Rechtsprechung
| BFH, 27.02.2009 - VII B 186/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Energiesteuerentlastung nur für reine, unvermischte Biokraftstoffe; Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte
- Judicialis
EnergieStG § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EnergieStG § 50 Abs. 4 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit der Besteuerung des Biokraftstoffanteils in Mischungen mit normalem Kraftstoff mit dem Gemeinschaftsrecht; Verfassungsmäßigkeit der in § 50 Abs. 1 S. 4 und 5 Energiesteuergesetz (EnergieStG) getroffenen Regelungen
- datenbank.nwb.de
Gebot der Reinheit des Biokraftstoffs bezieht sich auf das Fertigerzeugnis und nicht auf den Biokraftstoffanteil, der einem Energieerzeugnis zugesetzt wird
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 06.08.2008 - 2 V 1545/07
- BFH, 27.02.2009 - VII B 186/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.04.2008 - VII B 216/07
Besteuerung des Biokraftstoffanteils in Mischungen
Auszug aus BFH, 27.02.2009 - VII B 186/08
Unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 14. April 2008 VII B 216/07 (BFHE 221, 361, BFH/NV 2008, 1261) führte das FG aus, dass für Gemische aus Biokraftstoffen und anderen Energieerzeugnissen eine Steuerentlastung nicht in Betracht komme.Wie der Senat bereits entschieden hat, steht das Gemeinschaftsrecht der vom Gesetzgeber mit Wirkung vom 1. Januar 2007 getroffenen Regelung, die zur Besteuerung des Biokraftstoffanteils in Mischungen mit normalem Kraftstoff führt, nicht entgegen (Senatsbeschluss in BFHE 221, 361, BFH/NV 2008, 1261), so dass auch insoweit ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Energiesteuerbescheides nicht bestehen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf seine Entscheidung in BFHE 221, 361, BFH/NV 2008, 1261.
- BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07
Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß
Auszug aus BFH, 27.02.2009 - VII B 186/08
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 25. Juli 2007 1 BvR 1031/07 (…BFH/NV 2007, Beilage 4, 441) entschieden hat, sind selbst die in § 50 Abs. 1 Satz 4 und 5 EnergieStG getroffenen Regelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, mit denen Biokraftstoffe übergangslos in dem Umfang von der Steuerbefreiung ausgenommen werden, in dem sie zur Erfüllung der Beimischungsquote nach § 37a Abs. 3 BImSchG eingesetzt werden oder jedenfalls eingesetzt werden könnten. - FG Hessen, 08.05.2008 - 7 K 3015/07
Änderung von § 50 EnergieStG durch das BiokraftQuG - Beimischungen bzw. …
Auszug aus BFH, 27.02.2009 - VII B 186/08
Das Hessische FG habe dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinem Beschluss vom 8. Mai 2008 7 K 3015/07 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2008, 215) u.a. die Frage vorgelegt, ob aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes ein auf mehrere Jahre angelegtes System steuerlicher Förderung nur bei Vorliegen ganz außergewöhnlicher Umstände während des festgeschriebenen Zeitraums zu Lasten der bisher begünstigten Unternehmen geändert werden dürfe. - EuGH, 03.07.2008 - C-201/08
Plantanol - Beschleunigtes Verfahren - Förderung der Verwendung von …
Auszug aus BFH, 27.02.2009 - VII B 186/08
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der Präsident des EuGH mit Beschluss vom 3. Juli 2008 den Antrag des Hessischen FG, die Rechtssache C-201/08 dem beschleunigten Verfahren nach Art. 104a Abs. 1 der Verfahrensordnung zu unterwerfen, mit der Begründung abgelehnt hat, dass weder die Gefahr eines wirtschaftlichen Verlustes noch die wirtschaftliche Bedeutung des Ausgangsverfahrens eine außerordentliche Dringlichkeit ergeben könnten, zumal die für Biokraftstoffe bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten nach dem Vorbringen des Hessischen FG nicht nur auf die streitige Steuer, sondern auch auf gestiegene Rohstoffkosten zurückzuführen seien.
- BFH, 25.11.2014 - VII B 65/14
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer
Rn. 21 aa) Wenn der BFH selbst im Fall eines Vorlagebeschlusses nach Art. 100 Abs. 1 GG nicht an die instanzgerichtliche Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit einer Norm gebunden ist (BVerfG-Beschluss in HFR 2013, 639), kann schwerlich angenommen werden, dass eine solche Bindungswirkung hinsichtlich der unionsrechtlichen Beurteilung des FG besteht (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2009 VII B 186/08, BFH/NV 2009, 942), zumal eine Vorlage an den EuGH nach Art. 267 AEUV keine Überzeugung des Gerichts von der Unionsrechtswidrigkeit erfordert. - BFH, 02.11.2015 - VII B 68/15
Anwendbarkeit haftungsrechtlicher Vorschriften der AO auf die Ausgleichsabgabe …
Zudem setzt die AdV wegen unbilliger Härte nach der BFH-Rechtsprechung voraus, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts nicht ausgeschlossen werden können (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2009 VII B 186/08, BFH/NV 2009, 942, m.w.N.). - BFH, 28.04.2014 - VII R 27/12
Keine Energiesteuerbegünstigung für reine Mischungen herkömmlicher Kraftstoffe …
Auf Gemische findet diese Regelung jedoch keine Anwendung, denn § 50 Abs. 4 Satz 2 EnergieStG erfasst nicht die Herstellung eines Energieerzeugnisses durch reines Mischen verschiedener Kraftstoffe, sondern nur die originäre Herstellung von Energieerzeugnissen unter anteiliger Verwendung von Biomasse (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2009 VII B 186/08, BFH/NV 2009, 942). - LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - L 10 KR 42/09 Andernfalls müsste der Antrag auf Aussetzung selbst in wahrscheinlich unbegründeten Verfahren wie hier schon dann Erfolg haben, wenn der Schuldner finanziell fast insolvent ist (vgl. BFH, 27.02.2009 - VII B 186/08 - BFH/NV 2009, 942-943; weiter Bayerischer VGH, 25.01.1988 - 6 CS 87.03857 - JURIS).
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