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Rechtsprechung
   BFH, 14.11.1995 - VII B 186/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2548
BFH, 14.11.1995 - VII B 186/95 (https://dejure.org/1995,2548)
BFH, Entscheidung vom 14.11.1995 - VII B 186/95 (https://dejure.org/1995,2548)
BFH, Entscheidung vom 14. November 1995 - VII B 186/95 (https://dejure.org/1995,2548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 61/92

    Inhalt und Umfang einer Hinweispflicht des Gerichts - Merkmal der …

    Auszug aus BFH, 14.11.1995 - VII B 186/95
    Liegt -- wie im Streitfall -- die rechtliche Bedeutung der vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt) ordnungsgemäß in den Prozeß eingeführten Verrechnung des streitbefangenen Anspruchs mit einem entsprechenden Steuerguthaben und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, entweder durch Bestreiten der Verrechnung zu reagieren oder den Antrag zur Erreichung des Prozeßziels umzustellen, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung des Gerichts dar, wenn der Kläger -- wie im Streitfall -- steuerlich beraten und im Prozeß entsprechend vertreten wird (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609; vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790).
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90

    Berücksichtigung einer Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren - …

    Auszug aus BFH, 14.11.1995 - VII B 186/95
    Liegt -- wie im Streitfall -- die rechtliche Bedeutung der vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt) ordnungsgemäß in den Prozeß eingeführten Verrechnung des streitbefangenen Anspruchs mit einem entsprechenden Steuerguthaben und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, entweder durch Bestreiten der Verrechnung zu reagieren oder den Antrag zur Erreichung des Prozeßziels umzustellen, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung des Gerichts dar, wenn der Kläger -- wie im Streitfall -- steuerlich beraten und im Prozeß entsprechend vertreten wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609;… vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790).
  • BFH, 04.11.2003 - VII B 171/03

    Hinweispflicht des Gerichts

    Die sich im finanzgerichtlichen Verfahren aus § 76 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ergebende richterliche Hinweispflicht soll in erster Linie zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens, zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen Schutz und Hilfestellung für den Beteiligten geben, ohne dass indessen dessen Eigenverantwortlichkeit dadurch eingeschränkt oder beseitigt wird (BFH-Beschlüsse vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416, …und vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204).

    In der Rechtsprechung des BFH ist anerkannt, dass dann, wenn die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Erforderlichkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen, klar auf der Hand liegt, ein unterlassener Hinweis des Gerichts jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung darstellt, wenn der Beteiligte --wie die Kläger im Streitfall-- steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten wird (BFH in BFH/NV 1996, 416, und BFH/NV 2000, 204, m.w.N.).

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 59/97

    Spielerberater als Gewerbetreibender

    Die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO hat nicht den Sinn, die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten einzuschränken (BFH-Beschlüsse vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416, …und vom 30. Januar 1996 V B 89/95, BFH/NV 1996, 683).
  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 21/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 - …

    Zum einen stellt das Unterlassen eines Hinweises, wenn ein Beteiligter --wie hier-- steuerlich beraten und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, keine Verletzung der Pflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar, wenn die Notwendigkeit des substantiierten Bestreitens der Privatnutzung auf der Hand liegt (…vgl. BFH-Urteil vom 28.11.1991 - XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609; BFH-Beschluss vom 14.11.1995 - VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416).
  • BFH, 05.07.2006 - X B 114/05

    Verletzung der Hinweispflicht und Sachaufklärungspflicht; Nichteinvernahme eines …

    Infolgedessen stellt das Unterlassen eines Hinweises regelmäßig keine Verletzung der Pflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar, wenn ein Beteiligter steuerlich beraten und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, wie dies bei den Klägern während des Klageverfahrens der Fall war (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, unter 2. a, sowie vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416;… vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, …und vom 4. September 2002 II B 107/01, BFH/NV 2003, 182, jeweils m.w.N.;… vom 14. August 2003 XI B 235/02, BFH/NV 2004, 64).
  • BFH, 11.09.2008 - IV B 67/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Frist bei begehrter Änderung eines …

    Sie kann in ihrer Intensität aber dadurch beeinflusst werden, ob der Beteiligte im Prozess durch einen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe vertreten ist oder nicht (…z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 790; BFH-Beschlüsse vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416, …und vom 4. Juni 2003 X B 16/02, BFH/NV 2003, 1212;… Gräber/ Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 55; Stöcker in Beermann/Gosch, FGO, § 76 Rz 51.1 und 51.2; List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 76 FGO Rz 73; kritisch Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 76 FGO Rz 104).
  • BFH, 29.01.2004 - X B 133/02

    Keine Entkräftung des Anscheinsbeweis des Gegenteils bei bloßer Behauptung ein …

    Zum anderen stellt, wenn ein Beteiligter steuerlich beraten und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, wie dies bei den Klägern während des Klageverfahrens der Fall war, das Unterlassen eines Hinweises keine Verletzung der Pflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar, wenn --wie im Streitfall-- die Notwendigkeit des substantiierten Bestreitens des Anscheinsbeweises auf der Hand liegt (…vgl. Entscheidungen des BFH vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, unter 2. a, sowie vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416).
  • BFH, 18.09.2002 - IV B 110/00

    Grundsätzliche Bedeutung; auslaufendes Recht

    Die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO hat nicht den Sinn, die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten einzuschränken (BFH-Beschlüsse vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416, …und vom 30. Januar 1996 V B 89/95, BFH/NV 1996, 683).
  • BFH, 05.07.2006 - X B 115/05

    Verletzung der Hinweispflicht und Sachaufklärungspflicht; Nichteinvernahme eines …

    Infolgedessen stellt das Unterlassen eines Hinweises regelmäßig keine Verletzung der Pflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar, wenn ein Beteiligter steuerlich beraten und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, wie dies beim Kläger während des Klageverfahrens der Fall war (…vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, unter 2. a, sowie vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416;… vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, …und vom 4. September 2002 II B 107/01, BFH/NV 2003, 182, jeweils m.w.N.;… vom 14. August 2003 XI B 235/02, BFH/NV 2004, 64).
  • BFH, 04.09.2002 - II B 107/01

    NZB; Verfahrensmängel

    Ist ein Beteiligter steuerlich beraten und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten, wie dies beim Kläger während des Klageverfahrens der Fall war, stellt das Unterlassen eines Hinweises regelmäßig keine Verletzung der Pflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar (…so Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, unter 2. a, sowie vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416).
  • BFH, 04.06.2003 - X B 16/02

    Sachaufklärungspflicht; Hinweispflicht

    Inhalt und Umfang dieser Hinweis- und Aufklärungspflichten richten sich hierbei nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles (…vgl. Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 76 Rz. 41, m.w.N.;… Beermann/Stöcker, a.a.O., § 76 FGO Rz. 51, m.w.N.;… Hellwig in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 76 FGO Rz. 75;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 76 FGO Rz. 102, m.w.N.) und können in ihrer Intensität insbesondere auch dadurch beeinflusst werden, ob der Beteiligte im Prozess durch einen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe vertreten war oder nicht (…vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790, unter 1. b, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416;… Beermann/ Stöcker, a.a.O., § 76 FGO Rz. 51;… Hellwig in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, a.a.O., § 76 FGO Rz. 73;… kritisch dazu Tipke/Kruse, a.a.O., § 76 FGO Rz. 104).
  • BFH, 25.09.2002 - IV B 138/00

    Richterliche Hinweispflicht - Verletzung rechtlichen Gehörs durch …

  • BFH, 23.06.2003 - V B 175/01

    Substantiierte Darlegung der Klärbarkeit und Klärungsbedürftigkeit der konkreten …

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