Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.1975 - VII B 54.75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht - Einholung von Gutachten zur Feststellung eines möglichen Verkehrsverstoßes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.02.1974 - IV A 310.72
- OVG Berlin, 12.03.1975 - I B 42.74
- BVerwG, 23.06.1975 - VII B 54.75
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.09.1970 - VII C 33.69
Auszug aus BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 54.75
Das Berufungsgericht ist in seiner Entscheidung nicht von dem Urteil des Senats vom 18. September 1970 - BVerwG VII C 33.69 - (Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 32) abgewichen, das der Kläger in seiner Beschwerdeschrift irrtümlich als Beschluß, bezeichnet.
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85
Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II
Die Voraussetzungen, unter denen das richterliche Ermessen eingeschränkt ist, liegen nicht vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 48.68 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79; Urteil vorn 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [156]; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42;… Urteil vom 7. Juli 1978 - a.a.O. - S. 127). - BVerwG, 30.11.1976 - 7 B 103.76
Kraftfahrer - Gutachten - Prozeß - Entziehung der Fahrerlaubnis - Prozeß - …
Eine Pflicht hierzu ist nur dann gegeben, wenn das dem Richter vorliegende Gutachten nicht klar, unvollständig oder widerspruchsvoll ist, also auch für den Nichtsachverständigen erkennbare Mängel aufweist (Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG VII B 54.75 - [VRS 49, 305 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42]; Beschluß vom 16. November 1972 - BVerwG VI B 17.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 97]).Die Einholung eines weiteren Gutachtens kommt auch nicht deshalb in Betracht, weil es sich um schwierige oder umstrittene Fragen handelt (siehe Beschluß vom 23. Juni 1975 - a.a.O. -).
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der …
Danach gebietet die Pflicht zur Sachverhaltserforschung von Amts wegen nur dann die Einholung neuer Sachverständigengutachten, wenn sich eine weitere Beweiserhebung durch Sachverständige aufdrängt, insbesondere wenn es sich bei einer entscheidungserheblichen Frage um ein durch das vorliegende Gutachten noch nicht hinreichend geklärtes, besonders schwieriges Problem handelt, wenn das vorliegende Gutachten von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen ist, grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder an der Unvoreingenommenheit des ersten Gutachters besteht (…BVerwG, Urt. v. 08.06.1979 - 4 C 1.79 - Buchholz 310, § 86 VwGO Nr. 120; Beschl.v. 23.06.1975 - VII B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42; Beschl. v. 11.04.1989 - 4 B 67.89 - st. Rspr.).
- BVerwG, 10.12.1984 - 7 B 93.84
Anspruch auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug wegen …
Gibt das Gericht einem solchen Antrag nicht statt, so kann das nur dann einen Verfahrensfehler begründen, wenn das vorliegende Gutachten grobe Mängel aufweist, die es zur Sachverhaltsfeststellung als ungeeignet, zumindest als nicht ausreichend tragfähig erscheinen lassen (BVerwGE 31, 149 [156]; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42). - BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 50.89
Rechtsqualität der TA Luft; Nachbarrechtliche Abwehransprüche im Rahmen eines …
22, 686; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42). - BVerwG, 13.08.1987 - 7 B 53.87
Verwaltungsgerichtsverfahren - Aufklärungspflicht - Fahreignung
22, 686; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42) steht die Einholung eines zusätzlichen Gutachtens im Ermessen des Tatsachengerichts. - BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 74.83
Geltendmachung einer Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - …
Eine Pflicht dazu besteht nur dann, wenn die vorliegenden Gutachten nicht klar, unvollständig oder widerspruchsvoll sind, also auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweisen, oder wenn sie Anlaß zu Zweifeln ein der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter ergeben (vgl.Urteil vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9 S. 1 undBeschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG VII B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42 S. 6 ). - BVerwG, 21.08.1986 - 4 B 110.86
Geltung auch für das Zurückführen des Triebwassers bei einem Ausleitungskraftwerk …
Nur dann, wenn das dem Richter vorliegende Gutachten unklar, unvollständig und widerspruchsvoll ist, also auch für den Nichtsachverständigen erkennbare Mängel ausweist, muß ein weiteres Gutachten eingeholt werden (Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42). - BVerwG, 01.07.1983 - 2 B 184.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
Auch wenn das Gutachten unklar ist oder bei besonders schwierigen oder umstrittenen Fragen kann im Einzelfall die Einholung eines weiteren Gutachtens geboten sein (vgl. Urteil vom 2. April 1969 - BVerwG 6 C 76.65 - [Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9]; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 54.75 - [Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42]). - BVerwG, 11.04.1989 - 4 B 67.89
Kontamination von Grundwasser - Ursachen der Verunreinigung eines Pumpwerks
Eine Pflicht hierzu besteht nur dann, wenn das dem Richter vorliegende Gutachten unklar, unvollständig oder widerspruchsvoll ist, also grobe Mängel aufweist, die es zur Sachverhaltsfeststellung als ungeeignet, zumindest als nicht ausreichend tragfähig erscheinen lassen (BVerwG, Beschluß vom 10. Dezember 1984 - BVerwG 7 B 93.84 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 25; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42). - BVerwG, 01.12.1982 - 8 CB 179.81
Voraussetzungen für die Bewilligung eines Antrags auf Entlassung aus der …
- BVerwG, 12.01.1977 - 7 B 190.76
Unbeachtlichkeit eines nachträglichen Wohlverhaltens im Rahmen eines …
- BVerwG, 16.02.1981 - 8 CB 88.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 26.09.1980 - 8 C 76.79
Ablehnung eines Beweisantrags - Einholung eines weiteren …
- BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 82.76
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- VG Ansbach, 28.02.2012 - AN 1 K 11.00032
Dienstunfall; Ausheilung von Dienstunfallfolgen; Geltendmachung weiterer …
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 5 S 1311/91
Abwägungsfehler durch Nichtberücksichtigung einer sich aufdrängenden …
- BVerwG, 30.08.1983 - 8 CB 87.83
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Bayern, 30.07.2009 - 3 ZB 08.2926
Unfallausgleich ; Rücknahme von Gewährung von Unfallausgleich; Anerkennung …
- BVerwG, 05.11.1979 - 8 C 31.78
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision
- BVerwG, 05.11.1979 - 8 CB 32.78
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Minden, 19.10.2009 - 4 K 830/09
Anspruch auf Gewährung eines Unfallausgleichs für eine Minderung der …
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 5 S 1867/90
Unterschutzstellung flächenhafter Naturdenkmale durch Rechtsverordnung
- VGH Baden-Württemberg, 16.02.1990 - 5 S 2073/89
Kündigung und Aufhebung der Abrundungen von Jagdbezirken
- BVerwG, 28.06.1988 - 7 B 23.88
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an einen mehrfach alkoholauffällig gewordenen …
- BVerwG, 16.12.1976 - 7 B 146.76
Pflicht des Tatsachenrichters zur Einholung weiterer Gutachten bei erkennbaren …
- VGH Bayern, 30.09.2009 - 3 ZB 07.2055
Unfallruhegehalt; Kausalzusammenhang zwischen Ruhestandsversetzung und …
- VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 09.00233
Dienstunfall; Ablehnung der Anerkennung weiterer Beschwerden als Folge eines …
- VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 1 K 09.00234
Dienstunfall; Ablehnung der Anerkennung weiterer Beschwerden als Folge eines …
- BVerwG, 24.03.1983 - 8 C 15.82
Pflicht des Gerichts zur Begründung eines einen Beweisantrag ablehnenden …
- BVerwG, 20.09.1982 - 8 B 13.82
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