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Rechtsprechung
   BFH, 21.12.2000 - VII B 40/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9900
BFH, 21.12.2000 - VII B 40/00 (https://dejure.org/2000,9900)
BFH, Entscheidung vom 21.12.2000 - VII B 40/00 (https://dejure.org/2000,9900)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - VII B 40/00 (https://dejure.org/2000,9900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 152 Abs. 1; ; FGO § 128 Abs. 3; ; FGO § 113 Abs. 2 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzungsbeschluß - Vollstreckungsabwehrklage - Einstellung der Zwangsvollstreckung - Einstweiliges Verfahren - Aufrechnung - Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung des FA gegen Kostenfestsetzungsbeschluß

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.09.1999 - VII B 210/99

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 21.12.2000 - VII B 40/00
    Wegen der Einzelheiten der Prozessgeschichte wird auf den Senatsbeschluss vom 22. September 1999 VII B 210/99 (BFH/NV 2000, 166) verwiesen.

    Das FG hat nach Maßgabe der im Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 166 dargestellten Grundsätze nach pflichtgemäßem Ermessen die einstweilige Einstellung der Vollstreckung verfügt, weil es der Auffassung war, dass die vom FA erhobene Vollstreckungsabwehrklage Aussicht auf Erfolg hat.

  • BFH, 24.06.2013 - VII B 150/12

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage während des Antrags, die …

    Diesen Rechtssatz hat der Senat im Leitsatz zum Beschluss vom 21. Dezember 2000 VII B 40/00 (BFH/NV 2001, 640) nochmals bestätigt.
  • FG Hessen, 25.10.2005 - 7 K 3991/03

    Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss des Finanzgerichts: …

    Rn. 42 1. Im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung (25.09.2000) bestand eine Aufrechnungslage (§ 226 Abs. 1 der Abgabenordnung [AO] i.V.m. § 387 BGB; vgl. BFH, Beschl. v. 21.12.2000 VII B 40/00, BFH/NV 2001, 640).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 AS 831/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Durchsetzung eines prozessualen …

    In diesem Verfahren ist dann zu prüfen, ob die Aufrechnung durchgreift und die Vollstreckung dementsprechend vorläufig einzustellen ist (vgl. dazu die stRspr. des Bundesfinanzhof [BFH], u. a. Beschlüsse vom 21. Dezember 2000, 31. Oktober 2000 und vom 22. September 1999 - VII B 40/00, VII B 168/00 und VII B 210/00 - alle veröffentlicht in Juris, jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH zur Zulässigkeit der Aufrechnung der Finanzbehörden mit Steuerforderungen gegen Kostenerstattungsansprüche der Steuerpflichtigen).
  • FG Hamburg, 06.02.2002 - II 28/02

    Aufrechnung gegen einen mit Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten …

    Wird gegen die Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss Vollstreckungsabwehrklage erhoben, so ist in sinngemäßer Anwendung des § 769 ZPO die einstweilige Einstellung der Vollstreckung statthaft (vgl. BFH-Beschluss vom 21.12.200 VII B 40/00, BFH/NV 2001, 640 ), die der Antragsteller im vorliegenden Verfahren auch beantragt hat.
  • FG Berlin, 01.07.2004 - 1 K 1232/03

    Zum Anwendungsbereich des § 37 Abs. 2 AO

    Dem Kläger ist zwar darin zu folgen, daß die Erklärung der Aufrechnung der Finanzbehörde gegen eine begehrte Erstattung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluß grundsätzlich möglich ist (vgl. BFH, Beschluß vom 21. Dezember 2000, VII B 40/00, BFH/NV 2001, 640 -641).
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