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Rechtsprechung
   BFH, 08.09.1987 - VII B 23/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,16024
BFH, 08.09.1987 - VII B 23/87 (https://dejure.org/1987,16024)
BFH, Entscheidung vom 08.09.1987 - VII B 23/87 (https://dejure.org/1987,16024)
BFH, Entscheidung vom 08. September 1987 - VII B 23/87 (https://dejure.org/1987,16024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewähr von Prozesskostenhilfe zur Wiederaufnahme eines Haftungsprozesses durch Erhebung einer Restitutionsklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.01.1980 - I R 7/77

    Kapitalgesellschaft - Beherrschender Gesellschafter - Verfügungsberechtigter - …

    Auszug aus BFH, 08.09.1987 - VII B 23/87
    Für die Qualifizierung als Verfügungsberechtigter i.S. von § 35 AO 1977 kommt es gerade und nur auf die tatsächliche Stellung des Betroffenen in dem Unternehmen an (Hinweis auf Urteil des BFH vom 16. Januar 1980 I R 7/77, BFHE 130, 230, BStBl II 1980, 526) und nicht auf die formelle Stellung in diesem.

    Wie das FG zu Recht unter Hinweis auf das Urteil in BFHE 130, 230, BStBl II 1980, 526 ausgeführt hat, stellt das Gesetz in § 35 AO 1977 nicht auf die vertragsrechtliche Gestaltung eines Arbeitsverhältnisses oder gar das Bestehen eines formell-rechtlichen Vertretungsverhältnisses, sondern darauf ab, ob der in Anspruch genommene Haftungsschuldner tatsächlich über Mittel, die einem anderen gehörten, verfügen konnte und auch tatsächlich als Verfügungsberechtigter dementsprechend aufgetreten ist.

  • BFH, 08.08.2006 - V B 116/05

    Restitutionsklage

    Es war daher für die Klägerin vorhersehbar, dass das FG dieses Kausalitätserfordernis (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 8. September 1987 VII B 23/87, BFH/NV 1988, 275) prüfen würde.
  • BFH, 20.07.1988 - I R 104/83

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Offerte der Einsicht in die Handakten des …

    Verfügungsberechtigter ist jeder, der tatsächlich über Mittel, die einem anderen gehören, verfügen kann und auch tatsächlich als Verfügungsberechtigter aufgetreten ist (vgl. Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Januar 1980 I R 7/77, BFHE 130, 230, BStBl II 1980, 526; ebenso neuerdings BFH-Entscheidung vom 8. September 1987 VII B 23/87, BFH / NV 1988, 275).
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