Rechtsprechung
| BFH, 07.10.1992 - VII B 92/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Steuern
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.02.1989 - VII B 143/88
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Steuern - …
Auszug aus BFH, 07.10.1992 - VII B 92/92
Denn in dieser Vorschrift ist eine Unterbindung der Vollstreckung auf Dauer nicht vorgesehen (…Beschlüsse des Senats vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479, 480; vom 14. Februar 1989 VII B 143/88, BFH/NV 1989, 565, 566, …und vom 4. Dezember 1990 VII B 166/90, BFH/NV 1991, 758).Nach Abschn. 7 Abs. 2 der Vollstreckungsanweisung (BStBl I 1980, 112), auf die sich der Senat bereits in seiner Entscheidung in BFH/NV 1989, 565, 366 berufen hat, ist von einer Unbilligkeit i. S. des § 258 AO 1977 nur dann auszugehen, wenn die Vollstreckung oder eine einzelne Vollstreckungsmaßnahme dem Vollstreckungsschuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Zuwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte.
- BFH, 18.03.1986 - VII B 115/85
Behauptung einer Kettenreation weiterer Vollstreckungsmaßnahmen durch …
Auszug aus BFH, 07.10.1992 - VII B 92/92
Denn in dieser Vorschrift ist eine Unterbindung der Vollstreckung auf Dauer nicht vorgesehen (Beschlüsse des Senats vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479, 480;… vom 14. Februar 1989 VII B 143/88, BFH/NV 1989, 565, 566, …und vom 4. Dezember 1990 VII B 166/90, BFH/NV 1991, 758). - BFH, 04.12.1990 - VII B 166/90
Glaubhaftmachung von Einwendungen im finanzgerichtlichen Verfahren gegen die der …
Auszug aus BFH, 07.10.1992 - VII B 92/92
Denn in dieser Vorschrift ist eine Unterbindung der Vollstreckung auf Dauer nicht vorgesehen (…Beschlüsse des Senats vom 18. März 1986 VII B 115/85, BFH/NV 1986, 479, 480;… vom 14. Februar 1989 VII B 143/88, BFH/NV 1989, 565, 566, und vom 4. Dezember 1990 VII B 166/90, BFH/NV 1991, 758).
- BFH, 31.05.2005 - VII R 62/04
Unbilligkeit der Vollstreckung; Ratenzahlung
Von einem absehbaren Zeitraum kann jedenfalls dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der dem FA unterbreitete Tilgungsvorschlag eine vollständige Begleichung der Steuerrückstände erst nach mehreren Jahren erwarten lässt (vgl. BFH-Entscheidung vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160, und Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513, in dem der erkennende Senat einen Tilgungszeitraum von sieben Jahren nicht mehr als in diesem Sinne absehbaren Zeitraum erachtet hat). - FG München, 22.02.2010 - 14 K 3659/09
Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung - Keine Unbilligkeit einer …
Von einem absehbaren Zeitraum kann jedenfalls dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der dem FA unterbreitete Tilgungsvorschlag eine vollständige Begleichung der Steuerrückstände erst nach mehreren Jahren erwarten lässt (vgl. BFH-Entscheidung vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160, und Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513, in dem der erkennende Senat einen Tilgungszeitraum von sieben Jahren nicht mehr als in diesem Sinne absehbaren Zeitraum erachtet hat). - BFH, 12.12.2005 - VII R 63/04
Antrag auf Insolvenzverfahren als Ermessensentscheidung; Vollstreckungsaufschub …
Von einem absehbaren Zeitraum kann jedenfalls dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der dem FA unterbreitete Tilgungsvorschlag eine vollständige Begleichung der Steuerrückstände erst nach mehreren Jahren erwarten lässt (vgl. BFH-Entscheidung vom 5. Oktober 2001 VII B 15/01, BFH/NV 2002, 160, und Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513, in dem der erkennende Senat einen Tilgungszeitraum von sieben Jahren nicht mehr als in diesem Sinne absehbaren Zeitraum erachtet hat).
- BFH, 11.12.2007 - VII R 52/06
Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagens des Vollstreckungsaufschubs - …
Der Senat hat wiederholt entschieden, dass sich die Vollstreckung im Falle des Anerbietens von Ratenzahlungen durch den Vollstreckungsschuldner als unbillig erweisen kann, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er seine Zusage einhalten wird, und wenn nach der Höhe der angebotenen Raten mit einer zügigen und kurzfristigen Tilgung der Steuerschuld gerechnet werden kann (…so schon Senatsbeschluss vom 24. September 1991 VII B 107/91, BFH/NV 1992, 503; Senatsurteil vom 31. Mai 2005 VII R 62/04, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 935, und Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513, in dem ein Tilgungszeitraum von sieben Jahren nicht mehr als kurzfristige Tilgung angesehen wurde). - FG Düsseldorf, 20.03.2026 - 10 V 361/26
Einstweilige Einstellung der Vollstreckung im Zwangsversteigerungsverfahren
Die drohende Existenzvernichtung allein kann keinen Anordnungsanspruch nach § 114 Abs. 1 FGO i. V. m. § 258 AO begründen, ohne den eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden kann (BFH-Beschluss vom 07.10.1992 - VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513).Denn durch einstweilige Anordnung können - ebenso wie nach § 258 AO - nur einstweilige Maßnahmen getroffen werden, die den Steueranspruch des Finanzamts nicht endgültig beeinträchtigen (so auch BFH-Beschluss vom 07.10.1992 - VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513, juris-Rz. 11 a.E.).
Um eine Existenzbedrohung darzutun, bedarf es jedoch konkreter Darlegung, welche Auswirkungen die Vollstreckungsmaßnahmen auf seine persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse voraussichtlich haben werden (…vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 04.02.1992 - VII B 119/91, BFH/NV 1992, 789; vom 07.10.1992 - VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513).
- FG Berlin, 21.09.2004 - 7 K 7295/04
Gewährung von Vollstreckungsaufschub als Ermessensentscheidung; Unbilligkeit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.10.2001 - VII B 15/01
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Vorlage eines …
Ein Zeitraum von sieben Jahren bis zur Tilgung der Rückstände, wie vom FG nach Maßgabe der vom Kläger angebotenen Ratenzahlungen in Höhe von monatlich 1 000 DM für den Streitfall errechnet, ist jedenfalls kein in diesem Sinne absehbarer Zeitraum mehr (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513). - FG München, 28.05.1998 - 13 K 1411/97
Betrieb eines Einzelhandels mit Gebraucht- und Unfallfahrzeugen; Anspruch auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04
Vollstreckungsaufschub - Voraussetzungen
So hat der Senat bereits einen Zeitraum von sieben Jahren bis zur Tilgung der Rückstände nicht mehr als einen in diesem Sinne absehbaren Zeitraum angesehen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1992 VII B 92/92, BFH/NV 1993, 513). - FG Nürnberg, 15.08.2018 - 2 V 888/18
Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides
Rn. 24 aa) Ein Vollstreckungsaufschub kommt - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - nur bei einer lediglich vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit in Betracht (so auch BFH-Beschluss vom 07.10.1992 VII B 92/92, juris). - FG Hamburg, 27.08.1999 - IV 127/99
Voraussetzungen der Änderung der Aufhebung eines gerichtlichen Beschlusses über …
- OVG Sachsen, 04.02.2016 - 5 A 602/13
Gewerbesteuer, einstweiliger Vollstreckungsschutz, Unbilligkeit, maßgeblicher …
- FG München, 05.02.2024 - 12 V 41/24
Einstweilige Anordnung wegen Vollstreckungsmaßnahmen - Unangemessener Nachteil im …
- FG München, 27.11.2008 - 14 K 3117/07
Möglicher Verstoß der Umsatzsteuer-Nachschau gegen das Zitiergebot führt nicht …
- FG München, 23.12.2010 - 14 V 3641/10
Pfändung eines Kontos eines Rechtsanwalts
- FG Köln, 21.12.2000 - 7 V 7490/00
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für die Zeitdauer des Versuchs …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2000 - 5 V 3247/99
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen
- FG Hamburg, 14.03.2002 - II 41/02
Zur ermessensfehlerfreien Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs
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