Rechtsprechung
| BFH, 23.02.1995 - VII B 187/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Kraftfahrzeugsteuerbescheides bezüglich der Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für 1994
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 20.10.1992 - VII R 33/92
KFZ-Steuer-Erhöhung durch Haushaltsbegleitgesetz 1989 verfassungsgemäß
Auszug aus BFH, 23.02.1995 - VII B 187/94
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung beständen nicht; die geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken griffen, auch gegenüber der hier zu beurteilenden Steuererhöhung, nicht durch (Hinweis auf das Urteil des beschließenden Senats vom 20. Oktober 1992 VII R 33/92, BFHE 169, 247, BStBl II 1993, 62).Insoweit ist zunächst auf das Urteil in BFHE 169, 247 zu verweisen (vgl. jedoch auch den Hinweis in Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht -- UVR -- 1994, 252 auf eine Verfassungsbeschwerde gegen eine nach Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ergangene Parallelentscheidung des Senats).
Ebenso wie die darin als verfassungsrechtlich unbedenklich erkannte Kraftfahrzeugsteuer erhöhung für schadstoffarme Diesel-Pkw -- nach dem Haushaltsbegleitgesetz 1989 -- läßt sich auch die weitere Anhebung des Steuersatzes durch das Steueränderungsgesetz 1991 nicht als gleichheitswidrig beanstanden (vgl. Anmerkung zu BFHE 169, 247 in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 83; FG München, Urteil vom 3. März 1993 4 K 48/92, UVR 1993, 249).
Kraftfahrzeug- und Mineralölsteuer sind gleichermaßen Kostenfaktoren für den Betrieb von Kraftfahrzeugen, obwohl die Kraftfahrzeugsteuer bereits das bloße Halten der Fahrzeuge belastet (BFHE 169, 247, 249).
Die ihr zugrunde liegende Berechnung des für erforderlich gehaltenen Ausgleichs (…vgl. amtliche Begründung in BTDrucks 12/5764, S. 55 f.) erscheint aus den Gründen des Senatsurteils in BFHE 169, 247 unbedenklich.
- BFH, 08.12.1992 - VII R 64/92
Zulässigkeit der Ungleichbehandlung schadstoffarmer PKW und größerer PKW
Auszug aus BFH, 23.02.1995 - VII B 187/94
Eine Systemwidrigkeit, die einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz -- Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes -- indizieren könnte (hierzu etwa Senat, Urteil vom 8. Dezember 1992 VII R 64/92, BFH/NV 1993, 499), ist nicht zu erkennen. - FG München, 03.03.1993 - 4 K 48/92
Auszug aus BFH, 23.02.1995 - VII B 187/94
Ebenso wie die darin als verfassungsrechtlich unbedenklich erkannte Kraftfahrzeugsteuer erhöhung für schadstoffarme Diesel-Pkw -- nach dem Haushaltsbegleitgesetz 1989 -- läßt sich auch die weitere Anhebung des Steuersatzes durch das Steueränderungsgesetz 1991 nicht als gleichheitswidrig beanstanden (vgl. Anmerkung zu BFHE 169, 247 in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 83; FG München, Urteil vom 3. März 1993 4 K 48/92, UVR 1993, 249).
- BFH, 10.11.1995 - VII B 203/95
Darlegungsmangel bei der Behauptung der grundsätzlichen Bedeutung der Frage der …
Der Senat hat bereits im Anschluß an seine die Verfassungsmäßigkeit einer früheren gleichartigen Steuererhöhung bestätigende Rechtsprechung (Urteil vom 20. Oktober 1992 VII R 33/92, BFHE 169, 247, BStBl II 1993, 62) entschieden, daß auch gegen die Höherbesteuerung ab 1. Januar 1994 verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen (Beschlüsse vom 23. Februar 1995 VII B 187/94, BFH/NV 1995, 734, und vom 24. April 1995 VII B 178/94, nicht veröffentlicht -- NV --). - FG München, 07.07.1997 - 4 K 2973/96 Im Hinblick auf diese Rechtsprechung hat der Senat auch gegen die hier streitige Erhöhung keine verfassungsrechtlichen Bedenken (so auch Strodthoff, a.a.O., § 9 Rz. 18 a sowie BFH-Beschluß vom 23. Februar 1995 VII B 187/94, BFH/NV 1995, 734).
- FG Sachsen, 30.09.2025 - 4 K 764/23
Kfz-Steuer für Diesel-Personenkraftfahrzeuge verfassungsgemäß
Diese Regelungen waren ebenfalls verfassungskonform (BFH, Beschluss vom 23. Februar 1995 VII B 187/94, BFH/NV, 1995, 734; BFH, Beschluss vom 24. April 1995 VII B 178/94, juris; BVerfG, Beschluss vom 24. August 1995 1 BvR 1284/95, juris).
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