Rechtsprechung
| BFH, 12.12.1995 - VII B 217/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen nicht ordnungsgemäß bezeichneten Beweisanträgen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 03.01.1995 - VII B 134/94
Begründungsanforderungen für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BFH, 12.12.1995 - VII B 217/95
Auf die Frage, ob die Beschwerde weiterhin wegen Nichtbeachtung der Ausschlußfrist -- auch -- für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) unzulässig ist oder ob dem Kläger insoweit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) gewährt werden könnte (vgl. jedoch zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Verlustes eines zur Post aufgegebenen Briefes Senat, Beschluß vom 3. Januar 1995 VII B 134/94, BFH/NV 1995, 704 -- Rechtsmittelschrift --), kommt es nicht an.
- BFH, 31.10.1996 - VIII B 89/96
Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch eine …
Zwar kann nach § 56 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Ver säumung dieser Ausschlußfrist gewährt werden, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine solche gesetzliche Ausschlußfrist einzuhalten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 1995 VII B 217/95, BFH/NV 1996, 486;… vom 9. Juni 1995 VII B 20/95, BFH/NV 1996, 50, 51, ständige Rechtsprechung).
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