Rechtsprechung
| BVerwG, 28.03.1969 - VII B 60.68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1968 - V A 335/68
- BVerwG, 28.03.1969 - VII B 60.68
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.07.1960 - VII C 123.59
Nachträgliche Befristung eines Nutzungsrechts an einer Sondergrabstelle
Auszug aus BVerwG, 28.03.1969 - VII B 60.68
Die hier zu entscheidenden Rechtsfragen sind bereits durch die Rechtsprechung des Senats, insbesondere durch das Urteil vom 8. Juli 1960 (BVerwGE 11, 68 [BVerwG 08.07.1960 - VII C 123/59]) geklärt.Schließlich kann auch nicht eine Verletzung des Art. 14 GG festgestellt werden, wie das erkennende Gericht in der Entscheidung vom 8. Juli 1960 (BVerwGE 11, 68 [BVerwG 08.07.1960 - VII C 123/59]) dargelegt hat.
- BVerwG, 16.02.1971 - VII B 71.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Danach ist die nachträgliche Verkürzung der Nutzungszeit an Wahlgrabstätten durch Änderung der Friedhofsordnung im Rahmen des Anstaltszwecks zulässig, wenn das öffentlich-rechtliche Nutzungsrecht gegen Zahlung einer Gebühr erneuert werden kann (Urteile vom 8. Juli 1960 [BVerwGE 11, 68], vom 27. Mai 1966 - BVerwG VII C 195.63 -, Beschluß vom 28. März 1969 - BVerwG VII B 60.68 -). - BVerwG, 16.02.1971 - VII B 94.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nachträgliche Verkürzung der …
Danach ist die nachträgliche Verkürzung der Nutzungszeit an Wahlgrabstätten durch Änderung der Friedhofsordnung im Rahmen des Anstaltszwecks zulässig, Wenn das öffentlich-rechtliche Nutzungsrecht gegen Zahlung einer Gebühr erneuert werden kann (Urteile vom 8. Juli 1960 [BVerwGE 11, 68 [BVerwG 08.07.1960 - VII C 123/59]], vom 27. Mai 1966 - BVerwG VII C 195.63 -, Beschluß vom 28. März 1969 - BVerwG VII B 60.68 -). - BVerwG, 16.02.1971 - BVewG VII B 81.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Danach ist die nachträgliche Verkürzung der Nutzungszeit an Wahlgrabstätten durch Änderung der Friedhofsordnung im Rahmen des Anstaltszwecks zulässig, wenn das öffentlich-rechtliche Nutzungsrecht gegen Zahlung einer Gebühr erneuert werden kann (Urteile vom 8. Juli 1960 [BVerwGE 11, 68], vom 27. Mai 1966 - BVerwG VII C 195.63 -, Beschluß vom 28. März 1969 - BVerwG VII B 60.68 -).
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