Rechtsprechung
| BFH, 26.04.1988 - VII B 176/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestehen eines Konkursgrundes und Rechtfertigung des Konkursantrags nach Vorlage der bestandskräftigen Lohnsteuerfestsetzung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1989, 247
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (9)
- BFH, 20.11.1984 - VII B 39/84
Auszug aus BFH, 26.04.1988 - VII B 176/87
Auch der Senat hat, wenngleich ohne nähere Erörterung, Anträge auf Regelungsanordnungen dahin, daß ein vom FA gestellter Konkursantrag zurückzunehmen oder nicht weiter zu betreiben sei, für statthaft erachtet (…Beschluß vom 23. Juli 1985 VII B 29/85, BFH/NV 1986, 41; vgl. auch Beschluß vom 20. November 1984 VII B 39/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, § 69 FGO R. 266 - Nr. 1 c a. E.).Es kann offenbleiben, ob es wegen der einschneidenden Folgen eines Konkurses für den Gemeinschuldner der Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes für die erstrebte einstweilige Regelung nicht bedarf (vgl. Beschluß VII B 39/84, Nr. 3) und ob einem auf "Rücknahme" des Konkursantrags gerichteten Begehren der Grundsatz entgegenstände, daß das Eilverfahren einem Hauptverfahren nicht vorgreifen darf (…vgl. BFH/NV 1986, 41 f.;… FG Rheinland-Pfalz, a. a. O.).
Auf die Frage, ob die Antragstellerin mit Einwendungen gegen die noch nicht bestandskräftigen Bescheide auf die gegebenen Rechtsbehelfsmöglichkeiten zu verweisen ist (§ 256 AO 1977; dazu Beschluß VII B 39/84, Nr. 3;… Scymczak, a. a. O., Rz. 10), kommt es nicht an.
- BFH, 23.07.1985 - VII B 29/85
Antrag auf Aufhebung der Anordnung der einstweiligen Verfügung zur Eröffnung des …
Auszug aus BFH, 26.04.1988 - VII B 176/87
Auch der Senat hat, wenngleich ohne nähere Erörterung, Anträge auf Regelungsanordnungen dahin, daß ein vom FA gestellter Konkursantrag zurückzunehmen oder nicht weiter zu betreiben sei, für statthaft erachtet (Beschluß vom 23. Juli 1985 VII B 29/85, BFH/NV 1986, 41; vgl. auch Beschluß vom 20. November 1984 VII B 39/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, § 69 FGO R. 266 - Nr. 1 c a. E.).Es kann offenbleiben, ob es wegen der einschneidenden Folgen eines Konkurses für den Gemeinschuldner der Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes für die erstrebte einstweilige Regelung nicht bedarf (vgl. Beschluß VII B 39/84, Nr. 3) und ob einem auf "Rücknahme" des Konkursantrags gerichteten Begehren der Grundsatz entgegenstände, daß das Eilverfahren einem Hauptverfahren nicht vorgreifen darf (vgl. BFH/NV 1986, 41 f.;… FG Rheinland-Pfalz, a. a. O.).
Dafür hätte vorgetragen und glaubhaft gemacht werden müssen, daß dem vom FA gestellten Konkursantrag ein Ermessensfehler anhaftet (vgl. § 102 FGO), daß etwa trotz Bestehens eines Konkursgrundes (§ 102; § 209 Abs. 1 Satz 3; § 207 KO) der Antrag unter mißbräuchlicher Ausnutzung der aufgrund der bestandskräftigen Steuerfestsetzungen gegebenen Rechtsstellung oder aus sachfremden Erwägungen gestellt worden sei (BFH/NV 1986, 41, 43).
- BFH, 29.10.1985 - VII B 69/85
Finanzgerichtsverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Verwaltungsakt - …
Auszug aus BFH, 26.04.1988 - VII B 176/87
Der Senat hat Verfügungen der Vollstreckungsbehörde - Finanzamt -, mit denen die Eintragung einer Sicherungshypothek bzw. die Zwangsversteigerung eines Grundstücks beantragt wird (§ 322 Abs. 3 der Abgabenordnung - AO 1977 -), als aussetzungsfähige Verwaltungsakte "zumindest dann" angesehen, wenn sie die Feststellung enthalten, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung vorliegen (Beschluß vom 29. Oktober 1985 VII B 69/85, BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236; Beschluß vom 25. Januar 1988 VII B 85/87, BFHE 152, 53).
- BFH, 25.01.1988 - VII B 85/87
Finanzgerichtsverfahren - Vollzugsaussetzung
Auszug aus BFH, 26.04.1988 - VII B 176/87
Der Senat hat Verfügungen der Vollstreckungsbehörde - Finanzamt -, mit denen die Eintragung einer Sicherungshypothek bzw. die Zwangsversteigerung eines Grundstücks beantragt wird (§ 322 Abs. 3 der Abgabenordnung - AO 1977 -), als aussetzungsfähige Verwaltungsakte "zumindest dann" angesehen, wenn sie die Feststellung enthalten, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung vorliegen (Beschluß vom 29. Oktober 1985 VII B 69/85, BFHE 145, 17, BStBl II 1986, 236; Beschluß vom 25. Januar 1988 VII B 85/87, BFHE 152, 53). - BFH, 29.09.1976 - I B 113/75
Gewährung rechtlichen Gehörs - Pflichtverstoß - Heilung des Verstosses - …
Auszug aus BFH, 26.04.1988 - VII B 176/87
Im übrigen hat sich die Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren mit den in diesem Bericht enthaltenen Erkenntnissen nicht weiter auseinandergesetzt, die Möglichkeit, sich in ausreichendem Maße zu äußern, nicht genutzt, so daß eine Gehörsversagung jedenfalls geheilt wäre (Bundesfinanzhof, Beschluß vom 29. September 1976 I B 113/75, BFHE 120, 134, BStBl II 1977, 83). - BSG, 09.11.1977 - 3 RK 5/76
Anspruch auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen einen befürchteten Konkursantrag der …
Auszug aus BFH, 26.04.1988 - VII B 176/87
Dieser Ausgangspunkt entspricht einer in Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend vertretenen Ansicht (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 251 AO Tz. 8; Szymczak in Koch, Abgabenordnung, 3. Aufl., § 251 Rz. 10/1 und 2, jeweils mit Hinweisen; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 114 Anm. 45; FG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 3. September 1986 5 V 9/86, Entscheidungen der Finanzgerichte 1987, 103; im Ergebnis auch Klein/Orlopp, Abgabenordnung, 3. Aufl., 1986, § 251 Anm. 2, die indessen den Konkursantrag für einen Verwaltungsakt gegenüber dem Steuerschuldner halten; anders insoweit hinsichtlich des Konkursantrags einer Krankenkasse Bundessozialgericht, Urteil vom 9. November 1977 3 RK 5/76, BSGE 45, 109, 110 f., Neue Juristische Wochenschrift 1978, 2359, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1979, 24; in letzterem Sinne auch Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl. 1987, Vor § 249 Bem. - BFH, 25.09.1985 - VII B 77/85
Anforderungen an Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen Pfändung …
Auszug aus BFH, 26.04.1988 - VII B 176/87
Kommt nämlich für den von der Antragstellerin erbetenen vorläufigen Rechtsschutz nur die Aussetzung der Vollziehung in Betracht, so scheidet eine einstweilige Anordnung, wie sie die Antragstellerin durch ihren Prozeßbevollmächtigten - einen Rechtsanwalt - unzweideutig begehrt hat, von vornherein aus (§ 114 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung - FGO -); eine Umdeutung des Antrags verbietet sich (Senat, Beschluß vom 25. September 1985 VII B 77/85, BFH/NV 1986, 223). - BFH, 01.03.1978 - VII B 41/77
Rücknahme eines Konkursantrags - Konkursantrag - Konkurseröffnung
Auszug aus BFH, 26.04.1988 - VII B 176/87
Es braucht auch nicht aufgeklärt zu werden, ob inzwischen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, was die Folge hätte, daß der Konkursantrag ohnehin nicht mehr zurückgenommen werden könnte, ein Rechtsschutzinteresse für das Antragsbegehren mithin entfiele (Senat, Beschluß vom 1. März 1978 VII B 41/77, BFHE 124, 311, BStBl II 1978, 313). - FG Rheinland-Pfalz, 03.09.1986 - 5 V 9/86
Auszug aus BFH, 26.04.1988 - VII B 176/87
Dieser Ausgangspunkt entspricht einer in Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend vertretenen Ansicht (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 251 AO Tz. 8; Szymczak in Koch, Abgabenordnung, 3. Aufl., § 251 Rz. 10/1 und 2, jeweils mit Hinweisen; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 114 Anm. 45; FG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 3. September 1986 5 V 9/86, Entscheidungen der Finanzgerichte 1987, 103; im Ergebnis auch Klein/Orlopp, Abgabenordnung, 3. Aufl., 1986, § 251 Anm. 2, die indessen den Konkursantrag für einen Verwaltungsakt gegenüber dem Steuerschuldner halten; anders insoweit hinsichtlich des Konkursantrags einer Krankenkasse Bundessozialgericht, Urteil vom 9. November 1977 3 RK 5/76, BSGE 45, 109, 110 f., Neue Juristische Wochenschrift 1978, 2359, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1979, 24; in letzterem Sinne auch Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl. 1987, Vor § 249 Bem.
- BFH, 28.02.2011 - VII B 224/10
Zulässigkeit eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei nicht …
Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) handelt es sich bei dem durch das FA gestellten Insolvenzantrag nicht um einen Verwaltungsakt (Beermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 251 AO Rz 107), so dass als vorläufiger Rechtsschutz eine einstweilige Anordnung nach § 114 FGO in Betracht kommt (zur Konkursordnung vgl. Senatsbeschluss vom 26. April 1988 VII B 176/87, BFH/NV 1988, 762). - BFH, 11.12.1990 - VII B 94/90
Zuständigkeit des Finanzgerichts bei Antrag gegen Antrag des Finanzgerichts auf …
Ob der Antrag der Finanzbehörde auf Eröffnung des Konkursverfahrens nicht als Verwaltungsakt anzusehen und für den vorläufigen Rechtsschutz insoweit die einstweilige Anordung (§ 114 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) und nicht die Aussetzung der Vollziehung gegeben ist, braucht nicht entschieden zu werden (ebenso Senatsbeschluß vom 26. April 1988 VII B 176/87, BFH/NV 1988, 762).Dasselbe gilt hinsichtlich der Frage, ob die Darlegung und Glaubhaftmachung des für eine Regelungsanordnung grundsätzlich erforderlichen Anordnungsgrundes wegen der einschneidenden rechtlichen oder wirtschaftlichen Folgen eines Konkurses ausnahmsweise entbehrlich ist (vgl. Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1988, 762, 764, …und vom 5. Juli 1988 VII B 19/88, BFH/NV 1989, 236) und ob das Begehren des Antragstellers auf Rücknahme des Konkursantrags auf eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache hinausläuft (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Juli 1985 VII B 29/85, BFH/NV 1986, 41, und BFH/NV 1988, 762).
- BGH, 15.02.1990 - III ZR 293/88
Amtshaftung einer Gemeinde wegen Stellung eines unberechtigten Konkursantrages
Der Bundesfinanzhof hat in einem Beschluß vom 23. Juli 1985 - VII B 29/85 - BFH/NV 1986, 41 - den Antrag auf einstweilige Anordnung dahin, daß ein vom Finanzamt gestellter Konkursantrag zurückzunehmen oder nicht weiter zu betreiben sei, für statthaft erachtet (vgl. auch BFH, Beschluß vom 26. April 1988 - VII B 176/87 - BFH/NV 1988, 762).
- BFH, 25.04.1989 - VII B 214/88
Möglichkeit zur Rücknahme eines Konkursantrags des Finanzamts bei bereits …
Unmittelbar anwendbar wäre diese Vorschrift allerdings nicht, da die Vollstreckungsmaßnahme des FA - Konkursantrag - bereits zur Eröffnung des Konkursverfahrens geführt hat, die Maßnahme mithin nicht mehr zurückgenommen werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. März 1978 VII B 41/77, BFHE 124, 311, BStBl II 1978, 313, und vom 26. April 1988 VII B 176/87, BFH/NV 1988, 762, 764) und das Verfahren selbst sich ausschließlich nach Konkursrecht bestimmt (vgl. § 251 Abs. 2 Satz 1 AO 1977, § 14 Abs. 1 KO).Der Senat hat es bisher offengelassen, ob es einer Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes bedarf, wenn sich der Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur Rücknahme des Konkursantrags richtet (BFH/NV 1988, 762, 764; Beschluß vom 20. November 1984 VII B 39/84, Steuerrechtsprechung in Karteiform, § 69 FGO, Rechtsspruch 266).
Das weitere Vorbringen des Antragsstellers betrifft den Anordnungsanspruch; das gilt auch, soweit der Antragsteller geltend macht, es bestehe kein öffentliches Interesse an der Fortdauer des Konkursverfahrens, weil im Falle der Einstellung hinreichende werthaltige Sicherheiten geboten werden könnten (vgl. dazu Senat in BFH/NV 1988, 762, 764 a. E.).
- BFH, 19.12.1989 - VII R 30/89
Rechtmäßigkeit des Antrags eines Finanzamts auf Eröffnung des Konkursverfahrens …
Der erkennende Senat ist bereits bisher in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß gegen Konkursanträge des FA gerichtlicher Rechtsschutz auf dem Rechtsweg zu den FG erlangt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 1. März 1978 VII B 41/77, BFHE 124, 311, BStBl II 1978, 313;… vom 23. Juli 1985 VII B 29/85, BFH/NV 1986, 41; vom 26. April 1988 VII B 176/87, BFH/NV 1988, 762).Der Senat weist insoweit ergänzend zu den Ausführungen des FG darauf hin, daß er - wenngleich ohne nähere Begründung - in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen ist, daß der Antrag des FA auf Konkurseröffnung nicht als Verwaltungsakt anzusehen ist und deshalb als vorläufiger Rechtsschutz gegen ihn der Antrag auf einstweilige Anordnung (§ 114 FGO) und nicht die Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO) in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse des Senats in BFHE 124, 311, BStBl II 1978, 313;… BFH/NV 1986, 41; offengelassen in BFH/NV 1988, 762, 763).
- BFH, 01.02.2005 - VII B 180/04
Einleitung eines Insolvenzverfahren: Ermessensausübung des Finanzamt
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats lässt die fehlende Bestandskraft einer Steuerfestsetzung einen Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens durch das FA nicht von vornherein ermessensfehlerhaft erscheinen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. April 1988 VII B 176/87, BFH/NV 1988, 762, …sowie vom 11. Dezember 1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787). - BFH, 30.01.1990 - VII B 99/89
Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung bezüglich einer Sachpfändung
Von derart rechtskundigen Personen kann verlangt werden, daß sie den Rechtsbehelf wählen oder den Antrag stellen, der dem Gesetz entspricht (BFH-Beschluß vom 24. September 1970 II B 28/70, BFHE 100, 83, 86, BStBl II 1970, 813;… Beschluß vom 26. März 1985 III B 52/84, BFH/NV 1986, 32;… Beschluß vom 25. September 1985 VII B 77/85, BFH/NV 1986, 223, und Beschluß vom 26. April 1988 VII B 176/87, BFH/NV 1988, 762). - BFH, 01.03.1990 - VII B 155/89
Kostentragung in einem in der Hauptsache erledigten Verfahren
Die Frage der Zulässigkeit des Antrags braucht der Senat weder unter dem auch von dem FA angesprochenen Gesichtspunkt des Rechtsschutzbedürfnisses noch unter dem Blickwinkel der Statthaftigkeit zu vertiefen (zu letzterem Senat, Beschluß vom 26. April 1988 VII B 176/87, BFH/NV 1988, 762). - FG Hamburg, 14.04.2003 - VI 136/03
Einstweilige Anordnung: Rücknahme des Insolvenzantrages
Da der Antrag des Finanzamts auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Verwaltungsakt ist, wird vorläufiger Rechtsschutz dagegen nicht durch Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO ), sondern im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO gewährt (zum Konkursverfahren BFH-Beschluss vom 26. April 1988, BFH/NV 1988, 762; FG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 1993, EFG 1993, 592; zum Antrag auf Gesamtvollstreckung FG Brandenburg, Beschluss vom 17. Juni 1999 4 V 535/99 KV, EFG 1999, 875; Tipke-Kruse, § 251 AO , Tz. 22, Stand 2/2002). - BFH, 24.01.1989 - VII B 187/88
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung
Ist nämlich davon auszugehen, daß das FA, das sich auf § 284 Abs. 5 Satz 4 AO 1977 beruft, eine entsprechende Anordnung getroffen hat, so ergibt sich die Frage, ob einstweiliger Rechtsschutz nicht über die Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) zu suchen ist, mit der Folge, daß eine einstweilige Anordnung, wie sie der Antragsteller durch seinen rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten beantragt hat - ausdrücklich und somit nicht umdeutungsfähig (…vgl. Gräber / Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl. 1987, § 114 Anm. 84; Senat, Beschluß vom 26. April 1988 VII B 176/87, BFH/NV 1988, 762) -, ausscheidet, § 114 Abs. 5 FGO. - FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2000 - 5 V 3247/99
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen
- FG Bremen, 13.09.1999 - 299224V 2
Zuständigkeitsbereich der Finanzgerichte; Antrag auf Eröffnung eines …
- BFH, 05.07.1988 - VII B 19/88
Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Konkurseröffnung
- BFH, 09.01.1989 - VII B 44/88
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes bei einenm Antrag …
- FG Brandenburg, 17.06.1999 - 4 V 535/99
Antrag auf Gesamtvollstreckung; Änderung der Amtsgerichtszuständigkeit durch …
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