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Rechtsprechung
   BFH, 25.09.1985 - VII B 31/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,16647
BFH, 25.09.1985 - VII B 31/85 (https://dejure.org/1985,16647)
BFH, Entscheidung vom 25.09.1985 - VII B 31/85 (https://dejure.org/1985,16647)
BFH, Entscheidung vom 25. September 1985 - VII B 31/85 (https://dejure.org/1985,16647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Zurückweisung des Erlaß einer eintsweiligen Anordnung gegen Vollstreckung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.11.1984 - V B 44/84

    Einstweilige Anordnung - Einziehung einer Steuerforderung - Gegenanspruch - …

    Auszug aus BFH, 25.09.1985 - VII B 31/85
    Denn die Vollstreckung aus vollziehbaren Steuerbescheiden kann nur als unbillig angesehen werden, wenn die Finanzbehörde mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit damit rechnen müßte, daß sie den Betrag der Vollstreckung sogleich wieder zurückzahlen müßte (vgl. auch BFH-Beschluß vom 29. November 1984 V B 44/84, BFHE 142, 418, BStBl II 1985, 194).
  • BFH, 06.10.1982 - I R 98/81

    Ermessensgrenze - Stundungsentscheidung - Stundungsantrag - Erstattungsanspruch

    Auszug aus BFH, 25.09.1985 - VII B 31/85
    Allenfalls könnten Vollstreckungsmaßnahmen des FA vor endgültiger Entscheidung über den Erlaßantrag der Antragstellerin dann als unbillig angesehen werden, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit dem beantragten Erlaß zu rechnen wäre (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 1982 VIII B 94/79, BFHE 135, 23, 26, BStBl II 1982, 307, und vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, 2, BStBl II 1983, 397).
  • BFH, 21.01.1982 - VIII B 94/79

    Steuerschuld - Härte - Stundung

    Auszug aus BFH, 25.09.1985 - VII B 31/85
    Allenfalls könnten Vollstreckungsmaßnahmen des FA vor endgültiger Entscheidung über den Erlaßantrag der Antragstellerin dann als unbillig angesehen werden, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit dem beantragten Erlaß zu rechnen wäre (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 1982 VIII B 94/79, BFHE 135, 23, 26, BStBl II 1982, 307, und vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BFHE 138, 1, 2, BStBl II 1983, 397).
  • BFH, 13.05.1977 - VII B 9/77

    Ermessensentscheidung - Gewährung einer Stundung - Anordnungsanspruch - …

    Auszug aus BFH, 25.09.1985 - VII B 31/85
    Unter welchen Voraussetzungen dieser vorläufige Rechtsschutz durch ein Gericht erlangt werden kann, ist, da der Anordnungsanspruch eine behördliche Ermessensentscheidung betrifft, umstritten (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 5. und 13. Mai 1977 VII B 9/77, BFHE 122, 28, BStBl II 1977, 587).
  • BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86

    Möglichkeit einer Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich von Säumniszuschlägen …

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß in Fällen, in denen im Hinblick auf den im Hauptverfahren begehrten Erlaß von Steuerrückständen aus Billigkeitsgründen beim FG auch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt wird, allein § 258 AO 1977 als Rechtsgrundlage für den Anordnungsanspruch in Betracht kommt (…Beschlüsse vom 12. Februar 1985 VII B 61/84, BFH/NV 1986, 68, und vom 25. September 1985 VII B 31/85, BFH/NV 1986, 198).
  • BFH, 18.08.1988 - V B 71/88

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung der vorangemeldeten …

    Außerdem hat der Beschwerdeführer nicht dargetan, daß z. B. wegen seines Alters oder seiner persönlichen Erwerbsunfähigkeit (vgl. BFH in BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612, unter 2. b), ein Erlaß, d. h. das Erlöschen der Steuerschuld (§ 47 AO 1977), als einzige Maßnahme der Billigkeit entspreche und damit ermessensfehlerfrei wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Februar 1985 VII B 61/84, BFHE/NV 1986, 68, und vom 25. September 1985 VII B 31/85, BFH/NV 1986, 198).
  • BFH, 05.08.1986 - VII B 7/86

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen - Glaubhaftmachung eines …

    Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, daß der Senat bei einer abschließenden Entscheidung über die Beschwerde zu dem Ergebnis gelangt wäre, er sei befugt, bei der Entscheidung über die einstweilige Einstellung der Vollstreckung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung eigenes Ermessen auszuüben (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 25. September 1985 VII B 31/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1986, 198).
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