Rechtsprechung
| BFH, 15.12.2000 - VII B 192/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
HeizölkennzV § 9; ; HeizölkennzV § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; HeizölkennzV § 9 Abs. 1 Satz 1; ; HeizölkennzV § 9 Abs. 5; ; HeizölkennzV § 10 Abs. 1; ; HeizölkennzV § 9 Abs. 1 Satz 2;... ; HeizölkennzV § 9; ; HeizölkennzV § 9 Abs. 3; ; MinöStG 1993 § 26 Abs. 6 Satz 1; ; MinöStG 1993 § 26 Abs. 6; ; FGO § 68; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Mineralölsteuer - Steueränderungsbescheid - Tankwagen - Tankschlauch - Nachdrückverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige Vermischung von Heizöl und Dieselkraftstoff
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 15.12.2000 - VII B 192/00
Dazu ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479). - BFH, 27.06.1985 - I B 23/85
Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen - …
Auszug aus BFH, 15.12.2000 - VII B 192/00
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. die Hinweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rz. 8 ff.). - BFH, 20.04.2000 - VII B 25/99
Rüge des übergangenen Beweisantrages; Vermischung von Heizöl mit Dieselkraftstoff
Auszug aus BFH, 15.12.2000 - VII B 192/00
Auch bedarf das angewendete Verfahren keiner Zulassung durch das HZA, wie sich aus dem Vergleich von § 9 (Vermischungen bei der Abgabe aus Transportmitteln) mit § 10 HeizölkennzV (Andere Vermischungen, z.B. durch Zulassung von Spülverfahren bei der Reinigung von Transportmitteln) deutlich ergibt (zum Verhältnis dieser Vorschriften vgl. den Senatsbeschluss vom 20. April 2000 VII B 25/99, BFH/NV 2000, 1366).
- BFH, 02.04.2002 - VII B 66/01
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Ferner sind zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache Angaben dazu notwendig, inwiefern die richtige Antwort auf die im angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu dieser Frage in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2000 VII B 192/00, BFH/NV 2001, 818, …und vom 24. Juli 2000 VII B 233/99, BFH/NV 2001, 175). - BFH, 17.01.2003 - VII B 228/02
Zwangsgeld zur Abgabe einer USt-Erklärung
Nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO muss die grundsätzliche Bedeutung in der Beschwerdeschrift schlüssig und substantiiert dargelegt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2000 VII B 192/00, BFH/NV 2001, 818). - BFH, 05.12.2001 - VII B 8/01
Lohnsteuerhilfeverein - Beratungsstelle - Feststellungsklage - …
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Rechtsfrage handeln (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2000 VII B 192/00, BFH/NV 2001, 818).
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