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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1969 - VII B 93.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2938
BVerwG, 12.12.1969 - VII B 93.68 (https://dejure.org/1969,2938)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1969 - VII B 93.68 (https://dejure.org/1969,2938)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1969 - VII B 93.68 (https://dejure.org/1969,2938)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - VII B 93.68
    Das sind sie aber in einem Falle, in dem das Abgabengesetz die von ihm selbst statuierte Sachgesetzlichkeit aufgibt, nur dann, wenn die Abweichung von überzeugenden Gründen getragen ist (BVerfGE 13, 331 [340]).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - VII B 93.68
    Zwar ist geklärt, daß die Abgabengerechtigkeit nicht in jedem Falle Gleichheit der Belastungen verlangt (vgl. BVerfGE 16, 147 [BVerfG 22.05.1963 - 1 BvR 78/56] [185]); doch müssen die Ausnahmen sachlich hinreichend gerechtfertigt sein.
  • BFH, 17.09.1974 - VII B 25/73

    Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren - Teilweiser Übergang in Klageverfahren …

    Der Senat hat die von den Beschwerdeführern aufgeworfene Rechtsfrage, ob für die Berechnung der erstattungsfähigen Aufwendungen für einen im Vorverfahren zugezogenen Bevollmächtigten der Streitwert des Vorverfahrens maßgeblich ist, auch wenn dieser den Streitwert des Klageverfahrens übersteigt, oder ob der Streitwert des Klageverfahrens die Obergrenze für die Berechnung der Gebühren für den im Vorverfahren zugezogenen Bevollmächtigten bildet, bereits mit dem nicht veröffentlichten Beschluß VII B 93/68 in dem Sinne entschieden, daß die Kostenerstattung im Rahmen des gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens an die gerichtliche Kostenentscheidung und damit an den Streitwert des Klageverfahrens gebunden ist.
  • BFH, 05.02.1974 - VII B 36/73

    Zuziehung eines Bevollmächtigten - Notwendigkeit - Klageabweisung - …

    In diesem Sinne hat der erkennende Senat bereits in dem nicht veröffentlichten Beschluß vom 19. Juni 1969 VII B 93/68 unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats vom 18. Juli 1967 GrS 8/66 (BFHE 90, 156, BStBl II 1968, 59) und auf den Beschluß des FG Düsseldorf VI 110/67 EK -- EFG 1968, 77 -- (Becker-Riewald-Koch, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, Anm. 8 Abs. 10 zu § 139 FGO; Kaiser, Die Kostenentscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren in DB 1966, 1106) entschieden (s. auch Entscheidung des Hessischen FG vom 20. März 1972 B II 62/71, EFG 1972, 297, rechtskräftig).
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