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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.06.1959 - VII C 103.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,258
BVerwG, 05.06.1959 - VII C 103.58 (https://dejure.org/1959,258)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1959 - VII C 103.58 (https://dejure.org/1959,258)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1959 - VII C 103.58 (https://dejure.org/1959,258)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Getreidegesetz §§ 7, 8

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 1
  • NJW 1960, 691
  • DÖV 1961, 423
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • VG Ansbach, 06.11.2007 - AN 1 K 07.30494

    Türkei: Keine grundlegende Änderung der Verhältnisse in der Türkei

    § 73 Abs. 1 AsylVfG befreit nicht von dieser Rechtskraftbindung, sondern setzt vielmehr voraus, dass die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung der Rücknahme oder dem Widerruf der Feststellung eines Abschiebungsverbotes nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.9.2001 - 1 C 7.01, BayVBI 2002, 217; Urteil vom 24.11.1998 - 9 C 53.97, BVerwGE 108, 30; vgl. auch Urteil vom 8.12.1992 -1 C 12.92, BVerwGE 9 1, 256 m.w.N.).

    BVerwGE 9 1, 256; Urteil vom 4 .

  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 57.60

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehören die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Festsetzung des Übernahme- und Abgabepreises nach § 8 des hier maßgebenden Getreidegesetzes vom 4. November 1950 (BGBl. S. 721) ergeben, dem öffentlichen Recht an (vgl. BVerwGE 3, 205; 6, 244 [BVerwG 07.03.1958 - IV C 181/57]; 9, 1 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 103/58]; 11, 187 [BVerwG 27.10.1960 - II C 41/58]und 16, 176).

    Da bei der Festsetzung des Übernahmepreises nicht nur der reine Kaufpreis, sondern auch alle mit dem Import handelsüblich verbundenen Kosten und Aufwendungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 9, 1 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 103/58]), bedurfte es, solange noch nicht das erleichterte Einfuhrverfahren angewendet wurde, bei jeder Einfuhr einer individuellen Berechnung des Übernahmepreises.

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63

    Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des …

    Bei dieser Lage kommt es auf die Frage der "Außenwirkung", die unter dem Gesichtspunkt der Anfechtbarkeit einer Mitwirkungshandlung von Bedeutung ist (vgl. u. a. BVerwGE 1, 169; 2, 95 [BVerwG 10.05.1955 - I C 143/53]; 9, 1 [BVerwG 05.06.1959 - VII C 103/58]; 16, 116 [BVerwG 22.05.1963 - V C 165/62]; 18, 333), [BVerwG 29.05.1964 - VII C 6/63]nicht wesentlich an.
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