Rechtsprechung
| BFH - VII B 85/20 |
Anhängiges Verfahren
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 06.08.2020 - VII S 27/20
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen gerichtliche Zwangsgeldandrohung
Rn. 4 Das FA hat gegen den Beschluss vom 03.07.2020 - 10 V 1865/20 AO am 16.07.2020 gemäß § 128 Abs. 1 FGO Beschwerde eingelegt, die unter dem Az. VII B 85/20 geführt wird, und den streitgegenständlichen Antrag gestellt, den Beschluss des FG Münster vom 03.07.2020 - 10 V 1865/20 AO über die Androhung des Zwangsgeldes auszusetzen.Rn. 16 3. Bei der streitgegenständlichen Entscheidung handelt es sich um ein Nebenverfahren zum Beschwerdeverfahren VII B 85/20, in dem keine (zusätzliche) Kostenentscheidung zu treffen ist (BFH-Beschlüsse vom 17.07.2008 - VI S 8/08, juris, …und vom 17.07.2012 - X S 24/12, BFH/NV 2012, 1638, jeweils m.w.N.).
- BFH, 06.08.2020 - VII S 32/20
Zum Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf AdV einer gerichtlichen …
Rn. 4 Das FA hat gegen den Beschluss vom 03.07.2020 - 10 V 1865/20 AO, mit dem das FG das Zwangsgeld angedroht hat, am 16.07.2020 gemäß § 128 Abs. 1 FGO Beschwerde eingelegt, die unter dem Az. VII B 85/20 geführt wird, und den unter dem Az. VII S 27/20 (AdV) geführten Antrag gestellt, den Beschluss des FG Münster vom 03.07.2020 - 10 V 1865/20 AO über die Androhung des Zwangsgeldes auszusetzen.
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