Rechtsprechung
| BVerwG, 15.05.1963 - VII C 1.62 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 26.09.1961 - IV 478/61
- BVerwG, 15.05.1963 - VII C 1.62
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1963 - VII C 1.62
Auf die von der Revision hervorgehobene Frage nach der Persönlichkeit des Klägers, insbesondere seine Glaubwürdigkeit und ehrliche Überzeugungsfähigkeit wird es allerdings nur ankommen, wenn nicht gewichtige Tatsachen entscheidend gegen eine Gewissensentscheidung des Klägers sprechen (vgl. BVerwGE 14, 146 [150]).Wird der Kläger gehört, so muß dies förmlich im Wege der Parteivernehmung geschehen (vgl. BVerwGE 14, 146).
- BVerwG, 24.07.1959 - VII C 138.59
Auszug aus BVerwG, 15.05.1963 - VII C 1.62
Eine Feststellungsklage sei dagegen nach § 43 Abs. 2 VwGO ausgeschlossen, das Verwaltungsgericht könne sich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Juli 1959 - BVerwG VII C 138.59 - nicht anschließen.Das vom Verwaltungsgericht erwähnte Urteil BVerwG VII C 138.59 bezieht sich auf die prozeßrechtliche Lage nach der Militärregierungsverordnung Nr. 165 und ist durch die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung überholt.
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 15.05.1963 - VII C 1.62
Insbesondere wird zu klären sein, welches sittliche Ziel er mit seiner Weigerung verfolgt (vgl. BVerfGE 12, 45 [56/57]).
- BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 15.05.1963 - VII C 1.62
Die Revision rügt mit Recht, daß das Verwaltungsgericht damit an einen einfachen jungen Menschen Anforderungen gestellt hat, deren Erfüllung von ihm nicht erwartet werden kann; damit ist das Verwaltungsgericht der Bedeutung des gesetzlichen Gewissensschutzes (Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 des Wehrpflichtgesetzes vom 21. Juli 1956 [BGBl. I S. 651] - WehrPflG -) nicht gerecht geworden (vgl. BVerwGE 7, 242 [249], 9, 100 [102], 13, 171 [172] und 14, 146 [147]). - BVerwG, 23.06.1961 - VII C 181.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1963 - VII C 1.62
Auch der Kläger kann, selbst wenn religiöse Gründe bei ihm ausscheiden, aus einem tiefen, ihn ganz erfüllenden Gefühl zu seiner Weigerung gekommen sein (vgl. BVerwGE 12, 271); alle Erkenntnisquellen für das sittlich Gute und Erlaubte können auch zusammengewirkt haben. - BVerwG, 11.05.1962 - VII C 27.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.05.1963 - VII C 1.62
Der Kläger kann nur Anfechtungsklage erheben und damit gemäß § 113 Abs. 2 VwGO auch die Feststellung seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erreichen (BVerwGE 14, 151 [152]).
- BVerwG, 14.02.1967 - VII B 133.63
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Kriegsdienstverweigerung aus …
Eine Abweichung von den von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Senats (BVerwGE 13, 171 [BVerwG 10.11.1961 - VII C 16/61]; Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 1.62 -) liegt nicht vor. - BVerwG, 02.10.1969 - VIII B 69.67
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Konfrontation eines …
Eine Abweichung von demUrteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 1.62 - ist ebenfalls nicht gegeben. - BVerwG, 14.05.1969 - VIII B 27.67
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
Die Unterscheidung zwischen Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen und natürlicher Abscheu vor der Vernichtung von Menschenleben widerspricht nicht den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 12, 271 und vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 1.62 -, denen zufolge gegebenenfalls auch der sogenannte gefühlsmäßige Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist. - BVerwG, 06.11.1968 - VIII B 53.67 Damit ist das Verwaltungsgericht entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht von demUrteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 1.62 - abgewichen.
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