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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.07.1965 - VII C 175.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,147
BVerwG, 23.07.1965 - VII C 175.64 (https://dejure.org/1965,147)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1965 - VII C 175.64 (https://dejure.org/1965,147)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1965 - VII C 175.64 (https://dejure.org/1965,147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes i.R.d. Anfechtung einer durch Bescheid der Prüfungskammer erfolgten Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 74 Abs. 1 ; WpflG § 44 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 22, 14
  • DVBl 1968, 113
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2017 - 2 S 114/17

    Bestreiten des Zugangs von Rundfunkgebührenbescheiden; anzuwendendes Landesrecht; …

    Rn. 26 Schon vor dem Inkrafttreten des VwVfG entsprach es herrschender Meinung, dass unter Bekanntgabe allgemein die von der Behörde gewollte Eröffnung eines Verwaltungsaktes gegenüber dem Betroffenen zu verstehen ist (BVerwG, Urteil vom 23.06.1965 - VII C 175.64 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 10 S 1956/20

    Windenergieanlage; Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG; Erfordernis des …

    Rn. 42 Bekanntgabe meint die Eröffnung des Verwaltungsakts (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.07.1965 - VII C 175.64 - BVerwGE 22, 14 = juris Rn. 6).

    Sie ist nicht auf die in § 43 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG genannten Personen beschränkt, sondern kann nach dem Ermessen der Behörde auch weiteren Personen gegenüber erfolgen (…vgl. Stelkens in ders./Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 41 Rn. 21, 34), setzt aber in jedem Fall einen Bekanntgabewillen, also den Willen der Behörde voraus, gerade diesen Verwaltungsakt gerade diesem Betroffenen gegenüber bekannt zu machen, um dadurch seine Wirksamkeit gegenüber dieser Person zu begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.1963 - IV C 211.61 - NJW 1964, 1041; Urteil vom 23.07.1965 a. a. O.;… Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 43.95 - NVwZ 1999, 178 = juris Rn. 29;… Tiedemann in Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2. Aufl., § 41 Rn. 4).

  • BVerwG, 22.01.2021 - 6 C 26.19

    Wirksamkeit eines Verwaltungsakts durch Kenntnisnahme des vollständigen Inhalts …

    Die Bekanntgabe und damit der Geltungsanspruch eines Verwaltungsakts sind an zwei Voraussetzungen geknüpft: Zum einen muss die erlassende Behörde den Verwaltungsakt in dem Bewusstsein aus ihrem internen Bereich herausgegeben haben, den Geltungsanspruch des Verwaltungsakts gegenüber dem Empfänger (Adressaten) zu begründen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1965 - 7 C 175.64 - BVerwGE 22, 14 ).
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