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Rechtsprechung
   BFH, 09.07.1996 - VII B 57/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10782
BFH, 09.07.1996 - VII B 57/96 (https://dejure.org/1996,10782)
BFH, Entscheidung vom 09.07.1996 - VII B 57/96 (https://dejure.org/1996,10782)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - VII B 57/96 (https://dejure.org/1996,10782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Mehrwertsteuer auf die Einfuhrumsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Verkehr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.05.1988 - IV B 35/87

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII B 57/96
    Ihr Vorliegen ist auch nicht, was eine besondere Darlegung entbehrlich erscheinen ließe (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, 380, BStBl II 1988, 725), offenkundig.
  • BFH, 30.01.1996 - VII R 84/95

    Einfuhrumsatzsteuer nach dem Truppenzollgesetz (TruZG)

    Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII B 57/96
    Die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anrechnung von Mehrwertsteuer auf die Einfuhrumsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Verkehr und des dafür erforderlichen Nachweises betreffen seit der Einführung des Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 und dem damit verbundenen Wegfall der Einfuhrumsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Verkehr (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG; zur neuen Rechtslage allgemein Senat, Urteil vom 30. Januar 1996 VII R 84/95, BFHE 179, 508) ausgelaufenes, "altes" Recht.
  • BFH, 15.06.1993 - VII B 14/93

    Nachforderung durch Steueränderungsbescheid

    Auszug aus BFH, 09.07.1996 - VII B 57/96
    Nach Wortlaut und Sinn der Gemeinschaftsregelung, die -- nur -- auf die Mitteilung der Höhe der Abgaben innerhalb der mit der buchmäßigen Erfassung beginnenden Frist abstellt (Art. 2 Abs. 2 VO Nr. 1697/79), ist diese Frage ohne weiteres zu bejahen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 15. Juni 1993 VII B 14/93, BFHE 172, 248, 251).
  • BFH, 18.07.2002 - V B 52/02

    Erlass von Steuerschulden

    Im Übrigen hängt die Ermessensentscheidung über den Erlass von Steuerschulden (§ 227 AO 1977) von der Würdigung der Umstände des Einzelfalles ab (…vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1997 V B 71/97, BFH/NV 1998, 877, und vom 9. Juli 1996 VII B 57/96, BFH/NV 1997, 84).
  • BFH, 09.12.1997 - V B 71/97

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Ablehnung des Erlasses von Steuerschulden …

    Die als rechtsgrundsätzlich hervorgehobene Rechtsfrage, ob ein Erlaß von Steuerschulden mit dem Hinweis auf andere erhebliche Verbindlichkeiten abgelehnt werden könne, hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil die Ermessensentscheidung über den Erlaß von Steuerschulden (§ 227 AO 1977) immer von der Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 9. Juli 1996 VII B 57/96, BFH/NV 1997, 84 zu 3.;… vom 2. September 1987 II B 23/87, BFH/NV 1989, 42 zu 3.).
  • BFH, 21.01.1997 - V B 110/96

    Anforderungen an einen Verböserungshinweis nach § 367 Abs. 2 Satz 2 …

    Einzelfallbezogene Beurteilungen sind einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (BFH-Beschlüsse vom 9. Juli 1996 VII B 57/96, BFH/NV 1997, 84 zu 3.;… vom 2. September 1987 II B 23/87, BFH/NV 1989, 42 zu 3.).
  • FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98

    Einfuhrzoll; Nacherhebung; Festsetzungsverjährung - Verjährung bei Einspruch …

    Diese drei Steueränderungsbescheide sind jeweils ohne eine Zahlungsaufforderung (Leistungsgebot im Sinne von § 254 Abs. 1 Satz 1 AO ergangen. Das beklagte Hauptzollamt forderte die Klägerin erst mit Schreiben vom 27. November 1997 auf, den nacherhobenen Zoll von insgesamt 90.144,44 DM bis zum 19. Dezember 1997 zu zahlen. Zu diesem Zeitpunkt war die 3-Jahres-Frist des Art. 2 Abs. 1 Unterabsatz 2 NacherhebungsVO verstrichen. Nach Art. 2 Abs. 2 NacherhebungsVO erfordert die Nacherhebung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 NacherhebungsVO indessen lediglich, dass dem Betreffenden die Höhe der von ihm geschuldeten Eingangsabgaben mitgeteilt wird. Eine Zahlungsaufforderung ist demgegenüber nach der insoweit maßgebenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung des Art. 2 Abs. 2 NacherhebungsVO nicht erforderlich (vgl. BFH, Beschluss vom 15. Juni 1993 - VII B 14/93 - BFHE 172, 248 (251); Beschluss vom 9. Juli 1996 - VII B 57/96 - BFH/NV 1997, 84 (85)).
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