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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.1961 - VII C 105.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,993
BVerwG, 21.07.1961 - VII C 105.60 (https://dejure.org/1961,993)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1961 - VII C 105.60 (https://dejure.org/1961,993)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1961 - VII C 105.60 (https://dejure.org/1961,993)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 21.07.1961 - VII C 105.60
    Zur Begründung trägt er vor: Das Landesverwaltungsgericht habe zwar den Begriff "Gewissen" vorangestellt, den das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Urteil vom 3. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 242) erläutert habe.

    Seit seinem Urteil vom 3. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 242) hat das Bundesverwaltungsgericht ständig die Auffassung vertreten, daß die durch Art. 4 Abs. 3 GG den jugendlichen Wehrpflichtigen gewährleistete Gewissensfreiheit nicht gewährt wird, wenn die Wehrbehörden und die Verwaltungsgerichte eine dem jugendlichen Alter natürlich entsprechende Unreife und einen Mangel an Erfahrung und Einsicht bei diesen jungen Menschen nicht gebührend berücksichtigen.

    Beruft er sich auf das sittliche Gebot, so kommt es nach alledem auf den Eindruck seiner gesamten Persönlichkeit und seine Glaubwürdigkeit an; hieraus wird sich ergeben, ob das von ihm Vorgetragene die Überzeugung rechtfertigt, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt (vgl. BVerwGE 7, 242 [249]).

  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59

    Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige - …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1961 - VII C 105.60
    Das vorinstanzliche Gericht hatte bereits in einigen früher der Revision unterbreiteten Fällen Anlaß zu grundsätzlichen Ausführungen über die Bedeutung des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 GG für Kriegsdienstverweigerer im jugendlichen Alter gegeben, weil seine Anforderungen an das Zustandekommen einer Gewissensentscheidung und an die Darlegung der Gewissensgründe durch derartige Wehrpflichtige mit dem Gesetz nicht vereinbar waren (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 1959 - BVerwGE 9, 100 und BVerwG VII C 148.59 - undvom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 -).

    Denn derartige Einflüsse begleiten den Reifeprozeß jedes, insbesondere des jungen Menschen, und der Gewissenszwang, den das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG verhindern will, ist gegeben, wenn der jugendliche Wehrpflichtige von der sittlichen Berechtigung seiner Weigerung überzeugt ist und dem, was er als sittlich richtig und unbedingt verpflichtend erkennt oder empfindet, zuwiderhandeln soll; Stetigkeit und Bewährung dieser sittlichen Auffassung sind also ebenfalls Anforderungen, die bei einem in der Entwicklung begriffenen Menschen den Schutzzweck des Art. 4 Abs. 3 GG verfehlen (vgl. BVerwGE 9, 100).

    Nach diesen Grundsätzen hätte das Landesverwaltungsgericht von dem nach seiner Feststellung geistig uninteressierten und unselbständigen Kläger weder eine Vertiefung in die Lehre von der Gewaltlosigkeit verlangen dürfen (vgl. BVerwGE 9, 100 [102]), noch aus der zunächst schwankenden Einstellung des Klägers zum Wehrdienst, aus gewissen Unklarheiten oder Widersprüchen in seinen Darlegungen und aus der Beeinflussung durch seinen Vater schließen dürfen, daß der Kläger den Kriegsdienst mit der Waffe nicht aus seinem Gewissen heraus verweigere.

  • BVerwG, 23.06.1961 - VII C 181.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1961 - VII C 105.60
    Ein Mensch, der von seinem Gefühl beherrscht wird und nicht oder noch nicht in der Lage ist, zu geistig klaren Erkenntnissen zu gelangen, kann eine Gewissensentscheidung sogar nur aus dem Gefühl heraus getroffen haben, wenn er sich nur ihrer sittlichen Berechtigung bewußt ist (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senatsvom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 181.60 -).
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 129.59
    Auszug aus BVerwG, 21.07.1961 - VII C 105.60
    Die dafür erforderliche sittliche Einsicht erachtet das Gesetz selbst auch bei jugendlichen Kriegsdienstverweigerern als gegeben (vgl. BVerwGE 9, 97 [98] und 100 [101]).
  • BVerwG, 23.06.1961 - VII C 33.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1961 - VII C 105.60
    Das vorinstanzliche Gericht hatte bereits in einigen früher der Revision unterbreiteten Fällen Anlaß zu grundsätzlichen Ausführungen über die Bedeutung des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 GG für Kriegsdienstverweigerer im jugendlichen Alter gegeben, weil seine Anforderungen an das Zustandekommen einer Gewissensentscheidung und an die Darlegung der Gewissensgründe durch derartige Wehrpflichtige mit dem Gesetz nicht vereinbar waren (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 1959 - BVerwGE 9, 100 und BVerwG VII C 148.59 - undvom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 -).
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 148.59

    Auslegung des Begriffs Gewissen i.R.e. Kriegsdienstverweigerungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1961 - VII C 105.60
    Das vorinstanzliche Gericht hatte bereits in einigen früher der Revision unterbreiteten Fällen Anlaß zu grundsätzlichen Ausführungen über die Bedeutung des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 GG für Kriegsdienstverweigerer im jugendlichen Alter gegeben, weil seine Anforderungen an das Zustandekommen einer Gewissensentscheidung und an die Darlegung der Gewissensgründe durch derartige Wehrpflichtige mit dem Gesetz nicht vereinbar waren (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 1959 - BVerwGE 9, 100 und BVerwG VII C 148.59 - undvom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 -).
  • BVerwG, 15.05.1963 - VII C 128.61

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung beruhend auf …

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung dargelegt (vgl. BVerwGE 7, 242 [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57] [249], 9, 100 [102] und zahlreiche weitere Urteile, wie BVerwG VII C 215.59, VII C 241.59, VII C 33.60, VII C 105.60, VII C 169.60, VII C 190.60, VII C 37.61, VII C 99.61, VII C 100.61).
  • BVerwG, 08.03.1963 - VII C 67.61

    Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf Anerkennung als …

    Auch das Verlangen des Verwaltungsgerichts, der Kläger habe sich mit der geistigen Problematik der Kriegsdienstverweigerung eingehend auseinandersetzen müssen, ist eine mit dem gesetzlichen Gewissensschütz nicht zu vereinbarende überhöhte Anforderung (vgl. BVerwGE 9, 100 [BVerwG 24.07.1959 - VII C 144.59] [102] und Urteile vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 215.59 -, vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 241.59 -, vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 -, vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 105.60 - und vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 169.60 -).
  • BVerwG, 13.06.1969 - VIII B 48.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Infolgedessen war kein Raum für die Anwendung von Grundsätzen, wie sie in der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 105.60 - für den Fall entwickelt wurden, daß eine geschützte Gewissensentscheidung behauptet und unter Berücksichtigung des Alters, der Anlage, des Reife- und Bildungsgrades sowie der Gesamtpersönlichkeit des Wehrpflichtigen nachzuprüfen ist, ob das, was sich als Gewissen kundgibt, wahr und im Gewissen verankert ist (vgl. hierzu, die oben angeführte Entscheidung vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 171.61 - sowie BVerwGE 14, 146; nunmehr die Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [DVBl. 1969, 402] und - BVerwG VIII C 97.67 - [MDR 1969, 422 = DVBl. 1969, 400]).
  • BVerwG, 15.05.1963 - VII C 51.61

    Rechtsmittel

    Der Empfang von Anregungen von dritter Seite und die Aufnahme fremder Gedanken in die eigene Persönlichkeit ist gerade bei jugendlichen Menschen nicht ungewöhnlich (vgl. die Urteile in BVerwGE 12, 271 [273] undvom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 241.59 -, 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 -, 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 105.60 und BVerwG VII C 169.60 - und9. November 1962 - BVerwG VII C 37.61 -).
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