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Rechtsprechung
   BFH, 18.04.1991 - VII B 39/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,15351
BFH, 18.04.1991 - VII B 39/91 (https://dejure.org/1991,15351)
BFH, Entscheidung vom 18.04.1991 - VII B 39/91 (https://dejure.org/1991,15351)
BFH, Entscheidung vom 18. April 1991 - VII B 39/91 (https://dejure.org/1991,15351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Steuerbegünstigung für Luftfahrtbetriebsstoffe von Luftfahrtunternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • FG Düsseldorf, 24.04.1986 - IV 206/85
    Auszug aus BFH, 18.04.1991 - VII B 39/91
    Wie sich der Vorentscheidung entnehmen läßt, beruhen die Abgabenfestsetzungen auf § 55 Abs. 8 und 9 des Zollgesetzes i. V. m. § 7 Abs. 2 und 1 MinöStG (Entnahme infolge zweckwidriger, weil nicht bewilligter Verwendung; vgl. auch den im Aussetzungsverfahren ergangenen Beschluß der Vorinstanz vom 24. April 1986 IV 206/85 A (Z), Zeitschrift für Zölle u. Verbrauchsteuern - ZfZ - 1987, 183).
  • FG München, 22.10.1986 - III 121/82
    Auszug aus BFH, 18.04.1991 - VII B 39/91
    Nur in einem Rechtsstreit über diese Frage würde es von Bedeutung sein, ob der Gleichheitssatz nach Art. 3 des Grundgesetzes oder ein sonstiger Verfassungsgrundsatz einer Besteuerung im Falle der Verwendung von Luftfahrtbetriebsstoffen im inländischen Bedarfsflugverkehr entgegensteht (vgl. etwa Finanzgericht München, Urteil vom 22. Oktober 1986 III 121/82 Z, ZfZ 1987, 181) .
  • BFH, 18.08.1992 - VII B 227/91

    Anknüpfungspunkt der Abgabenfreiheit bei Luftfahrtunternehmen

    Da mithin die Nichtzulassungsbeschwerde bereits wegen mangelnder Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung unzulässig ist, kommt es auf die weitere Frage, ob die Verfassungsmäßigkeit des § 8 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a MinöStG in einem Revisionsverfahren überhaupt klärungsbedürftig wäre, weil die Abgabenfestsetzung im Streitfall auf Entnahmen infolge zweckwidriger, nicht bewilligter Verwendung des Luftfahrtbetriebsstoffs beruht (vgl. Senat…, Urteil vom 31. Juli 1990 VII R 3/89, BFH/NV 1991, 487; Beschluß vom 18. April 1991 VII B 39/91, BFH/NV 1992, 139) nicht an.
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