Rechtsprechung
| BFH, 11.10.2005 - VII B 325/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 115 Abs. 1 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verfahrensmangel - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 03.11.2004 - 4 K 456/02
- BFH, 11.10.2005 - VII B 325/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83
Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …
Auszug aus BFH, 11.10.2005 - VII B 325/04
Jedenfalls gehört zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608). - BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99
Beweisantrag; Rügeverlust
Auszug aus BFH, 11.10.2005 - VII B 325/04
Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust zur Folge (Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597). - BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97
Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen …
Auszug aus BFH, 11.10.2005 - VII B 325/04
Jedenfalls gehört zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
- BFH, 21.03.2006 - X B 94/05
NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist
aa) Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde vorgebracht, dass in der Tatsacheninstanz ein Beweisangebot auf Zeugenvernehmung übergangen worden sei, muss im Einzelnen dargelegt werden, wann der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem FG eine Zeugenvernehmung zu welchen Tatsachen beantragt hat und warum er, obwohl er sachkundig vertreten war, in der mündlichen Verhandlung nicht auf einer solchen Vernehmung bestanden bzw. warum er es unterlassen hat, in der mündlichen Verhandlung den Verfahrensverstoß zu rügen (ständige Rechtsprechung;… vgl. zuletzt z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. August 2005 III B 22/05, BFH/NV 2006, 88 vom 29. September 2005 XI B 124/04, BFH/NV 2006, 316, und vom 11. Oktober 2005 VII B 325/04, BFH/NV 2006, 324, jeweils m.w.N.;… gleicher Ansicht: Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 50 und § 120 Rz. 69).
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