Rechtsprechung
| BVerwG, 10.11.1972 - VII C 19.72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anfechtung einer Prüfungsentscheidung - Vergabe der Note "nicht genügend" in einer Wiederholungsprüfung - Voraussetzungen für das Bestehen einer zahnärztlichen Vorprüfung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Wiederholung von Prüfungen - Teilwiederholung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 03.12.1971 - 1 K 535/71
- BVerwG, 10.11.1972 - VII C 19.72
Papierfundstellen
- BVerwGE 41, 148
- DVBl 1973, 188
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71
Anfechtung einer "endgültig nicht bestandenen" ärztlichen Vorprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1972 - VII C 19.72
Der Senat wies aber bereits in seinem Urteil vom 1. Oktober 1971 - BVerwG VII C 5.71 - (BVerwGE 38, 322 [327]) für die ärztliche Vorprüfung darauf hin, daß dies gerechtfertigt ist, weil der Wiederholer aller Fächer einer größeren Anforderung gegenübersteht als der Prüfling, der seine Vorbereitung auf ein Fach beschränken kann.Eine weitergehende Begründung der Note in einem Prüfungsfach ist nicht zu verlangen; insbesondere gebieten weder die Gewährleistung des Rechtswegs in Art. 19 Abs. 4 GG noch andere rechtsstaatliche Grundsätze, daß Fragen und Antworten bei einer mündlichen Prüfung festgehalten werden, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 1. Oktober 1971 (BVerwGE 38, 322 [324 ff.]) für die ärztliche Vorprüfung dargelegt hat.
Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Bestallungsordnung (vgl. BVerwGE 38, 322 [327]; Urteil vom 13. Oktober 1972 - BVerwG VII C 9.72 -).
- BVerwG, 26.06.1970 - VII C 19.70
Wiederholungsprüfung nach nicht bestandener ärztlicher Vorprüfung
Auszug aus BVerwG, 10.11.1972 - VII C 19.72
Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Bestallungsordnung für Ärzte (vgl. BVerwGE 35, 353). - BVerwG, 13.10.1972 - VII C 9.72
Naturwissenschaftliche Vorprüfung für Ärzte - Nachträgliche Berufung auf …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1972 - VII C 19.72
Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Bestallungsordnung (vgl. BVerwGE 38, 322 [327]; Urteil vom 13. Oktober 1972 - BVerwG VII C 9.72 -).
- BVerwG, 07.03.1991 - 7 B 178.90
Zahnärztliche Vorprüfung
Die zahnärztliche Vorprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn der Prüfling in der sich auf ein Prüfungsfach beschränkenden Wiederholungsprüfung die Note "nicht genügend" erhält und damit die Wiederholungsprüfung nicht besteht (wie BVerwGE 41, 148).Dies hat das Berufungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 41, 148) zutreffend entschieden.
Richtig ist, daß das Bundesverwaltungsgericht in einer - die Entscheidung übrigens nicht tragenden - Bemerkung unter Hinweis auf seine Rechtsprechung zur Prüfungswiederholung nach der früheren Bestallungsordnung für Ärzte ausgeführt hat, bei einer Wiederholung der zahnärztlichen Vorprüfung in allen Fächern (§ 29 Abs. 2 ZAppO) sei eine zweite Wiederholung in einem Fach möglich, wenn in der Wiederholungsprüfung bei sonst ausreichenden Leistungen der Prüfling in einem Fach die Note "nicht genügend" erhält, in dem er auch bei der ersten Prüfung versagt hatte (BVerwGE 41, 148 ).
Soweit die Beschwerde die Überlegungen angreift, mit denen das Bundesverwaltungsgericht in den bereits erwähnten besonderen Fallkonstellationen eine weitere Wiederholungsmöglichkeit gerechtfertigt hat (BVerwGE 41, 148 unter Hinweis auf BVerwGE 35, 353 und 38, 322 ), mag es richtig sein, daß die Zulassung einer zweiten Wiederholung dem System der Approbationsordnung für Zahnärzte, die jedenfalls im Grundsatz von nur einer Wiederholungsmöglichkeit ausgeht, nicht entspricht.
- VGH Hessen, 04.10.1990 - 6 UE 244/90
Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten in der zahnärztlichen Vorprüfung bei sog …
Die Kammer folge insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 10. November 1972 (BVerwGE 41, 148 ff.), wonach derjenige die zahnärztliche Vorprüfung endgültig nicht bestehe, der bei der Wiederholungsprüfung in einem Fach wiederum die Note "nicht genügend" erhalte.Dies hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits entschieden (Hess. VGH, Urteil vom 26. Oktober 1981 - VI OE 56/79 - BVerwG, Urteil vom 10. November 1972 - BVerwG VII C 19.72 - BVerwGE 41, 148 ff., 151 ff.).
Die unterschiedliche Behandlung des Einzelfachwiederholers und des Gesamtwiederholers ist nicht willkürlich und verstößt deshalb nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG), denn der Wiederholer aller Fächer steht einer größeren Anforderung gegenüber als der Prüfling, der seine Vorbereitung auf ein Fach beschränken kann (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1971 - BVerwG VII C 5.71 - BVerwGE 38, 322 ff., 327, das die ärztliche Vorprüfung nach der früher gültigen Bestallungsordnung für Ärzte betrifft; weiterhin bezüglich der zahnärztlichen Vorprüfung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. November 1972 - BVerwG VII C 19.72 - BVerwGE 41, 148 ff., 153).
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.2023 - 9 S 831/22
Nichtbestehen der zahnärztlichen Prüfung; Ablauf des Prüfungsverfahrens
Nach § 54 Abs. 4 der Approbationsordnung für Zahnärzte vom 26.01.1955 (BGBl. I S. 37, im Zeitpunkt der hier gegenständlichen Prüfung zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 18.04.2016, BGBl. I S. 886, ZAppO), hat der Kläger mit dem Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung im Prüfungsabschnitt X Zahnersatzkunde die zahnärztliche Abschlussprüfung insgesamt endgültig nicht bestanden mit der Folge, dass der Prüfungsanspruch erloschen ist (…vgl. Senatsurteile vom 21.11.2006 - 9 S 887/06 -, juris Rn. 18 und vom 13.04.1988 - 9 S 2619/87 - BVerwG, Urteil vom 10.11.1972 - VII C 19.72 -, BVerwGE 41, 148).
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 9 S 2226/93
Zahnärztliche Prüfung: Ermächtigungsgrundlage; Anzahl der Wiederholungsprüfungen; …
Jedenfalls aber stehe ihr nach der Rechtsprechung (BVerwGE 35, 353 und 41, 148) bei einer Gesamtwiederholung der zahnärztlichen Vorprüfung eine zweite Wiederholungsprüfung in einem Fach zu.Dies hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.6.1970, BVerwGE 35, 353 = Buchholz 421.0 Nr. 41; außerdem: Urteil vom 10.11.1972, BVerwGE 41, 148 = Buchholz a.a.O. Nr. 52) zutreffend dargelegt; insoweit kann daher auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils verwiesen werden (§ 130b VwGO).
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06
Möglichkeiten der Korrektur von Verfahrensfehlern im Rahmen der zahnärztlichen …
Hat der Kläger die Wiederholungsprüfung im Prüfungsabschnitt Zahnersatzkunde nicht bestanden, hat er auch die zahnärztliche Abschlussprüfung insgesamt endgültig nicht bestanden mit der Folge, dass der Prüfungsanspruch erloschen ist (§ 54 Abs. 4 ZAppO; so schon Senat…, Urt. vom 13.04.1988 - 9 S 2619/87 - vgl. auch BVerwG, Urt. vom 10.11.1972 - VII C 19.72 -, BVerwGE 41, 148). - VG Sigmaringen, 09.06.2005 - 8 K 79/03
Klage gegen Nichtbestehen der zahnärztlichen Wiederholungsprüfung durch …
Denn § 54 Abs. 4 ZÄPrO, wonach derjenige die zahnärztliche Prüfung nicht bestanden hat, der die Wiederholungsprüfung nicht besteht, gilt auch für den Fall der Wiederholung nur eines Prüfungsabschnittes (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.04.1988 - 9 S 2619/87 - BVerwG, Urt. v. 10.11.1972 - VII C 19.72 -, BVerwGE 41, 148). - BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 66.78
Voraussetzungen für eine Zulassung zur ärztlichen Vorprüfung - Anforderungen an …
Dementsprechend ist der Senat in seiner Rechtsprechung zu Prüfungen nach der Bestallungsordnung für Ärzte stets von der Zulässigkeit der dort getroffenen Wiederholungsregelungen ausgegangen (BVerwGE 12, 258 [BVerwG 26.05.1961 - BVerwG VII C 62.60] [259 ff.]; 35, 353 [354 f.]; 38, 322 [327];Urteil vom 13. Oktober 1972 - BVerwG 7 C 9.72 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 50];Urteil vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 32.74 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 63]; zur zahnärztlichen Vorprüfung vgl. auch BVerwGE 41, 148 [BVerwG 10.11.1972 - BVerwG VII C 19.72] [150 ff.]). - BVerwG, 19.01.1976 - 7 B 63.75
Ausschluss einer zweiten Wiederholung der nicht bestandenen ersten juristischen …
Auch bei anderen Prüfungen hat der Senat nicht beanstandet, daß eine nicht bestandene Prüfung lediglich einmal wiederholt werden dürfte (vgl. BVerwGE 38, 322 [327]; 41, 148 [152]; Urteile vom 13. Oktober 1972 - BVerwG VII C 9.72 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 50] und vom 27. Juni 1975 - BVerwG VII C 32.74 -). - VGH Hessen, 07.02.1991 - 6 UE 268/89
Zahnärztliche Vorprüfung; nachträgliche Genehmigung des Rücktritts; …
Dies hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Fall der Wiederholung der zahnärztlichen Vorprüfung bereits entschieden (Hess. VGH, Urteil vom 26. Oktober 1981 -- 6 OE 56/79 --; BVerwG, Urteil vom 10. November 1972 -- BVerwG 7 C 19.72 -- BVerwGE 41, 148 (151)). - BVerwG, 19.07.1974 - VII B 77.73
Aufhebung eines Prüfungsbescheids über die zweite juristische Staatsprüfung - …
Geht man von den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 6, 32 [44]) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 10, 37 [43]; 19, 128 [132]; 19, 332 [336]; 22, 215 [217]; 38, 191 [194]; 39, 197 [204]; 41, 148 [155]) entwickelten Grundsätzen über die Begründung von behördlichen Entscheidungen aus, so ist die angegriffene Begründung der Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit II/7 nicht zu beanstanden. - VGH Hessen, 20.07.1989 - 12 TH 3562/87
Aufenthaltsrecht: Familiennachzug eines Minderjährigen zu den Großeltern
- BVerwG, 02.08.1988 - 7 B 133.88
Rechtsmittel
- VGH Hessen, 15.06.1989 - 12 TH 795/89
Ausländerrecht: Nachzug Minderjähriger zu Großeltern
- BVerwG, 19.07.1974 - VII B 45.73
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- BVerwG, 10.05.1974 - VII B 109.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtbestehen der …
- BVerwG, 24.11.1972 - VII C 24.72
Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 22.11.1973 - VII B 81.73
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Nichtzulassung der Revision …
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