Rechtsprechung
| BFH, 29.03.1994 - VII B 58/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Beschwerde in Streitigkeiten über Kosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 128 Abs. 4 FGO
Finanzgerichtsordnung; Zulässigkeit der Beschwerde
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BFH, 11.12.1979 - VII B 48/76
Vollmachtloser Vertreter - Kostenentscheidung - Verfahrenskosten
Auszug aus BFH, 29.03.1994 - VII B 58/94
Eine Streitigkeit über Kosten in diesem Sinne liegt auch dann vor, wenn das FG einem vollmachtlosen Vertreter die Kosten des Verfahrens auferlegt und sich dessen Beschwerde nur gegen die Kostenentscheidung richtet (Senatsbeschluß vom 11. Dezember 1979 VII B 48/76, BFHE 129, 304, BStBl II 1980, 199). - BFH, 01.10.1990 - X B 119/90
Möglichkeit der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit …
Auszug aus BFH, 29.03.1994 - VII B 58/94
Ein Recht auf Akteneinsicht steht ihm nicht zu, da seine Beschwerde unzulässig ist und die Akten unter keinem Gesichtspunkt geeignet sind, dem begehrten Rechtsschutz des Beschwerdeführers in der Beschwerdesache zu dienen (BFH-Beschluß vom 1. Oktober 1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331). - BFH, 01.06.1990 - X B 59/89
Beschwerde gegen die Einstellung eines Verfahrens
Auszug aus BFH, 29.03.1994 - VII B 58/94
Da somit die Beschwerde in jedem Fall unzulässig ist, bedarf es keiner Ausführungen dazu, daß eine Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluß wohl nur im Namen der Kläger hätte eingelegt werden können, für deren Zulässigkeit wiederum die Vorlage einer entsprechenden von den Klägern dem Beschwerdeführer erteilten Vollmacht für das Beschwerdeverfahren erforderlich gewesen wäre (vgl. auch BFH-Beschluß vom 1. Juni 1990 X B 59/89, BFH/NV 1991, 249). - BFH, 30.07.1986 - V B 50/86
Beschwerde gegen die Entscheidung über Kosten im Rahmen einer isolierten …
Auszug aus BFH, 29.03.1994 - VII B 58/94
Eine Nichterhebung der Kosten gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes wegen unrichtiger Sachbehandlung (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1986 V B 50/86, BFH/NV 1986, 692) kommt hier deshalb nicht in Betracht, weil der Beschwerdeführer in Kenntnis der berichtigten Rechtsmittelbelehrung durch das FG seine Beschwerde aufrechterhalten hat, wegen der ursprünglichen Belehrung also nicht schutzwürdig ist. - BFH, 21.02.1991 - IX B 176/90
Voraussetzungen der Statthaftigkeit einer Beschwerde
Auszug aus BFH, 29.03.1994 - VII B 58/94
Da sich der Beschwerdeführer zunächst nach seiner ausdrücklichen Bekundung ausschließlich gegen die Kostenfolge gewandt hat, handelt es sich bei seiner Beschwerde nicht um eine (grundsätzlich zulässige) Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens nach Klagerücknahme, sondern um eine nicht statthafte Kostenbeschwerde (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. Februar 1991 IX B 176/90, BFH/NV 1991, 470).
- BFH, 21.07.1999 - I R 111/98
Zerlegung; Akteineinsicht einer Gemeinde
Dem Kläger fehlt das auch für die begehrte Akteneinsicht erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. dazu z.B. --betreffend das Akteneinsichtsrecht gemäß § 78 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- Bundesfinanzhof, Beschluß vom 29. März 1994 VII B 58/94, BFH/NV 1995, 58, 59). - BFH, 09.12.1997 - VII B 223/97
Zulässigkeit einer Aussetzung der Vollziehung sowie einer einstweiligen Anordnung …
Da das eingelegte Rechtsmittel -- die Beschwerde -- unzulässig ist, wäre eine Einsichtnahme in die Akten unter keinem Gesichtspunkt geeignet gewesen, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen (vgl. z. B. Senatsbeschluß vom 29. März 1994 VII B 58/94, BFH/NV 1995, 58). - BFH, 20.05.1996 - X B 139/94
Anspruch auf die Gewährung von Akteneinsicht
Die Akten sind dann unter keinem Gesichtspunkt geeignet, dem Rechtsschutz der Kläger zu dienen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331;… vom 16. Juli 1991 III S 2, 3/91, BFH/NV 1992, 191;… vom 21. Mai 1993 VIII R 31/93, BFH/NV 1994, 48 unter 2.;… vom 19. Mai 1994 VIII B 26/94, BFH/NV 1994, 894; vom 29. März 1994 VII B 58/94, BFH/NV 1995, 58 unter 3.;… vom 18. März 1994 VIII B 20/94, BFH/NV 1995, 144).
- BFH, 20.06.1995 - X B 131/94
Anspruch auf die Gewährung von Akteneinsicht
Die Akten sind dann unter keinem Gesichtspunkt geeignet, dem Rechtsschutz der Kläger zu dienen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331;… 16. Juli 1991 III S 2, 3/91, BFH/NV 1992, 191;… vom 21. Mai 1993 VIII R 31/93, BFH/NV 1994, 48, unter 2.;… vom 19. Mai 1994 VIII B 26/94, BFH/NV 1994, 894; vom 29. März 1994 VII B 58/94, BFH/NV 1995, 58, unter 3.;… vom 18. März 1994 VIII B 20/94, BFH/NV 1995, 144). - BFH, 06.02.1996 - VII B 230/95
Voraussetzungen einer Beschwerde gegen die Entscheidung über eine einstweilige …
Zum einen lagen die Verwaltungsakten, wie dem Antragsteller bereits mitgeteilt worden ist, dem Bundesfinanzhof nicht vor (vgl. § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO); zum anderen besteht ein Anspruch auf Akteneinsicht dann nicht, wenn das Rechtsmittel -- wie im Streitfall die Beschwerde -- unzulässig ist, denn unter solchen Umständen sind die Akten unter keinem Gesichtspunkt geeignet, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen (vgl. z. B. Senatsbeschluß vom 29. März 1994 VII B 58/94, BFH/NV 1995, 58). - BFH, 29.10.1996 - IV B 163/95
Rechtsschutzinteresse bei Einlegung der Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung
In diesem Fall ist für die Aufhebung des Einstellungsbeschlusses und die Fortsetzung des Aussetzungsverfahrens kein Raum (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 985, sowie vom 29. März 1994 VII B 58/94, BFH/NV 1995, 58). - BFH, 27.02.1997 - VII B 229/96
Vertretungspflicht durch einen Rechtsbeistand bei Verfahren vor dem …
Da der Senat deshalb daran gehindert ist, Sachentscheidungen zu treffen, ist die beantragte Akteneinsicht unter keinem Gesichtspunkt geeignet, dem Rechtsschutz des Rechtsmittelführers im Beschwerdeverfahren zu dienen (vgl. z. B. Senatsbeschluß vom 29. März 1994 VII B 58/94, BFH/NV 1995, 58). - BFH, 16.01.1997 - VII B 218/96
Berücksichtigung eines Antrags auf Akteneinsicht
Den Antrag auf Akteneinsicht brauchte der Senat schon deswegen nicht zu berücksichtigen, weil ein Anspruch auf Akteneinsicht dann nicht besteht, wenn das Rechtsmittel -- wie im Streitfall die Beschwerde -- unzulässig ist, denn unter solchen Umständen sind die Akten unter keinem Gesichtspunkt geeignet, der Verwirklichung des Rechtsschutzes zu dienen (vgl. z. B. Senatsbeschluß vom 29. März 1994 VII B 58/94, BFH/NV 1995, 58). - FG Düsseldorf, 23.08.1996 - 18 K 8159/92
Anspruch auf Einsicht in Steuerakten; Reichweite des Rechts auf informationelle …
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