Rechtsprechung
| BFH, 25.01.1983 - VII B 84/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.07.1971 - II B 2/71
Erlaß - Unbillige Härte - Einstweilige Anordnung - Anspruch - Anordnungsgrund
- BFH, 10.10.1973 - I B 56/73
Erlaßantrag - Einstweilige Anordnung - Antragsgegner - Zuständige Finanzbehörde
- BFH, 31.08.1987 - V B 57/86
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und …
Es braucht im Streitfall nicht entschieden zu werden, ob wegen der Effektivität des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung des FA, eine Billigkeitsentscheidung nach § 163 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative AO 1977 zu treffen - wie gegen negative Gewinnfeststellungsbescheide (vgl. BFH-Beschluß vom 14. April 1987 GrS 2/85, BFHE 149, 493, BStBl II 1987, 637 unter C II 2) -, vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 i. V. m. § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO oder durch einstweilige Anordnung nach § 114 FGO (BFH-Beschluß vom 25. Januar 1983 VII B 84/82, nicht veröffentlicht) gewährt wird. - BFH, 18.03.1996 - V B 131/95
Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte
Wegen abweichender Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen käme allenfalls eine einstweilige Anordnung nach § 114 FGO in Betracht (BFH-Beschluß vom 25. Januar 1983 VII B 84/82, nicht veröffentlicht;… Sauer in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, AO 1977 § 163 Rz. 86;… Kühn/Hofmann, Abgabenordnung, 17. Aufl., § 227 AO Bem. 8 d). - FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2554/06
Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit: Billigkeitsprüfung als Gesamtbeurteilung, …
Anordnungsanspruch ist in einem solchen Falle der zur Hauptsache verfochtene Anspruch auf den Steuererlass bzw. - im vorliegenden Streitfall - auf eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 1983 VII B 84/82, nicht amtlich veröffentlicht, juris).
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