Rechtsprechung
| BFH, 02.12.2011 - VII B 43/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Voraussetzungen für die Zulassung der Revision wegen Divergenz
- openjur.de
Voraussetzungen für die Zulassung der Revision wegen Divergenz
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 2, AO § 191, AnfG § 3 Abs 1, AnfG § 4 Abs 1
Voraussetzungen für die Zulassung der Revision wegen Divergenz - rechtsinformationen.bund.de
Voraussetzungen für die Zulassung der Revision wegen Divergenz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 191 AO, § 3 Abs 1 AnfG, § 4 Abs 1 AnfG
Voraussetzungen für die Zulassung der Revision wegen Divergenz - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der Vergleichbarkeit der Sachverhalte bei einer Divergenzrüge in der Finanzgerichtsbarkeit; Divergenzrüge im Zusammenhang mit einem Streit über Kenntnis eines Ehepartners von der Gläubigerbenachteiligungsabsicht eines anderen Ehepartners i.R.e. ...
- datenbank.nwb.de
Voraussetzungen für die Revisionszulassung wegen Divergenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 28.01.2011 - 11 K 4184/06
- BFH, 02.12.2011 - VII B 43/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- FG Münster, 22.01.2010 - 6 K 4276/06
Nutzungsüberlassung eines Kontos - Inanspruchnahme für fremde Steuerschulden
Auszug aus BFH, 02.12.2011 - VII B 43/11
Rn. 8 Daran fehlt es, soweit das FA eine Divergenz des angegriffenen FG-Urteils vom Senatsurteil vom 22. Juni 2004 VII R 16/02, (BFHE 206, 217, BStBl II 2004, 923), vom Senatsbeschluss vom 17. Januar 2000 VII B 282/99 (…BFH/NV 2000, 857) sowie vom Urteil des FG Münster vom 22. Januar 2010 6 K 4276/06 AO behauptet.Rn. 10 Offenbleiben kann, ob auch eine divergierende Rechtsprechung verschiedener Senate desselben FG den Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO begründen kann oder das Urteil des FG Münster vom 22. Januar 2010 6 K 4276/06 AO bereits deshalb als mögliche Divergenzentscheidung ausscheidet (…so wohl Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 49).
Nach den Feststellungen des FG Münster im Urteil vom 22. Januar 2010 6 K 4276/06 AO wusste die Ehefrau, dass die Zahlungsunfähigkeit ihres Mannes drohte und durch Zahlungen auf ihr Konto ein direkter Zugriff von Gläubigern auf Forderungen des Ehemannes vereitelt werden sollte, sie hat durch ihr Mitwirken an der Übertragung verwertbaren Vermögens auf sie dazu beigetragen, die Vermögenslage des Ehemannes zu verschlechtern und damit in letzter Konsequenz die Zahlungsunfähigkeit des Ehemannes herbeigeführt.
Aus all diesen Umständen hat das FG Münster im Urteil vom 22. Januar 2010 6 K 4276/06 AO geschlossen, dass die Kenntnis der Ehefrau von der Gläubigerbenachteiligungsabsicht ihres Ehemannes vermutet werden kann.
Zudem lebten die Ehegatten im Streitfall getrennt und der Umstand, dass in dem Fall der Entscheidung vom 22. Januar 2010 6 K 4276/06 AO Gütertrennung vereinbart worden ist, ist hiermit --entgegen der Auffassung des FA--.
- BFH, 22.06.2004 - VII R 16/02
Verschiebung von Geldern auf Konten der Kinder - § 7 AnfG aF, §§ 4 Abs. 1, 11 …
Auszug aus BFH, 02.12.2011 - VII B 43/11
Rn. 8 Daran fehlt es, soweit das FA eine Divergenz des angegriffenen FG-Urteils vom Senatsurteil vom 22. Juni 2004 VII R 16/02, (BFHE 206, 217, BStBl II 2004, 923), vom Senatsbeschluss vom 17. Januar 2000 VII B 282/99 (…BFH/NV 2000, 857) sowie vom Urteil des FG Münster vom 22. Januar 2010 6 K 4276/06 AO behauptet.Rn. 11 Schließlich hat die Beschwerde eine Divergenz zu dem Senatsurteil in BFHE 206, 217, BStBl II 2004, 923 nicht schlüssig dargelegt, insbesondere ist die Vergleichbarkeit der Sachverhalte nicht erkennbar.
Während in der dem Senatsurteil in BFHE 206, 217, BStBl II 2004, 923 zugrunde liegenden Sachverhaltskonstellation den Kindern die Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Vaters als gesetzlichem Vertreter nach § 166 Abs. 1, § 1629 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zugerechnet wurde, scheidet im Streitfall eine Zurechnung nach § 166 Abs. 2 BGB aus, da das FG eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht des M gerade nicht festgestellt hat.
- BFH, 17.01.2000 - VII B 282/99
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entscheidungserheblichkeit
Auszug aus BFH, 02.12.2011 - VII B 43/11
Rn. 8 Daran fehlt es, soweit das FA eine Divergenz des angegriffenen FG-Urteils vom Senatsurteil vom 22. Juni 2004 VII R 16/02, (BFHE 206, 217, BStBl II 2004, 923), vom Senatsbeschluss vom 17. Januar 2000 VII B 282/99 (BFH/NV 2000, 857) sowie vom Urteil des FG Münster vom 22. Januar 2010 6 K 4276/06 AO behauptet.Rn. 9 Der Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 857 scheidet als mögliche Divergenzentscheidung aus, weil hierin über keine revisible Rechtsfrage, sondern ausschließlich über die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision entschieden wurde (…vgl. Gräber/ Ruban, a.a.O., § 115 Rz 50).
- BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03
Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall
Auszug aus BFH, 02.12.2011 - VII B 43/11
Dabei muss es sich um eine für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, …und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.). - BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02
Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft
Auszug aus BFH, 02.12.2011 - VII B 43/11
Dabei muss es sich um eine für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.). - BFH, 27.06.2008 - II B 19/07
Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen - …
Auszug aus BFH, 02.12.2011 - VII B 43/11
Des Weiteren ist auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und eine identische Rechtsfrage handele (z.B. BFH-Beschluss vom 27. Juni 2008 II B 19/07, BFH/NV 2008, 1519).
- BFH, 30.06.2020 - VII R 63/18
Zur Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer "Kontoleihe"
Jedoch begründet allein die Erteilung einer (Vorsorge-)Vollmacht nicht stets eine Wissenszurechnung gemäß § 166 BGB analog (vgl. etwa Urteil des FG Münster vom 18.06.2019 - 2 K 1290/18 AO, EFG 2019, 1496, Rz 48 ff.; inzident Senatsbeschluss vom 02.12.2011 - VII B 43/11, BFH/NV 2012, 743, Rz 6; BGH-Urteile in DB 2017, 2279, Rz 28, für die gesetzlichen Vertreter einer beschränkt geschäftsfähigen Kontoinhaberin, und vom 18.06.1998 - IX ZR 311/95, ZIP 1998, 1539). - BFH, 07.05.2013 - VII B 102/12
Divergenz bei Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Spruchkörpers …
Rn. 8 2. Ergänzend weist der beschließende Senat darauf hin, dass entgegen der Auffassung des HZA eine Divergenz grundsätzlich auch bei einer Abweichung von der Entscheidung eines anderen Spruchkörpers desselben FG vorliegen kann (…BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2010 III B 199/09, BFH/NV 2011, 411; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 174, m.w.N.; entgegen dem anders lautenden Leitsatz offengelassen in der Senatsentscheidung vom 2. Dezember 2011 VII B 43/11, BFH/NV 2012, 743).
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