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Rechtsprechung
   BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2936
BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99 (https://dejure.org/2000,2936)
BFH, Entscheidung vom 17.03.2000 - VII B 39/99 (https://dejure.org/2000,2936)
BFH, Entscheidung vom 17. März 2000 - VII B 39/99 (https://dejure.org/2000,2936)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    BranntwMonG § 144 Abs. 1 Satz 1; ; BranntwMonG § ... 141 Abs. 1 Nr. 1; ; BranntwMonG § 141 Abs. 2; ; BranntwMonG § 141 Abs. 3; ; BranntwMonG § 143 Abs. 1 Satz 1; ; BranntwMonG § 143 Abs. 1 Satz 3; ; BranntwMonG § 143 Abs. 4 Satz 2; ; BranntwMonG § 144 Abs. 3; ; BranntwMonG § 144 Abs. 4 Satz 1; ; BranntwMonG § 143 Abs. 4 Satz 3; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 170 Abs. 1; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 378 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 370 Abs. 4 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Bezug von Ouzo - Branntweinsteuer - Beförderung unter Steueraussetzung - Amtshaftungsanspruch - Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.06.1997 - VIII B 35/96

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang der …

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99
    Leichtfertigkeit bedeutet nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1997 VIII B 35/96, BFH/NV 1998, 8, m.w.N.) einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz hierzu auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt.
  • BFH, 14.07.1992 - IX R 116/88

    Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben auf die Zusicherung einer …

    Auszug aus BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99
    Rechtliche Bedeutung im Hinblick auf eine Nichtbesteuerung hätten solche Auskünfte, die nicht vom abschließend Zeichnungsberechtigten, also regelmäßig dem zuständigen Sachgebietsleiter oder dem Vorsteher des HZA, stammten, ohnehin nicht gehabt, wie das FG unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. das BFH-Urteil vom 14. Juli 1992 IX R 116/88, BFH/NV 1993, 99, m.w.N.) zutreffend dargelegt hat.
  • BFH, 19.12.2002 - IV R 37/01

    Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerverkürzung

    Leichtfertigkeit bedeutet nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2000 II B 123/99, BFH/NV 2001, 738; vom 17. März 2000 VII B 39/99, BFH/NV 2000, 1180, und in BFH/NV 1998, 8) einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz dazu auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt.

    Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn der Täter nach den Gegebenheiten des konkreten Falls und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den sich aus den konkret einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1180).

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem …

    Zwar ist dann kein wirksames Steueraussetzungsverfahren gegeben, wenn an einen nicht bezugsberechtigten Empfänger im Inland geliefert wird (BFH ZfZ 2000, 312) oder wenn der Versender in dem begleitenden Verwaltungsdokument einen nicht existierenden Empfänger angibt und dies auch weiß (FG Düsseldorf ZfZ 2000, 385).
  • FG Hamburg, 18.06.2012 - 6 K 41/12

    Kindergeld, Einkommensteuerrecht: Die Mitwirkungspflicht gem. § 68 Abs. 1 EStG …

    Leichtfertigkeit im Sinne von § 378 Abs. 1 Satz 1 AO bedeutet nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH, Beschluss vom 17.03.2000 VII B 33/99, BFH/NV 2000, 1180 m. w. N.) einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz hierzu auf die persönlichen Fähigkeiten des Steuerpflichtigen abstellt.
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