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Rechtsprechung
   BFH, 23.09.1986 - VII B 57/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6831
BFH, 23.09.1986 - VII B 57/86 (https://dejure.org/1986,6831)
BFH, Entscheidung vom 23.09.1986 - VII B 57/86 (https://dejure.org/1986,6831)
BFH, Entscheidung vom 23. September 1986 - VII B 57/86 (https://dejure.org/1986,6831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsabwehrklage für die Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zum Erlass des Urteils

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.04.1971 - VII B 106/69

    Vollstreckungsgegenklage - Beitreibungsverfahren nach AO - Finanzgerichtlichee …

    Auszug aus BFH, 23.09.1986 - VII B 57/86
    Die Entscheidung des Senats vom 21. April 1971 VII B 106/69 (BFHE 102, 446, BStBl II 1971, 702) steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil Gegenstand dieser Entscheidung die Vollstreckung aus rechtskräftigen Verwaltungsakten war, während Gegenstand des Streitfalls die Vollstreckung aus einer gerichtlichen Entscheidung ist.
  • BFH, 20.12.1983 - VII B 73/83

    Zwangsvollstreckung - Aufrechnung

    Auszug aus BFH, 23.09.1986 - VII B 57/86
    Der Senat hat bereits durch Beschluß vom 20. Dezember 1983 VII B 73/83 (BFHE 139, 494, BStBl II 1984, 205) entschieden, daß aufgrund des § 151 Abs. 1 FGO und in sinngemäßer Anwendung des § 767 ZPO die Vollstreckung gegen die öffentliche Hand aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung mit der Vollstreckungsabwehrklage angefochten werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1970 - X B 946/69
    Auszug aus BFH, 23.09.1986 - VII B 57/86
    Die Entscheidung über die Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes ist in das freie Ermessen des Gerichts gestellt, bei dessen Ausübung nicht nur die Aussichten der Klage, sondern auch die den Parteien drohenden Nachteile zu berücksichtigen sind (…vgl. Stein/Jonas, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 769 Rdnr. 11; Beschluß des OVG Münster vom 30. Juni 1970 X B 946/69, Der Betrieb - DB - 1970, 2073).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.1967 - III B 484/67
    Auszug aus BFH, 23.09.1986 - VII B 57/86
    Dem entspricht es, den vorläufigen Rechtsschutz in sinngemäßer Anwendung des § 769 ZPO zu gewähren (vgl. dazu auch Beschluß des Oberverwaltungsgerichts - OVG - Münster vom 12. Oktober 1967 III B 484/67, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1968, 422).
  • BFH, 11.05.1993 - VII B 191/92

    Freies Ermessen eines Gerichts bei Entscheidung über die Gewährung des …

    Wird - wie vorliegend - gegen die Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluß Vollstreckungsabwehrklage erhoben, so ist in sinngemäßer Anwendung des § 769 ZPO die einstweilige Einstellung der Vollstreckung statthaft (Beschlüsse des Senats vom 23. September 1986 VII B 57/86, BFH/NV 1987, 253, …und vom 24. November 1987 VII B 147/86, BFH/NV 1988, 505), die das FA im vorliegenden Verfahren beantragt hat.

    Die Entscheidung über die Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes ist in das freie Ermessen des Gerichts gestellt, bei dessen Ausübung nicht nur die Aussichten der Klage, sondern auch die den Parteien drohenden Nachteile zu berücksichtigen sind (Senat in BFH/NV 1987, 253, 254 und 1988, 505, 506 m.w.N.).

    Die einstweilige Einstellung der Vollstreckung bewirkt also allenfalls eine zeitliche Verzögerung der Befriedigung der Antragsgegner (vgl. Senat in BFH/NV 1987, 253, 254 am Ende).

  • BFH, 24.11.1987 - VII B 147/86

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zum Erlaß eines Urteils über …

    Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zum Erlaß des Urteils über die sog. Vollstreckungsabwehrklage ist zwar statthaft, und eine solche Entscheidung ist in sinngemäßer Anwendung des § 769 der Zivilprozeßordnung (ZPO) zu treffen (§ 151 Abs. 1 Satz 1 FGO; vgl. Beschluß des Senats vom 23. September 1986 VII B 57/86, BFH / NV 1987, 253).
  • FG Hamburg, 06.02.2002 - II 28/02

    Aufrechnung gegen einen mit Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten …

    Bei der Entscheidung über die Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat nach pflichtgemäßem Ermessen nicht nur die Erfolgsaussichten der Klage, sondern auch die den Beteiligten drohenden Nachteile zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 23. September 1986 VII B 57/86, BFH/NV 1987, 253 …und Beschluss vom 24. November 1987 VII B 147/86, BFH/NV 1988, 505).
  • FG Bremen, 19.11.1997 - 297230V 2

    Abwendung der Vollstreckung innerhalb eines Monats; Vollstreckung eines …

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