Rechtsprechung
| BFH, 28.09.1998 - VII B 185/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 3; ; KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Umrüstung eines Kfz - Zulassung als Lkw - Kraftfahrzeugsteuer - Pkw-Besteuerung - Einstufung als Pkw - Ermittlungspflicht der Finanzbehörden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Kfz-Steuer; Ermittlungspflicht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.04.1997 - VII R 1/97
Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können …
Auszug aus BFH, 28.09.1998 - VII B 185/98
Gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Finanzgerichts (FG) hat der Kläger Beschwerde erhoben, mit der er rügt, das Urteil des FG weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. April 1997 VII R 1/97 (BFHE 183, 272, BStBl II 1997, 627) ab; das FG habe aufgrund der Feststellungen in diesem Urteil zu dem Ergebnis kommen müssen, daß eine rückwirkende Steuerfestsetzung nicht möglich sei, weil sich für die Finanzverwaltung bei jedem Geländewagen, der als LKW besteuert worden sei, seit der Rundverfügung der Oberfinanzdirektion vom 12. November 1993 die Frage habe aufdrängen müssen, ob es sich um einen umgebauten PKW handele. - BFH, 14.05.1998 - VII R 139/97
Einstufung eines Kfz als Lkw
Auszug aus BFH, 28.09.1998 - VII B 185/98
Im übrigen ist die Frage, ob das FA die ihm von der Verkehrsbehörde übermittelte Einstufung eines Kfz als LKW ohne weiteres der Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung zugrunde legen darf, ohne seine Ermittlungspflicht zu verletzen, inzwischen durch das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Mai 1998 VII R 139/97 (BFHE 185, 520, BStBl II 1998, 579) im wesentlichen geklärt, soweit sie einer rechtsgrundsätzlichen Klärung zugänglich ist. - BFH, 29.07.1976 - V B 10/76
Zulassung der Revision - Beschwerde - Abweichung von Entscheidung - …
Auszug aus BFH, 28.09.1998 - VII B 185/98
Das Urteil des FG entspricht den in dieser Entscheidung des BFH aufgestellten Rechtsgrundsätzen, so daß die Beschwerde, der das vorgenannte BFH-Urteil möglicherweise noch nicht bekannt sein konnte, auch dann nicht zur Zulassung der Revision wegen Divergenz führen könnte, wenn ihre Darlegungen zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als ausreichend angesehen würden (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Juli 1976 V B 10/76, BFHE 119, 380, BStBl II 1976, 684).
- BFH, 05.03.2001 - VII B 298/00
Beschwerde - Kraftfahrzeugsteuer - Einstufung - Fahrzeug - Zulassungsstelle - …
Ob das beklagte FA also den angefochtenen Kraftfahrzeugsteuerbescheid allein auf der Grundlage der ihm seinerzeit von der Verkehrsbehörde übermittelten Daten --anscheinend mit dem inneren Vorbehalt, die Richtigkeit der Einstufung des Fahrzeugs später zu überprüfen und ggf. eine Änderung seines so erlassenen Bescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 vorzunehmen-- hat erlassen dürfen oder ob das FA bei entsprechenden rechtzeitigen Vorkehrungen seitens der Finanzverwaltung in der Lage gewesen wäre, diese Überprüfung vor Erlass des Bescheides vorzunehmen, die insofern gegebenen Möglichkeiten der Sachverhaltsfeststellung jedoch in mit Treu und Glauben unvereinbarer Weise nicht genutzt worden sind, muss zunächst der tatrichterlichen Aufklärung und Bewertung vorbehalten bleiben (…zur diesbezüglichen Aufgabe der Tatsacheninstanz vgl. schon Entscheidungen des Senats vom 30. September 1997 VII R 76/97, BFH/NV 1998, 423, und vom 28. September 1998 VII B 185/98, BFH/NV 1999, 442).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".