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Rechtsprechung
   BFH, 25.08.2000 - VII B 30/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11022
BFH, 25.08.2000 - VII B 30/00 (https://dejure.org/2000,11022)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2000 - VII B 30/00 (https://dejure.org/2000,11022)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2000 - VII B 30/00 (https://dejure.org/2000,11022)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatz der anteiligen Tilgung - Nichtbegleichen der Steuerschuld - Grundsätzliche Bedeutung - Gewährung rechtlichen Gehörs - Verfahrensmangel - Sachaufklärungspflicht - Gebot des fairen Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Grundsatz der anteiligen Tilgung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 25.08.2000 - VII B 30/00
    Die Anwendung des Grundsatzes der anteiligen Tilgung setzt nämlich voraus, dass der Gesellschaft in dem betreffenden Zeitraum ausreichende Mittel zur Tilgung ihrer sämtlichen Verbindlichkeiten fehlten, wie der BFH bereits in dem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 26. April 1984 V R 128/79 (BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776) ausgeführt hat.
  • BFH, 19.11.1998 - VII B 127/98

    Kfz-Steuer; Rechtsmitteleinlegung auf dem Kopfbogen einer …

    Auszug aus BFH, 25.08.2000 - VII B 30/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht von ihm entgegengenommenes Vorbringen bei seiner Entscheidung berücksichtigt; soll geltend gemacht werden, dies sei im Einzelfall nicht geschehen, sind dafür konkrete Anhaltspunkte zu benennen (…Beschlüsse des BFH vom 11. November 1996 VIII B 57/96, BFH/NV 1997, 419, und vom 19. November 1998 VII B 127/98, BFH/NV 1999, 673).
  • BFH, 11.11.1996 - VIII B 57/96

    Schlüssigkeit der Darlegung der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus BFH, 25.08.2000 - VII B 30/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht von ihm entgegengenommenes Vorbringen bei seiner Entscheidung berücksichtigt; soll geltend gemacht werden, dies sei im Einzelfall nicht geschehen, sind dafür konkrete Anhaltspunkte zu benennen (Beschlüsse des BFH vom 11. November 1996 VIII B 57/96, BFH/NV 1997, 419, …und vom 19. November 1998 VII B 127/98, BFH/NV 1999, 673).
  • FG Köln, 18.01.2017 - 10 K 3671/14

    Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme für Steuerschulden einer GmbH

    Im Ergebnis wird hierdurch dem Schadensersatzcharakter der Haftung Rechnung getragen, da der Haftungsschuldner nicht für etwas in Anspruch genommen werden kann, was der Steuerschuldner ohnehin nicht hätte leisten können (…vgl. BFH-Beschluss vom 31.03.2000 - VII B 187/99, BFH/NV 2000, 1322; vom 25.08.2000 - VII B 30/00, BFH/NV 2001, 294).
  • FG Köln, 19.07.2018 - 13 K 3142/13

    Haftung: "Director" einer gelöschten britischen Limited haftet weiterhin für …

    Im Ergebnis wird hierdurch dem Schadensersatzcharakter der Haftung Rechnung getragen, da der Haftungsschuldner nicht für etwas in Anspruch genommen werden kann, was der Steuerschuldner ohnehin nicht hätte leisten können (…vgl. BFH-Beschluss vom 31.03.2000 - VII B 187/99, BFH/NV 2000, 1322; vom 25.08.2000 - VII B 30/00, BFH/NV 2001, 294).
  • BFH, 11.03.2013 - I B 95/12

    Rüge des Verstoßes gegen die Gewährung eines fairen Verfahrens

    Der Vortrag lässt nicht nur außer Acht, dass die Prozessfürsorgepflicht des § 76 Abs. 2 FGO, die in erster Linie der Gewährleistung eines fairen Verfahrens, der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dient (…Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2007 VIII B 25/07, BFH/NV 2008, 241), auch bei Rechtsunkundigen keine umfassende Hinweispflicht begründet (…z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2011 X B 36/11, BFH/NV 2011, 2079;… Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 54, m.w.N.) und der Beschwerdeführer --selbst bei Vorliegen eines Verstoßes gegen die aus § 76 Abs. 2 FGO einzelfallbezogen abzuleitenden Pflichten (vgl. zur Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 2000 VII B 30/00, BFH/NV 2001, 294)-- die Entscheidungserheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels für das vorinstanzliche Urteil darzulegen hat (…BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187; vom 1. April 2008 X B 135/07, juris).
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