Rechtsprechung
| BFH, 21.05.1987 - VII B 79/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Prüfung einer Einleitung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweis im finanzgerichtlichen Verfahren
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.1961 - VI ZR 246/60
Rechtliche Erheblichkeit von Urkunden für einen Rechtsstreit - Beginn der …
Auszug aus BFH, 21.05.1987 - VII B 79/86
Im übrigen bemerkt der Senat, daß bei der Entscheidung über die Gewährung der PKH von der Auffassung auszugehen ist, zum Beginn der Klagefrist nach § 142 Abs. 1 FGO, § 586 ZPO genüge die Kenntnis der Tatsachen, die zur Begründung der Wiederaufnahmeklage geeignet sind, und es komme im Falle des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO nicht darauf an, wann der Beteiligte die Überzeugung erlangt habe, daß die Urkunde rechtlich erheblich sei (vgl. Urteil in VersR 1962, 175). - BGH, 10.05.1961 - IV ZR 246/60
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 21.05.1987 - VII B 79/86
Aus § 581 ZPO ergibt sich, daß die bloße Behauptung einer strafbaren Handlung zur Wiederaufnahme eines rechtskräftig erledigten Verfahrens nicht ausreicht, daß vielmehr die Strafverfolgungsbehörde darüber befinden soll, ob es überhaupt zu einem Strafverfahren kommt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 21. November 1961 IV ZR 246/60, Versicherungsrecht - VersR - 1962, 175).
- BFH, 13.05.2025 - VIII B 34/24
Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine unzulässige Restitutionsklage
Die Strafverfolgungsbehörde soll vor Einleitung des Wiederaufnahmeverfahrens darüber befinden, ob ein Strafverfahren einzuleiten oder durchzuführen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28.01.2004 - VII K 11/03, juris, [Rz 3] mit Verweis auf BFH-Beschlüsse vom 21.05.1987 - VII B 79/86, BFH/NV 1988, 186 …und vom 17.02.1994 - VII B 245/93, BFH/NV 1994, 875).Eine selbständige strafrechtliche Prüfung der Frage, ob die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweis nicht erfolgen kann, ist im finanzgerichtlichen Verfahren daher nicht statthaft (BFH-Beschluss vom 21.05.1987 - VII B 79/86, BFH/NV 1988, 186, unter 1. [Rz 4]).
- BFH, 28.01.2004 - VII K 11/03
Voraussetzungen für einen Antrag auf Wiederaufnahme; Anforderungen an die Begr. …
Die Strafverfolgungsbehörde --und nicht der Restitutionsantragsteller-- soll also darüber befinden, ob ein Strafverfahren durchzuführen ist, und dies soll vor Einleitung des Wiederaufnahmeverfahrens geschehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 21. Mai 1987 VII B 79/86, BFH/NV 1988, 186, …und vom 17. Februar 1994 VII B 245/93, BFH/NV 1994, 875). - BFH, 17.02.1994 - VII B 245/93 Aus § 581 ZPO ergibt sich, daß die bloße Behauptung einer strafbaren Handlung zur Wiederaufnahme eines rechtskräftig erledigten Verfahrens nicht ausreicht, daß vielmehr - grundsätzlich - die Strafverfolungsbehörde darüber befinden soll, ob ein Strafverfahren durchzuführen ist (Senat, Beschluß vom 21. Mai 1987 VII B 79/86, BFH/NV 1988, 186).
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