Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.1972 - VII B 54.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.02.1971 - III A 15/70
- BVerwG, 24.08.1972 - VII B 54.71
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
Auszug aus BVerwG, 24.08.1972 - VII B 54.71
Wie der beschließende Senat bereits im Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG VII C 15.65 - (BVerwGE 26, 317 [321]) ausgeführt hat, ist die Belastung des Grundstückseigentümers mit dem geforderten Nachweis über die der Abwasseranläge nicht zugeführte Frischwassermenge bundesrechtlich nicht zu beanstanden.So hat der beschließende Senat in BVerwGE 26, 317 (321) [BVerwG 14.04.1967 - VII C 15/65] es gebilligt, daß der Nachweis z.B. durch - von dem Benutzer auf seine Kosten einzubauende - besondere Wasseruhren, die in den jener Entscheidung zugrunde liegenden Falle eine Messung ermöglichten, gefordert werden könne.
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 2 S 2650/08
Zur Bemessung der Abwassergebühren in einer Abwassersatzung nach dem …
Der Nachweis der nicht eingeleiteten Wassermenge kann grundsätzlich dem Gebührenschuldner auferlegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.08.1972 - VII B 54.71 - DÖV 1973, 535), so dass etwa die Kosten für Anschaffung, Installation und Unterhaltung der notwendigen Messeinrichtungen (z.B. geeichter Wasserzähler für die Gartenbewässerung) nicht der Gemeinde, sondern dem Gebührenschuldner zur Last fallen. - VG Weimar, 12.06.2002 - 1 K 141/00
Benutzungsgebührenrecht; Zur Frage der Teilnichtigkeit einer Beitrags- und …
Die dabei dem Gebührenpflichtigen satzungsrechtlich auferlegte Nachweispflicht für die auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (§ 10 Abs. 2 Satz 2 BGS-EWS (1998)) ist als Ausprägung der allgemeinen Darlegungs- und Beweislast materiell-rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. im Ergebnis auch BVerwG, Urt. v. 24.08.1972 - VII B 54.71 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 133, S. 59 f.;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Sept. 2001, zu § 6 KAG, Rdn. 385, 387, m.w.N.).Selbst wenn daher die Kosten des Nachweises zu Lasten des Gebührenpflichtigen gehen dürfen (BVerwG, Urt. v. 24.08.1972 - VII B 54.71 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 133, S. 59 f.) und dies bei der Feststellung einer gleichmäßigen Kostenverteilung zu berücksichtigen wäre, liegt hierin jedenfalls keine (willkürliche) Ungleichbehandlung.
- BVerwG, 12.02.1974 - VII B 89.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer …
Eine niedrigere Grenzziehung würde zudem, wie das Berufungsgericht mit Recht hervorgehoben hat, zu einem - durch die Bearbeitung der Absetzungsanträge verursachten - beträchtlich größeren Verwaltungs- und Kostenaufwand, den die Beklagte mit ihrer Grenzziehung gerade einsparen will, führen und letzten Endes eine allgemeine Erhöhung der Entwässerungsgebühren erforderlich machen, was nicht im Interesse der Benutzer liegt, abgesehen davon, daß der dem einzelnen Grundstückseigentümer obliegende Nachweis (vgl. hierzu Beschluß vom 24. August 1972 - BVerwG VII B 54.71 - [VerwRspr. 24 S. 739]) gleichfalls Kosten verursachen kann. - VG Halle, 26.07.2001 - 4 A 1242/99 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist auch sonst - soweit ersichtlich - allgemein anerkannt, dass bei der Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr nach dem Frischwassermaßstab die Absetzung der auf dem Grundstück verbrauchten und der Abwasseranlage nicht zugeführten Wassermenge davon abhängig gemacht werden darf, dass der gebührenpflichtige Grundstückseigentümer auf seine Kosten einen entsprechenden Nachweis führt ( BVerwG, Urteil vom 14. April 1967, BVerwG VII C 15.65 , BVerwGE 26, 317 [321]; Beschluss vom 28. August 1972, BVerwG VII B 54.71, Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 133; Beschluss vom 12. Februar 1974, BVerwG VII B. 89.73 , Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 21; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29. Oktober 1991, 2 L 144/91 , NVwZ-RR 1993, 158 [160]; VGH Bayern, Urteil vom 16. April 1998, 23 B 96.3011, BayVBl. 1999, 48;… Schulte, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 KAG Rn. 387; Quaas, KStZ 2000, 181 [191]).
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