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| BFH, 10.01.1985 - VII B 59/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßikeit der Annahme einer Erledigungserklärung im Falle einer Anzeigung des erledigenden Ereignisses durch Antragsteller
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78
Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Klageabweisung - Verfahrenskosten
Auszug aus BFH, 10.01.1985 - VII B 59/84
Das FA hat sich zwar der Erledigungserklärung durch die Beschwerdeführerin nicht angeschlossen, doch muß sein Schweigen auch nicht als Widerspruch anzusehen sein (vgl. BFH-Beschluß vom 5. März 1979 GrS 4/78, BFHE 127, 147, 153, BStBl II 1979, 375, 378). - BFH, 08.07.1980 - VII B 18/80
Aufhebung eines Beschlusses - Beschwerdeverfahren - Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus BFH, 10.01.1985 - VII B 59/84
Er muß vielmehr von der auch im Beschwerdeverfahren bestehenden Möglichkeit der Zurückverweisung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 1975 II B 29/74, BFHE 115, 12, 17, BStBl II 1975, 465, 467, und vom 8. Juli 1980 VII B 18/80, BFHE 131, 12, 13, BStBl II 1980, 657) Gebrauch machen. - BFH, 05.02.1975 - II B 29/74
Außergerichtlicher Rechtsbehelf - Verwerfung - Unzulässigkeit - Fristversäumung - …
Auszug aus BFH, 10.01.1985 - VII B 59/84
Er muß vielmehr von der auch im Beschwerdeverfahren bestehenden Möglichkeit der Zurückverweisung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 1975 II B 29/74, BFHE 115, 12, 17, BStBl II 1975, 465, 467, und vom 8. Juli 1980 VII B 18/80, BFHE 131, 12, 13, BStBl II 1980, 657) Gebrauch machen. - BFH, 05.12.1967 - III R 69/67
Revisionsinstanz - Klageanspruch - Verwaltungsakt - Revisionsrücknahme - …
Auszug aus BFH, 10.01.1985 - VII B 59/84
Das genügt als Erledigungserklärung, denn auch bei einer prozessualen Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Ausdruck zu haften (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Dezember 1967 III R 69/67, BFHE 91, 20, BStBl II 1968, 203).
- BFH, 03.05.1990 - VII R 91/89
Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache
Eine prozessuale Erklärung kann dann als Erledigungserklärung angesehen werden, wenn durch sie ein außerprozessuales, den Rechtsstreit in der Hauptsache erledigendes Ereignis mit dem Ziel in das Verfahren eingeführt werden soll, daß das Sachbegehren des Verfahrens vor dem FG wegen Gegenstandslosigkeit nicht mehr weiterverfolgt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. Juli 1979 VII B 20/77, BFHE 128, 327, 328, BStBl II 1979, 707, und vom 10. Januar 1985 VII B 59/84, BFH/NV 1986, 44) und der Rechtsstreit deshalb ohne Entscheidung über das Sachbegehren beendet werden soll (…vgl. Kühn / Kutter / Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 138 FGO Erläuterungen 1).
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