Handwerksordnung
Erster Teil - Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes (§§ 1 - 20) |
Zweiter Abschnitt - Handwerksrolle (§§ 6 - 17) |
(1) 1Die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen. 2Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, ist die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorzunehmen. 3Hat die Handwerkskammer nicht innerhalb der Frist des Satzes 2 eingetragen, gilt die Eintragung als erfolgt. 4Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes über die Genehmigungsfiktion gelten entsprechend.
(2) 1Über die Eintragung in die Handwerksrolle hat die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszustellen (Handwerkskarte). 2In die Handwerkskarte sind einzutragen der Name und die Anschrift des Inhabers eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks, der Betriebssitz, das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk und bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle. 3In den Fällen des § 7 Abs. 1 ist zusätzlich der Name des Betriebsleiters, des für die technische Leitung verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters oder des Leiters eines Nebenbetriebs einzutragen. 4Die Höhe der für die Ausstellung der Handwerkskarte zu entrichtenden Gebühr wird durch die Handwerkskammer mit Genehmigung der obersten Landesbehörde bestimmt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17.07.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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28.12.2009 | Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften | 17.07.2009 |
Rechtsprechung zu § 10 HwO
38 Entscheidungen zu § 10 HwO in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen, 15.06.2017 - 3 A 358/16
Eintragung in die Handwerksrolle von Amts wegen, bevollmächtigter ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 14.11.2018 - 8 C 15.17
Auskunft; Betriebsleiter; Bezirksschornsteinfeger, bestellter, bevollmächtigter; ...
- VG Dresden, 06.04.2016 - 4 K 3416/14
- BVerwG, 14.11.2018 - 8 C 15.17
- VG Mainz, 09.12.2021 - 1 K 952/20
Kunst und Handwerk
- VG Schleswig, 31.01.2017 - 12 A 209/15
Tätigkeiten als Teil des zulassungspflichtigen Fleischerhandwerks
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2013 - 1 O 92/13
Streitwertfestsetzung bei Verfahren gemäß § 19 HwO
- BVerwG, 24.09.1965 - VII C 184.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 15.12.2010 - 8 C 49.09
Bindungswirkung; Auskunftspflicht; Handwerksrolle; Gewerbetreibender; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LB 118/08
Zur Auskunftspflicht des in der Handwerksrolle eingetragenen oder einzutragenden ...
- OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LB 118/08
- VG Karlsruhe, 09.06.2005 - 9 K 1555/04
Nagelstudio kein handwerksähnliches Gewerbe