Rechtsprechung
| BFH, 22.03.1991 - VII B 219/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88
Revision - Übergangener Beweisantrag
Auszug aus BFH, 22.03.1991 - VII B 219/90
Anschluß an Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 VII B 162/88.
- BFH, 27.12.1991 - V B 48/91
Prüfungsumfang bei einer gegen einen Änderungsbescheid gerichteten …
Der Kläger kann den Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) nicht mehr geltend machen, weil er eine entsprechende Rüge in der mündlichen Verhandlung vor dem FG versäumt hat (§ 155 FGO i. V. m. § 295 der Zivilprozeßordnung; BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372; vom 22. März 1991 VII B 219/90, BFH/NV 1991, 760).
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