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Rechtsprechung
   BFH, 04.02.2002 - VII B 62/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10169
BFH, 04.02.2002 - VII B 62/01 (https://dejure.org/2002,10169)
BFH, Entscheidung vom 04.02.2002 - VII B 62/01 (https://dejure.org/2002,10169)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - VII B 62/01 (https://dejure.org/2002,10169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Kraftfahrzeugsteuer - Reduzierter Schadstoffausstoß - Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG - Erdrosselnde Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kfz-Steuer, Verfassungsmäßigkeit der Steuererhöhung 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG 1994
    Kraftfahrzeugsteuer; Verfassungsmäßigkeit der Kraftfahrzeugsteuererhöhung 1997

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.07.1990 - VII R 12/88

    Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Halter nicht schadstoffarmer PKW …

    Auszug aus BFH, 04.02.2002 - VII B 62/01
    Dies hat der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Juli 1990 VII R 12/88 (BFHE 162, 141, BStBl II 1990, 929) erkannt und in seinem Beschluss vom 15. Juni 1999 VII R 86/98 (…BFH/NV 1999, 1645) bekräftigt, wobei in dem dort entschiedenen Fall die Kraftfahrzeugsteuererhöhung sogar mehr als eine Verdoppelung ausmachte.
  • BFH, 15.06.1999 - VII R 86/98

    Kfz-Steuererhöhung für nicht schadstoffarme Kfz

    Auszug aus BFH, 04.02.2002 - VII B 62/01
    Dies hat der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Juli 1990 VII R 12/88 (BFHE 162, 141, BStBl II 1990, 929) erkannt und in seinem Beschluss vom 15. Juni 1999 VII R 86/98 (BFH/NV 1999, 1645) bekräftigt, wobei in dem dort entschiedenen Fall die Kraftfahrzeugsteuererhöhung sogar mehr als eine Verdoppelung ausmachte.
  • BFH, 24.04.2001 - VII S 6/01

    KraftStÄndG 1997, ungeregelte Kat-Fahrzeuge, unechte Rückwirkung

    Auszug aus BFH, 04.02.2002 - VII B 62/01
    Dass jenen Anreiz zu schaffen sogar dann zulässig ist, wenn der Gesetzgeber zunächst das betreffende Fahrzeug selbst steuerlich privilegiert hat, dann jedoch aufgrund der technischen Entwicklung eine Umrüstung des Fahrzeugbestandes bzw. eine Ersetzung durch Fahrzeuge mit verbesserter Schadstoffreduktion für wünschenswert hält, ergibt sich aus dem Beschluss des Senats vom 24. April 2001 VII S 6/01 (BFH/NV 2001, 1303) und bedarf ebenfalls keiner Wiederholung.
  • FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 545/01

    Erhöhung der Kfz-Steuer für PKW mit der Schadstoffschlüsselnummer 09 ab 2001 …

    Es gibt keinen Rechtssatz des Verfassungsrechts, der es dem Gesetzgeber verbietet, eine Steuer um 150 v.H. oder mehr von einem Jahr auf ein anderes zu erhöhen (vgl. BFH-Urteil vom 10.07.1990 VII R 12/88, BFHE 162, 141, BStBl II 1990, 929;… BFH-Beschluss vom 15.06.1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645 ; BFH-Beschluss vom 04.02.2002 VII B 62/01, BFH/NV 2002, 815 ).

    Dass jenen Anreiz zu schaffen sogar dann zulässig ist, wenn der Gesetzgeber zunächst das betreffende Fahrzeug selbst steuerlich privilegiert hat, dann jedoch aufgrund der technischen Entwicklung eine Umrüstung des Fahrzeugbestandes bzw. eine Ersetzung durch Fahrzeuge mit verbesserter Schadstoffreduktion für wünschenswert hält, ergibt sich aus dem BFH-Beschluss vom 24.04.2001 VII S 6/01 (…BFH/NV 2001, 1303; vgl. auch BFH-Beschluss vom 04.02.2002 VII B 62/01, BFH/NV 2002, 815 ).

  • BFH, 19.01.2004 - VII B 209/03

    Staffelung der KraftSt nach der Größe des Hubraums verfassungsgemäß

    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, dass die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer durch das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 verfassungsgemäß ist, insbesondere auch nicht berechtigtes Vertrauen in den Fortbestand einer früheren, günstigeren Besteuerung von älteren Fahrzeugen enttäuscht (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. April 2001 VII S 6/01, BFH/NV 2001, 1303, …und vom 21. Februar 2002 VII B 281/01, BFH/NV 2002, 952;… Urteil vom 15. Juni 1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645), und dass es keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz gibt, dass Steuern innerhalb einer bestimmten Zeit nur um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden dürfen (…Beschluss in BFH/NV 2002, 952, und vom 4. Februar 2002 VII B 62/01, BFH/NV 2002, 815).
  • FG München, 05.01.2009 - 4 K 3049/07

    Rückwirkende Änderung der Besteuerung von Wohnmobilen

    Es gibt jedoch keinen Rechtsatz des Verfassungsrechts, der es dem Gesetzgeber verbietet, eine Steuer um 250 v.H. oder mehr von einem Jahr auf ein anderes zu erhöhen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juli 1990 VII R 12/88, BStBl II 1990, 929, BFHE 162, 141 und vom 4. Februar 2002 VII B 62/01, BFH/NV 2002, 815).
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