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Rechtsprechung
   BFH, 09.08.2006 - VII B 238/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10981
BFH, 09.08.2006 - VII B 238/05 (https://dejure.org/2006,10981)
BFH, Entscheidung vom 09.08.2006 - VII B 238/05 (https://dejure.org/2006,10981)
BFH, Entscheidung vom 09. August 2006 - VII B 238/05 (https://dejure.org/2006,10981)
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    AO 1977 § 284; ; AO 1977 § 258; ; AO 1977 § 95; ; AO 1977 § 284 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 114 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 258 § 254; FGO § 114 Abs. 1 S. 2 § 115 Abs. 2
    Eidesstattliche Versicherung

  • datenbank.nwb.de

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung der eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.01.1993 - VII B 202/92

    Existenzbedrohende wesentliche Nachteile als Voraussetzung der …

    Auszug aus BFH, 09.08.2006 - VII B 238/05
    Damit weiche das FG-Urteil von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 19. Januar 1993 VII B 202/92 (BFH/NV 1994, 38) ab.

    Abgesehen davon liegt eine Abweichung des FG-Urteils zu der vom Kläger bezeichneten Entscheidung in BFH/NV 1994, 38 schon deshalb nicht vor, weil es an der Vergleichbarkeit der den Rechtsstreiten zugrunde liegenden Sachverhalte und der zu klärenden Rechtsfragen fehlt.

  • BFH, 28.12.2001 - VII B 109/01

    Divergenz; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 09.08.2006 - VII B 238/05
    Zur Darlegung dieser Zulassungsvoraussetzung hat der Beschwerdeführer nicht nur die vermeintlichen Divergenzentscheidungen zu benennen, er muss die abstrakten Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der Divergenzentscheidungen so genau bezeichnen, dass die Abweichung erkennbar wird (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2001 VII B 109/01, BFH/NV 2002, 663, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2002 - VII B 52/01

    Grundsätzliche Bedeutung; eidesstattliche Versicherung

    Auszug aus BFH, 09.08.2006 - VII B 238/05
    Nach ständiger Rechtsprechung muss sich die Finanzbehörde nicht einmal mit einer freiwillig nach § 95 AO 1977 angebotenen Versicherung an Eides statt begnügen, statt nach § 284 AO 1977 vorzugehen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 2002 VII B 52/01, BFH/NV 2002, 1413).
  • FG Hamburg, 29.05.2026 - 6 V 85/26

    Abgabenordnung: Finanzgerichtlicher Eilrechtsschutz von Vollstreckungsschuldnern …

    Deshalb begründet dieser Gesichtspunkt bei der Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung keine unbillige Härte (…Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 284 AO Rn. 20 m.w.N., Stand Mai 2024; vgl. BFH, Beschluss vom 9. August 2006, VII B 238/05, BFH/NV 2006, 2227, juris-Rn. 9 für die Eintragung im Schuldnerverzeichnis zu § 284 Abs. 3 a.F.).
  • FG Düsseldorf, 28.09.2015 - 9 V 2588/15

    Aussetzung der Vollziehung der Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft: …

    Der Gesetzgeber hat die Gefährdung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz des Vollstreckungsschuldners bei Abfassung des § 284 Abs. 3 AO gekannt und bewusst in Kauf genommen (BFH, Beschluss vom 09.08.2006 - VII B 238/05, BFH/NV 2006, 2227).
  • BFH, 27.06.2007 - VII B 11/07

    Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

    Umso weniger reichen die Angaben in einem Erlassantrag aus, um sicherzustellen, dass der Vollstreckungsschuldner sämtliche Vermögenswerte korrekt angegeben hat (Senatsbeschluss vom 9. August 2006 VII B 238/05, BFH/NV 2006, 2227).
  • FG Hamburg, 01.07.2010 - 3 K 8/10

    Ausreichende Bezeichnung des Streitgegenstandes - Ersetzung eines …

    Der Gesetzgeber hat die Gefährdung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz bei Abfassung des § 284 Abs. 3 AO gekannt und bewusst in Kauf genommen (BFH-Beschluss vom 9. August 2006 VII B 238/05, BFH/NV 2006, 2227; Urteil des FG Hamburg vom 20. April 2009 3 K 152/08, juris).
  • FG München, 09.07.2012 - 14 K 440/12

    Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Der Gesetzgeber hat die Gefährdung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz bei Abfassung des § 284 Abs. 3 AO gekannt und bewusst in Kauf genommen (BFH-Beschluss vom 9. August 2006 VII B 238/05, BFH/NV 2006, 2227).
  • FG Hamburg, 20.04.2009 - 3 K 152/08

    Rechtmäßigkeit einer seitens des Finanzamtes erfolgten Ladung zur Abgabe einer …

    c) Die mit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verbundenen Nachteile für die wirtschaftliche und soziale Existenz des Schuldners führen nach der vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandeten Rechtsprechung des BFH nicht zu einem Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesetzgeber die Gefährdung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz bei Abfassung des § 284 Abs. 3 AO gekannt und bewusst in Kauf genommen hat (BFH…, Beschluss vom 14.05.2002 a.a.O. sowie Beschluss vom 09.08.2006, VII B 238/05, BFH/NV 2006, 2227, [...] Rn. 9).
  • FG München, 26.07.2012 - 14 K 526/12

    Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamts

    Der Gesetzgeber hat die Gefährdung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz bei Abfassung des § 284 Abs. 3 AO gekannt und bewusst in Kauf genommen (BFH-Beschluss vom 9. August 2006 VII B 238/05, BFH/NV 2006, 2227).
  • FG München, 09.12.2010 - 14 K 3962/09

    Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und Vorlage eines …

    Der Gesetzgeber hat die Gefährdung der wirtschaftlichen und sozialen Existenz bei Abfassung des § 284 Abs. 3 AO gekannt und bewusst in Kauf genommen (BFH-Beschluss vom 9. August 2006 VII B 238/05, BFH/NV 2006, 2227).
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