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Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.02.2000

Rechtsprechung
   BFH, 17.12.1999 - VII B 83/99   

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https://dejure.org/1999,5684
BFH, 17.12.1999 - VII B 83/99 (https://dejure.org/1999,5684)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1999 - VII B 83/99 (https://dejure.org/1999,5684)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - VII B 83/99 (https://dejure.org/1999,5684)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; FGO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 295

  • Wolters Kluwer

    Haftung - Ermittlung der Haftungsquote - Zahlungsunfähigkeit - Haftungszeitraum - Vermögensaufstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Tilgungsquote bei USt-Haftung; verzichtbare Verfahrensmängel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 11.07.1989 - VII R 81/87

    Zum Umfang der Auskunftspflicht eines GmbH-Geschäftsführers zur Feststellung …

    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - VII B 83/99
    Sofern der Kläger mit den Ausführungen, das FG verstoße mit der Auffassung, die vom Kläger vorgelegten Übersichten über die Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Konkursantrages (1. Juli 1995) im Vergleich zum 31. Dezember 1993 zeigten nicht, dass die GmbH nicht zur Begleichung aller ihrer Verbindlichkeiten im Haftungszeitraum in der Lage gewesen sei, weil der Kläger keine Angaben über die Fälligkeit der aufgeführten Verbindlichkeiten gemacht habe, gegen das Senatsurteil vom 11. Juli 1989 VII R 81/87 (BFHE 157, 315, BStBl II 1990, 357), nach welchem der Haftungsschuldner nicht verpflichtet sei, die Gläubiger im Einzelnen zu benennen sowie Angaben über den jeweiligen Schuldgrund und den Zahlungszeitpunkt (also die Fälligkeit) der einzelnen Verbindlichkeiten zu machen, die Rüge einer Divergenz hat erheben wollen, kann es der Senat offen lassen, ob diese ungenaue Angabe der vermeintlich voneinander abweichenden Rechtssätze den Darlegungsanforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO entspricht (…vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 12. April 1994 VII S 31/93, BFH/NV 1995, 57, 58;… vom 21. Oktober 1993 V B 32/93, BFH/NV 1995, 933, m.w.N., und zu den Darlegungserfordernissen einer Divergenzrüge BFH-Beschluss vom 16. März 1994 II B 102/93, BFH/NV 1995, 34).

    Die Rüge der Divergenz ist jedenfalls unbegründet, denn das Urteil des FG weicht mit der vorbezeichneten Aussage von der Senatsentscheidung in BFHE 157, 315, BStBl II 1990, 357 nicht ab.

  • BFH, 26.09.1989 - VII R 99/87

    Mangelnde Substantiierung der Säumniszuschläge für eine …

    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - VII B 83/99
    Gleiches gilt für die Rüge, das FG habe die Grundsätze der Beweislastverteilung fehlerhaft beurteilt und damit gegen die im BFH-Urteil vom 26. September 1989 VII R 99/87 (BFH/NV 1990, 351) aufgestellten Grundsätze verstoßen.

    Wenn der Kläger vorträgt, das FG hätte die Ermittlung der Haftungssumme aufgrund der vom Kläger eingereichten Unterlagen nach den Vorgaben des BFH und dem von allen Oberfinanzdirektionen herausgegebenen Fragebogen selbst ermitteln müssen, so übersieht er, dass er es war, der trotz mehrfacher Aufforderungen durch das FA und das FG den Fragebogen zur Ermittlung der Haftungsquote nicht ordnungsgemäß ausgefüllt hat und auch im finanzgerichtlichen Verfahren durch ungenaue Angaben seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, so dass sich dem FG weitere Möglichkeiten zur Sachaufklärung nicht aufdrängen mussten (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1990, 351).

  • BFH, 30.03.1994 - I R 54/93

    1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung …

    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - VII B 83/99
    Das gilt insbesondere auch für die Rüge, das FG habe angebotene Beweise nicht erhoben (BFH-Urteil vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864, 866, m.w.N.).
  • BFH, 22.09.1994 - IV R 61/93

    1. Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG im Wege der Bilanzänderung …

    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - VII B 83/99
    Da es sich bei der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bzw. einer unterlassenen Beweiserhebung um sog. verzichtbare Verfahrensmängel handelt (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung --ZPO--, vgl. BFH-Entscheidungen vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; vom 22. September 1994 IV R 61/93, BFHE 176, 350, 357, BStBl II 1995, 367, …und vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34;… siehe auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 37), hätte der Kläger in der Beschwerdeschrift neben anderen Darlegungserfordernissen auch vortragen müssen, dass der Verstoß in der Vorinstanz --spätestens in der mündlichen Verhandlung-- gerügt worden ist oder dass und weshalb dem Beteiligten eine derartige Rüge vor dem FG nicht möglich gewesen ist (…vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …

    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - VII B 83/99
    Da es sich bei der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bzw. einer unterlassenen Beweiserhebung um sog. verzichtbare Verfahrensmängel handelt (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung --ZPO--, vgl. BFH-Entscheidungen vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; vom 22. September 1994 IV R 61/93, BFHE 176, 350, 357, BStBl II 1995, 367, …und vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34;… siehe auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 37), hätte der Kläger in der Beschwerdeschrift neben anderen Darlegungserfordernissen auch vortragen müssen, dass der Verstoß in der Vorinstanz --spätestens in der mündlichen Verhandlung-- gerügt worden ist oder dass und weshalb dem Beteiligten eine derartige Rüge vor dem FG nicht möglich gewesen ist (…vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BFH, 16.03.1994 - II B 102/93

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und …

    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - VII B 83/99
    Sofern der Kläger mit den Ausführungen, das FG verstoße mit der Auffassung, die vom Kläger vorgelegten Übersichten über die Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Konkursantrages (1. Juli 1995) im Vergleich zum 31. Dezember 1993 zeigten nicht, dass die GmbH nicht zur Begleichung aller ihrer Verbindlichkeiten im Haftungszeitraum in der Lage gewesen sei, weil der Kläger keine Angaben über die Fälligkeit der aufgeführten Verbindlichkeiten gemacht habe, gegen das Senatsurteil vom 11. Juli 1989 VII R 81/87 (BFHE 157, 315, BStBl II 1990, 357), nach welchem der Haftungsschuldner nicht verpflichtet sei, die Gläubiger im Einzelnen zu benennen sowie Angaben über den jeweiligen Schuldgrund und den Zahlungszeitpunkt (also die Fälligkeit) der einzelnen Verbindlichkeiten zu machen, die Rüge einer Divergenz hat erheben wollen, kann es der Senat offen lassen, ob diese ungenaue Angabe der vermeintlich voneinander abweichenden Rechtssätze den Darlegungsanforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO entspricht (…vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 12. April 1994 VII S 31/93, BFH/NV 1995, 57, 58; vom 21. Oktober 1993 V B 32/93, BFH/NV 1995, 933, m.w.N., und zu den Darlegungserfordernissen einer Divergenzrüge BFH-Beschluss vom 16. März 1994 II B 102/93, BFH/NV 1995, 34).
  • BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - VII B 83/99
    Da es sich bei der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bzw. einer unterlassenen Beweiserhebung um sog. verzichtbare Verfahrensmängel handelt (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung --ZPO--, vgl. BFH-Entscheidungen vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; vom 22. September 1994 IV R 61/93, BFHE 176, 350, 357, BStBl II 1995, 367, …und vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34;… siehe auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 37), hätte der Kläger in der Beschwerdeschrift neben anderen Darlegungserfordernissen auch vortragen müssen, dass der Verstoß in der Vorinstanz --spätestens in der mündlichen Verhandlung-- gerügt worden ist oder dass und weshalb dem Beteiligten eine derartige Rüge vor dem FG nicht möglich gewesen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BFH, 13.11.1998 - VII B 236/98

    Auslegung von Willenserklärungen

    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - VII B 83/99
    Damit kann ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO nicht geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 1998 VII B 236/98, BFH/NV 1999, 591).
  • BFH, 03.06.1992 - II B 192/91

    Voraussetzungen für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - VII B 83/99
    Da es sich bei der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bzw. einer unterlassenen Beweiserhebung um sog. verzichtbare Verfahrensmängel handelt (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung --ZPO--, vgl. BFH-Entscheidungen vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; vom 22. September 1994 IV R 61/93, BFHE 176, 350, 357, BStBl II 1995, 367, und vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34;… siehe auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 37), hätte der Kläger in der Beschwerdeschrift neben anderen Darlegungserfordernissen auch vortragen müssen, dass der Verstoß in der Vorinstanz --spätestens in der mündlichen Verhandlung-- gerügt worden ist oder dass und weshalb dem Beteiligten eine derartige Rüge vor dem FG nicht möglich gewesen ist (…vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
  • BFH, 25.04.1995 - II B 7/95

    Zulassungsfreie Revision aufgrund der Versagung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 17.12.1999 - VII B 83/99
    Ferner hat er nicht dargetan, inwieweit er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich das rechtliche Gehör zu verschaffen und dass das angefochtene Urteil ohne den (angeblichen) Verfahrensfehler hätte anders ausfallen können (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 25. April 1995 II B 7/95, BFH/NV 1995, 914).
  • BFH, 28.07.1994 - IV S 2/93

    Unbegründetheit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe auf Grund unwahrscheinlichem …

  • BFH, 12.04.1994 - VII S 31/93

    Mangelnde Substantiierung einer angeblichen Divergenzentscheidung

  • BFH, 26.03.1991 - V B 158/90

    Voraussetzungen einer alternativen Urteilsbegründung

  • BFH, 21.10.1993 - V B 32/93

    Anforderungen an die Darlegung einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

  • BFH, 28.01.2002 - VII B 83/01

    NZB; Verfahrensfehler; grundsätzliche Bedeutung

    Mit dem Vorbringen, das FG habe die Grundsätze der Verteilung der Beweislast verkannt, wird ein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO nicht dargelegt, da es sich insoweit um einen materiell-rechtlichen Fehler handelt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1994 IV S 2/93, BFH/NV 1995, 118, 119, und vom 17. Dezember 1999 VII B 83/99, BFH/NV 2000, 1068), denn die Regeln über die Beweislastverteilung knüpfen in ihren Wertungen an die jeweiligen Normen des materiellen Rechts an.
  • FG Münster, 16.01.2014 - 9 K 2879/10

    Grundsatz "anteiliger Tilgung" im Rahmen des § 69 AO

    Eine solche Prüfung wäre nicht nur praktisch kaum zu bewältigen, sie widerspräche auch den nach dem Grundsatz der anteiligen Tilgung anzulegenden Maßstäben, denn hierbei ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ebenfalls nicht auf die Liquiditätsverhältnisse zu den jeweiligen Zahlungs- und Steuerfälligkeitszeitpunkten abzustellen, sondern eine überschlägige Ermittlung für den gesamten Haftungszeitraum vorzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 17.12.1999 VII B 83/99, BFH/NV 2000, 1068; BFH-Urteil vom 11.07.1999 VIII R 81/87, BStBl II 1990, 357) Die Berücksichtigung einer vermeintlichen Tilgungsvordringlichkeit bestimmter Zahlungsverpflichtungen und die Feststellung einer gebotenen Tilgungsreihenfolge würde die Berechnung demgegenüber mit unübersehbaren Ausnahmen und Komplikationen belasten (…so auch BFH-Beschlüsse vom 04.05.2004 VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363, …und vom 30.12.2004 VII B 145/04, BFH/NV 2005, 665).
  • FG Münster, 16.01.2014 - 9 K 2880/10

    Grundsatz anteiliger Tilgung bei GF-Haftung

    Eine solche Prüfung wäre nicht nur praktisch kaum zu bewältigen, sie widerspräche auch den nach dem Grundsatz der anteiligen Tilgung anzulegenden Maßstäben, denn hierbei ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ebenfalls nicht auf die Liquiditätsverhältnisse zu den jeweiligen Zahlungs- und Steuerfälligkeitszeitpunkten abzustellen, sondern eine überschlägige Ermittlung für den gesamten Haftungszeitraum vorzunehmen (vgl. BFH-Beschluss vom 17.12.1999 VII B 83/99, BFH/NV 2000, 1068; BFH-Urteil vom 11.07.1999 VIII R 81/87, BStBl II 1990, 357) Die Berücksichtigung einer vermeintlichen Tilgungsvordringlichkeit bestimmter Zahlungsverpflichtungen und die Feststellung einer gebotenen Tilgungsreihenfolge würde die Berechnung demgegenüber mit unübersehbaren Ausnahmen und Komplikationen belasten (…so auch BFH-Beschlüsse vom 04.05.2004 VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363, …und vom 30.12.2004 VII B 145/04, BFH/NV 2005, 665).
  • BFH, 27.08.2001 - VII B 344/00

    Beschwerde - Zulässigkeit - Zulassung - Zulassungsgrund - Darlegung - Verstoß - …

    Insbesondere ist der angebliche Verstoß des FG gegen die Rechtsgrundsätze für die Verteilung der materiellen Beweislast (Feststellungslast) kein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO a.F., sondern allenfalls ein materiell-rechtlicher Mangel der angegriffenen Entscheidung (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 17. Dezember 1999 VII B 83/99, BFH/NV 2000, 1068).
  • FG Münster, 16.07.2019 - 5 K 2887/16

    Klageweise Anfechtung eines Haftungsbescheides; Haftung für Ansprüche aus dem …

    Die Tatsache, dass die Forderungen teilweise erst während bzw. am Ende des Haftungszeitraums fällig geworden sind, steht dem nicht entgegen, denn für die Ermittlung des Haftungsbetrages ist auf die Verhältnisse während des gesamten Haftungszeitraums und nicht auf die Liquidität zu den einzelnen Zahlungs- und Fälligkeitszeitpunkten innerhalb dieses Haftungszeitraums abzustellen (BFH, Beschluss vom 17.12.1999 - VII B 83/99, BFH/NV 2000, 1068; BFH…, Urt. vom 11.07.1989 - VII R 81/87, BStBl. II 1990, 357).
  • FG Hessen, 21.10.2025 - 4 K 1199/23
    Zur Ermittlung der nach diesen Grundsätzen anzuwendenden sog. Tilgungsquote hat der verantwortliche Vertreter eine Überschlagsrechnung anzustellen, bei der er die Verpflichtungen den vorhandenen Geldmitteln gegenüber zu stellen hat (BFH vom 12.06.1986 - VII R 192/83, BStBl. II 1986, 657; BFH vom 14.07.1987 - VII R 188/82, BStBl. II 1988, 172; BFH vom 12.04.1988 - VII R 131/85, BStBl. II 1988, 742; BFH vom 17.12.1999 - VII B 83/99, BFH/NV 2000, 1068).
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   BFH, 29.02.2000 - VII B 83/99   

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.05.1993 - X R 78/91

    Ein Grundstück kann auch dann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer …

    Auszug aus BFH, 29.02.2000 - VII B 83/99
    Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in dem Urteil vom 26. Mai 1993 X R 78/91 (BFHE 171, 476 , BStBl II 1993, 718, 719, unter 2. b der Gründe) allein die wirtschaftliche Bedeutung des konkret genutzten Grundstücks für das Betriebsunternehmen ohne jede zeitliche Einschränkung für beachtlich gehalten.
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