Rechtsprechung
| OVG Berlin, 29.11.1963 - VII B 9.62 |
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Verfahrensgang
- OVG Berlin, 29.11.1963 - VII B 9.62
- BVerwG, 15.05.1964 - VI B 4.64
dejure.org
Übersicht OVG Berlin
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.01.1963 - VII B 9.62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 6 S 19/04
Feststellungsklage und Eilantrag zur Klärung der handwerksrechtlichen …
Hiermit stimmt auch überein, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 11.01.1963 (VII B 9.62, GewArch 1963, 106) - allerdings in Bezug auf die Handwerkskammer - festgestellt hat, dass ein Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Feststellung der Rechtmäßigkeit einer handwerklichen Betätigung ohne Eintragung in die Handwerksrolle auch dann nicht besteht, wenn die Handwerkskammer dem Betroffenen einen Fragebogen zur Aufklärung des Sachverhalts übermittelt hat, ohne den Sachverhalt jedoch bis dahin abschließend rechtlich bewertet zu haben. - BVerwG, 25.09.1969 - I C 50.65
Eintragung der Zweigniederlassung eines Elektroinstallationsgewerbes in eine …
Es mag zweifelhaft sein, ob die gemäß § 11 HwO - früher § 10 HwO - ergehende Mitteilung einer Handwerkskammer über die beabsichtigte Eintragung eines Betriebes in die Handwerksrolle einen von den Verwaltungsgerichten anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt (vgl. BVerwGE 12, 75; aber auch Beschluß vom 11. Januar 1963 - BVerwG VII B 9.62 - [GewArch. - VG München, 10.05.2011 - M 16 K 10.5851
Keine Auskunftspflicht gegenüber Handwerkskammer nach bereits erteilter Auskunft
Ein solches Schreiben stellt keinen Verwaltungsakt dar, sondern ist lediglich eine Maßnahme, die den Erlass eines Verwaltungsaktes gegebenenfalls vorbereitet (BayVGH v. 31.8.1962, Az. 53 VI 61, BayVBl. 1963, 123; BVerwG v. 11.1.1963, Az. VII B 9/62, juris).
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