Rechtsprechung
| BVerwG, 24.07.1959 - VII C 148.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Auslegung des Begriffs Gewissen i.R.e. Kriegsdienstverweigerungsverfahrens
Verfahrensgang
- LVG Düsseldorf, 26.02.1959 - 1 K 1175/58
- BVerwG, 24.07.1959 - VII C 148.59
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 24.07.1959 - VII C 148.59
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 3. Oktober 1958, BVerwGE 7, 242 [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235.57] [246-248]) machen eine im Innern ursprünglich vorhandene Überzeugung von Recht und Unrecht und die sich daraus ergebende Verpflichtung zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen das Gewissen aus; nur verstandesmäßige, politische oder sonstige rationale Erwägungen und Erkenntnisse können keine Gewissensentscheidung begründen, der Betreffende muß unter einem unabweisbaren, inneren Zwang entschieden, sein ursprünglich vorhandenes inneres Bewußtsein muß gesprochen haben.Der Senat hat in dem erwähnten Urteil BVerwGE 7, 242 (249) [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235.57] ausgeführt, es sei zu bedenken, daß es sich bei den Wehrpflichtigen um junge, geistig nicht ausgereifte Menschen handelt, denen es vielfach schwerfalle, das, was sie im Innern bewegt, und die Erkenntnis, die sie zur Verweigerung des Dienstes mit der Waffe veranlaßt, in bestimmter und klarer Form wiederzugeben und derartige seelische Regungen in Worte zu kleiden.
- BVerwG, 08.08.1958 - VII C 44.58
Auszug aus BVerwG, 24.07.1959 - VII C 148.59
In den Urteilen vom 8. August 1958 - BVerwGE 7, 209 [BVerwG 08.08.1958 - VII C 44/58] - und BVerwG VII C 35.58 ist näher ausgeführt, daß bei richtiger Auslegung des § 35 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes vom 21. Juli 1956 (BGBl. I S. 651) - WehrPflG - ein Bescheid der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer durch den Leiter des Bezirks-Wehrersatzamtes angefochten werden kann.
- BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59
Rechtsmittel
Insbesondere kann daraus, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe zunächst nicht verweigert hat und erst nach seiner Musterung die Überzeugung erlangt haben will, daß das Toten auch im Kriege sittlich verwerflich sei, für ihn nichts Nachteiliges geschlossen werden; er kann zu dieser Überzeugung später gekommen sein, und wesentlich ist nur, ob er derzeit Gewissensgründe besitzt (vgl. BVerwGE 9, 100 und dasUrteil vom 24. Juli 1959 - BVerwG VII C 148.59 -). - BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 97.67
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der …
Überzeugungskraft sei weitgehend eine Sache des Intellekts und der Rhetorik, und am Mangel dieser Eigenschaften dürfe, zufolge der Entscheidung vom 24. Juli 1959 - BVerwG VII C 148.59 -, ein Kriegsdienstverweigerer nicht scheitern. - BVerwG, 03.06.1969 - VIII B 41.67
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der …
Entgegen der Meinung der Beschwerde kann das Urteil des Verwaltungsgerichts auch nicht von der Entscheidung vom 24. Juli 1959 - BVerwG VII C 148.59 - abweichen, wenn es in ihm heißt, die Glaubwürdigkeit des Klägers stehe nicht zur Überzeugung des Gerichts fest. - BVerwG, 21.07.1961 - VII C 105.60 Das vorinstanzliche Gericht hatte bereits in einigen früher der Revision unterbreiteten Fällen Anlaß zu grundsätzlichen Ausführungen über die Bedeutung des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 GG für Kriegsdienstverweigerer im jugendlichen Alter gegeben, weil seine Anforderungen an das Zustandekommen einer Gewissensentscheidung und an die Darlegung der Gewissensgründe durch derartige Wehrpflichtige mit dem Gesetz nicht vereinbar waren (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 1959 - BVerwGE 9, 100 und BVerwG VII C 148.59 - undvom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 -).
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