a; ; FGO § 114 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 128 Abs. 3; ; FGO § 128 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 128 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Keine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde gegen Entscheidung über einstweilige Anordnungen nach § 114 Abs. 1 FGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 V 1641/07
- BFH, 02.11.2007 - VII B 175/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05
Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit …
Auszug aus BFH, 02.11.2007 - VII B 175/07
Eine außerordentliche Beschwerde ist generell nicht (mehr) statthaft (BFH-Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188). - BFH, 29.08.2003 - III B 109/03
Außerordentliche Beschwerde
Auszug aus BFH, 02.11.2007 - VII B 175/07
Dagegen bestehen auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. August 2003 III B 109/03, BFH/NV 2004, 71, m.w.N.).
- BFH, 07.05.2008 - VIII B 66/08
Statthaftigkeit nur vom FG zugelassener Beschwerden im vorläufigen …
Nach § 128 Abs. 3 FGO steht den Beteiligten gegen die Entscheidung des FG über eine AdV nach § 69 Abs. 3 FGO und über eine einstweilige Anordnung nach § 114 Abs. 1 FGO die Beschwerde nur zu, wenn sie ausdrücklich in der Entscheidung oder ausnahmsweise noch in einem späteren Beschluss nachträglich vom FG zugelassen worden ist (…BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 2007 VIII B 132/05, BFH/NV 2007, 1681, m.w.N.; vom 2. November 2007 VII B 175/07, n.v.). - BFH, 07.05.2008 - VIII B 80/08
Unstatthaftigkeit nicht zugelassener Beschwerden im vorläufigen …
Nach § 128 Abs. 3 FGO steht den Beteiligten gegen die Entscheidung des FG über eine AdV nach § 69 Abs. 3 FGO und über eine einstweilige Anordnung nach § 114 Abs. 1 FGO die Beschwerde nur zu, wenn sie ausdrücklich in der Entscheidung oder ausnahmsweise noch in einem späteren Beschluss nachträglich vom FG zugelassen worden ist (…BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 2007 VIII B 132/05, BFH/NV 2007, 1681, m.w.N.; vom 2. November 2007 VII B 175/07, n.v.).
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