Rechtsprechung
| BFH, 26.11.2008 - VII B 183/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Keine Revisionszulassung wegen behaupteter rechtsfehlerhafter Nichtbeanstandung einer Ermessensentscheidung; Verfahrensrüge wegen Unterlassung weiterer Sachaufklärung; Verlust des Rügerechtes
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 295 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2; FGO § 155; ZPO § 295 Abs. 1
Verlust des Rechts zur Geltendmachung des Unterlassens weiterer Sachaufklärung als Verfahrensrüge nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) durch § 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung ( ZPO ) - datenbank.nwb.de
Keine Zulassung der Revision wegen behaupteter rechtsfehlerhafter Nichtbeanstandung einer Ermessensausübung des Finanzamts; Verfahrenrüge wegen Unterlassung weiterer Sachaufklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 22.07.2008 - 15 K 100/08
- BFH, 26.11.2008 - VII B 183/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.01.2008 - VII B 83/07
Revisionszulassung bei Einwänden gegen Ermessensfehler des Finanzamts - …
Auszug aus BFH, 26.11.2008 - VII B 183/08
Denn eine über das Interesse des Klägers am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichende, für die Allgemeinheit bedeutsame, durch den Bundesfinanzhof klärungsbedürftige und in diesem Verfahren klärungsfähige konkrete Rechtsfrage i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist damit nicht formuliert (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2008 VII B 83/07, BFH/NV 2008, 737).
- BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16
Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im …
Rn. 39 4. Die Klägerin wendet sich mit ihrem Beschwerdevorbringen in weiten Teilen im Stile einer Revisionsbegründung gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung, mit der das FG die Ermessensentscheidung des FA unbeanstandet gelassen hat; damit wird keiner der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Zulassungsgründe dargetan (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 714, Rz 15), zumal die Frage, ob Ermessensfehler des FA vorliegen, von den Umständen des Einzelfalls abhängt und deshalb allgemeinen Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zugänglich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. November 2008 VII B 183/08, juris, Rz 4;… vom 26. Februar 2015 III B 124/14, BFH/NV 2015, 837, Rz 32).
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