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Rechtsprechung
   BFH, 04.02.2000 - VII B 235/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10206
BFH, 04.02.2000 - VII B 235/99 (https://dejure.org/2000,10206)
BFH, Entscheidung vom 04.02.2000 - VII B 235/99 (https://dejure.org/2000,10206)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - VII B 235/99 (https://dejure.org/2000,10206)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung …

    Auszug aus BFH, 04.02.2000 - VII B 235/99
    b) Eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung des FG lässt sich auch nicht aus dem Urteil des BFH vom 29. August 1991 V R 78/86 (BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906) herleiten.

    So führt der BFH in dieser als divergierend bezeichneten Entscheidung in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906, unter B. II. 1. d der Gründe aus, ein Erlass der Säumniszuschläge komme nicht in Betracht, wenn die Vollziehung deshalb nicht ausgesetzt worden ist, weil z.B. keine ernstlichen Zweifel an dem angefochtenen Verwaltungsakt bestanden haben oder der Steuerbescheid erst aufgrund nachgereichter Steuererklärungen aufgehoben worden ist.

  • BFH, 30.03.1993 - VII R 37/92

    Entrichtung eines Säumniszuschläges zur Körperschaftsteuer und Ergänzungsabgabe - …

    Auszug aus BFH, 04.02.2000 - VII B 235/99
    Das FG führte hierzu aus, dass die nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) verwirkten Säumniszuschläge von einer Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung unberührt blieben (§ 240 Abs. 1 Satz 4 AO 1977) und das Bestehen einer bloßen Stundungs- oder Aussetzungslage die Entstehung der Säumniszuschläge nicht hindere (…Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 1989 I R 30/84, BFH/NV 1990, 546, und vom 30. März 1993 VII R 37/92, BFH/NV 1994, 4).

    a) Die Vorentscheidung weicht nicht von der im Urteil des BFH in BFH/NV 1994, 4 vertretenen Rechtsauffassung ab.

  • BFH, 08.11.1989 - I R 30/84

    Verwirkung eines Säumniszuschlages bei jedem angefangenen Monat der Säumnis

    Auszug aus BFH, 04.02.2000 - VII B 235/99
    Das FG führte hierzu aus, dass die nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) verwirkten Säumniszuschläge von einer Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung unberührt blieben (§ 240 Abs. 1 Satz 4 AO 1977) und das Bestehen einer bloßen Stundungs- oder Aussetzungslage die Entstehung der Säumniszuschläge nicht hindere (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 1989 I R 30/84, BFH/NV 1990, 546, …und vom 30. März 1993 VII R 37/92, BFH/NV 1994, 4).

    c) Die vom Kläger behauptete Abweichung von dem BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 546 ist schon deshalb nicht gegeben, weil es der BFH in der genannten Entscheidung --entgegen der Auffassung des Klägers-- ausdrücklich hat dahinstehen lassen, ob die Finanzbehörde eine (fälligkeitsverschiebende) neue Frist zur Entrichtung der rückständigen Steuern nach dem Milderungserlass des Bundesministers der Finanzen vom 15. Februar 1971 IV B 1 -S 1295- 2/71 (BStBl I 1971, 121) hätte bewilligen müssen, wenn eine Stundung vor Fälligkeit der Steuerforderung beantragt, diese aber erst nach deren Fälligkeit abgelehnt wird.

  • OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05

    Schadenersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung - Säumniszuschläge aus …

    Eine etwaige nicht realisierte Aussetzungszusage ist für die kraft Gesetzes entstehenden Säumniszuschläge dagegen ebenso unerheblich wie die Frage, ab welchem Zeitpunkt die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung vorgelegen haben (vgl. nur BFH, jeweils 7. Senat, Beschluss v. 4. Februar 2000, VII B 235/99).
  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12

    Abgaberecht: Erlass von Säumniszuschlägen

    Dies kann jedoch dahinstehen, weil dieser Aspekt allein die Frage nach der Verwirkung der Säumniszuschläge betreffen würde, die im hier zu entscheidenden Billigkeitsverfahren von den Klägern jedoch nicht in Abrede gestellt werden kann; zudem wäre eine nicht realisierte Aussetzungszusage rechtlich unbeachtlich (vgl. BFH, B. v. 04.02.2000, VII B 235/99, juris).
  • BFH, 18.07.2001 - X B 161/00

    Rechtsmittel - Zulassungsgrund - Rechtsmittelbegründung - Rechtmäßigkeit von …

    Dafür, dass die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH in dieser Sache erfordert (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO n.F.), ist nichts erkennbar, zumal die Kriterien, die für den Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen maßgeblich sind, prinzipiell geklärt sind (…s. BFH-Entscheidungen vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161, und vom 4. Februar 2000 VII B 235/99, BFH/NV 2000, 1070;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 227 AO 1977 Rz. 229 ff. und § 240 Rz. 101 ff., jeweils m.w.N.;… vgl. im Übrigen auch BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1999 V B 147/99, BFH/NV 2000, 821).
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