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| BFH, 18.04.1991 - VII B 39/91 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Steuerbegünstigung für Luftfahrtbetriebsstoffe von Luftfahrtunternehmen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- FG Düsseldorf, 24.04.1986 - IV 206/85
Auszug aus BFH, 18.04.1991 - VII B 39/91
Wie sich der Vorentscheidung entnehmen läßt, beruhen die Abgabenfestsetzungen auf § 55 Abs. 8 und 9 des Zollgesetzes i. V. m. § 7 Abs. 2 und 1 MinöStG (Entnahme infolge zweckwidriger, weil nicht bewilligter Verwendung; vgl. auch den im Aussetzungsverfahren ergangenen Beschluß der Vorinstanz vom 24. April 1986 IV 206/85 A (Z), Zeitschrift für Zölle u. Verbrauchsteuern - ZfZ - 1987, 183). - FG München, 22.10.1986 - III 121/82
Auszug aus BFH, 18.04.1991 - VII B 39/91
Nur in einem Rechtsstreit über diese Frage würde es von Bedeutung sein, ob der Gleichheitssatz nach Art. 3 des Grundgesetzes oder ein sonstiger Verfassungsgrundsatz einer Besteuerung im Falle der Verwendung von Luftfahrtbetriebsstoffen im inländischen Bedarfsflugverkehr entgegensteht (vgl. etwa Finanzgericht München, Urteil vom 22. Oktober 1986 III 121/82 Z, ZfZ 1987, 181) .
- BFH, 18.08.1992 - VII B 227/91
Anknüpfungspunkt der Abgabenfreiheit bei Luftfahrtunternehmen
Da mithin die Nichtzulassungsbeschwerde bereits wegen mangelnder Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung unzulässig ist, kommt es auf die weitere Frage, ob die Verfassungsmäßigkeit des § 8 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a MinöStG in einem Revisionsverfahren überhaupt klärungsbedürftig wäre, weil die Abgabenfestsetzung im Streitfall auf Entnahmen infolge zweckwidriger, nicht bewilligter Verwendung des Luftfahrtbetriebsstoffs beruht (vgl. Senat…, Urteil vom 31. Juli 1990 VII R 3/89, BFH/NV 1991, 487; Beschluß vom 18. April 1991 VII B 39/91, BFH/NV 1992, 139) nicht an.
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