Rechtsprechung
| BFH, 08.04.2004 - VII B 283/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung bei reisebedingter Abwesenheit des GmbH-Geschäftsführers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2003 - 11 K 275/00
- BFH, 08.04.2004 - VII B 283/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.08.1997 - XI B 118/96
Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII B 283/03
Jedenfalls bei einer längeren Abwesenheit entspricht es dem Gebot prozessualer Sorgfalt --insbesondere derjenigen eines GmbH-Geschäftsführers--, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass man von Zustellungen Kenntnis erhält und Fristen gewahrt werden, was umso mehr dann zu gelten hat, wenn mit fristauslösenden Zustellungen konkret zu rechnen ist (…BFH-Urteil vom 13. März 1991 I R 39/90, BFH/NV 1992, 146; Beschluss vom 27. August 1997 XI B 118, 119, 149/96; XI S 43, 44, 50/96, BFH/NV 1998, 617, m.w.N.). - BFH, 13.03.1991 - I R 39/90
Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Körperschaftssteuerbescheides - Zurechnung des …
Auszug aus BFH, 08.04.2004 - VII B 283/03
Jedenfalls bei einer längeren Abwesenheit entspricht es dem Gebot prozessualer Sorgfalt --insbesondere derjenigen eines GmbH-Geschäftsführers--, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass man von Zustellungen Kenntnis erhält und Fristen gewahrt werden, was umso mehr dann zu gelten hat, wenn mit fristauslösenden Zustellungen konkret zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 13. März 1991 I R 39/90, BFH/NV 1992, 146; Beschluss vom 27. August 1997 XI B 118, 119, 149/96;… XI S 43, 44, 50/96, BFH/NV 1998, 617, m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 6 S 1870/15
Zustellung eines verwaltungsgerichtlichen Beschlusses im Wege der …
Ungeachtet der Sorgfaltsverpflichtungen des Geschäftsführers einer GmbH für eine sachgerechte Wahrung fristgebundener Terminsachen während seiner Urlaubsabwesenheit (vgl. dazu: BFH, Urteile vom 13.03.1991 - I R 38/90 - und vom 08.04.2004 - VII B 283/03 -, jew. juris), zu denen sich die Antragstellerin nicht hat äußern wollen, hat der Geschäftsführer der Antragstellerin am 31.08.2015 und damit noch innerhalb der bis zum 03.09.2015 laufenden Beschwerdefrist Kenntnis von der (wirksamen) förmlichen Zustellung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts erlangt.
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