Rechtsprechung
| BVerwG, 09.02.1962 - VII C 192.60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 1962, 262
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63 Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, der wiederholt betont hat, daß in derartigen Fällen der Erörterung, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung vorliegen, die Prüfung der Frage voranzugehen habe, ob die erstrebte Eintragung in die Handwerksrolle ohne eine solche Bewilligung etwa bereits auf Grund des § 112 HandwO erfolgen muß (vgl. z.B. die Entscheidungen vom 14. August 1959 - BVerwG VII G 73.59 -[GewArch. 1959/60 3.139], vom 9. Oktober 1959 - BVerwG VII C 87.5 vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 192.60 - [DÖV 1962 S. 262 = GewArch. 1962 3.175 = Wertpapiermitteilungen 1962 Teil IV 3.658] und vom 8. Juni 1962 - BVerwG VII C 20.62 - [GewArch. 1962 S. 252]).
- BVerwG, 12.02.1965 - VII C 30.61
Rechtsmittel
Insoweit kann auf die bereits erwähnte Entscheidung vom 26. Januar 1962 (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]/325 f.) und die Entscheidung vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 192.60 - (GewArch. 1962 S. 175) verwiesen werden. - BVerwG, 12.02.1965 - VII C 51.63
Ausnahmebewilligung für das Herrenfriseurgewerbe - Bewertung einer gewerblichen …
Sollte diese Befähigung jedoch nachgewiesen werden, so - würde nach den in der Rechtsprechung des erkennenden Senats entwickelten Grundsätzen (vgl. die bereits erwähnte Entscheidung vom 26. Januar 1962 - BVerfGE 1, 3, 317/325 f. und die Entscheidung vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 192.60 -[GewArch, 1962 S. 175]) die nachgesuchte beschränkte Ausnahmebewilligung dem Kläger nicht mit der Begründung vorenthalten werden können, daß hier kein Ausnahmefall im Sinne des § 7 Abs. 2 HandwO vorliege, nachdem der Kläger nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bereits seit etwa zwölf Jahren das Gewerbe eines Herrenfriseurs selbständig betreibt und nunmehr bereits im 46. Lebensjahre steht.
- BVerwG, 04.06.1980 - 5 B 148.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Mit der Behauptung allein, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 1962 - BVerwG 7 C 192.60 - (DÖV 1962, 262) ab, hat die Klägerin ihrer Darlegungspflicht nicht genügt. - BVerwG, 08.06.1962 - VII C 89.59
Abgrenzung des Kleingewerbes von der Handwerksausübung - Vereinbarkeit der §§ 1, …
Falls der Kläger nunmehr den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zwecks Eintragung in die Handwerksrolle als Zahntechniker stellen sollte - wie ihn der Beklagte in den angefochtenen Bescheiden bereits gewertet hatte -, so wird das Berufungsgericht unter Beachtung der in den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 26. Januar 1962 - BVerwG VII C 68.59 - (BB 1962 S. 312 = MDR 1962 S. 601 = Handwerk und Gewerbe Nr. 12 vom 24. März 1962 = Wertpapiermitteilungen Teil IV 1962 S. 655) und vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 192.60 - (DÖV 1962 S. 262 = Wertpapiermitteilungen Teil IV 1962 S. 658) gegebenen Hinweise zu prüfen haben, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Ausnahmebewilligung gegeben sind. - BVerwG, 08.06.1962 - VII C 20.62
Rechtsmittel
Insoweit werden nunmehr die erforderlichen Feststellungen unter Beachtung der hierzu in der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Entscheidungen vom 26. Januar 1962 - BVerwG VII C 68.59 - [BB 1962 S. 312 = Wertpapier-Mitteilungen 1962 (Teil IV) S. 655 = Handwerk und Gewerbe Nr. 12 vom 24. März 1962] und vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 192.60 - [DÖV 1962 S. 262 = Wertpapier-Mitteilungen 1962 (Teil IV) S. 658]) gegebenen Hinweise zu treffen sein. - BVerwG, 05.03.1992 - 1 B 104.91
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anfechtung eines …
Der Kläger rügt eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 1962 - BVerwG 7 C 192.60 - (DÖV 1962, 262), derzufolge bei der Beurteilung, ob eine Ausnahmebewilligung zu erteilen ist, die Frage des Befähigungsnachweises stets im Vordergrund zu stehen hat und sie deshalb an erster Stelle zu prüfen ist (ebenso BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]). - BVerwG, 12.02.1965 - VII C 29.62
Rechtsmittel
In jedem Falle würde dem Kläger unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1961 (BVerfGE 13, 97 ff. [120]) und der hierauf fußenden neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats (Entscheidungen vom 26. Januar 1962 - BVerwGE 13, 317 ff. [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59] [325 f.] - undvom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 192.60 - GewArch. 1962 S. 175) die nachgesuchte Ausnahmebewilligung nicht mit der Begründung vorenthalten werden können, daß hier kein Ausnahmefall im Sinne des § 7 Abs. 2 HandwO vorliege, nachdem der Kläger nach den Feststellungen des Berufungsgerichts insgesamt rund dreizehn Jahre (vom Herbst 1933 bis zum Ende des Jahres 1939 und dann wiederum von 1947 bis 1953) als Geselle in Friseurbetrieben tätig war und nunmehr bereits seit dem Jahre 1954 einen Herrenfriseurbetrieb verantwortlich leitet. - BVerwG, 28.03.1989 - 1 B 52.89
Anforderungen an die Geltendmachung einer Divergenz - Erteilung der Bewilligung …
Zu Unrecht macht sie geltend, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1962 - BVerwG 7 C 68.59 - (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]) und vom 9. Februar 1962 - BVerwG 7 C 192.60 - (DÖV 1962, 262) insofern ab, als dort in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1961 (BVerfGE 13, 97) ausgeführt ist, "daß bei nachgewiesener Befähigung in der Beurteilung des Ausnahmefalles nicht engherzig verfahren werden darf." Davon ist das Berufungsgericht nicht mit einem widersprechenden Rechtssatz abgerückt; es vertritt auch nicht, wie die Beschwerde meint, im Gegensatz zu den genannten Urteilen den Rechtsstandpunkt, der Bewerber um eine Ausnahmebewilligung nach § 8 Abs. 1 HwO könne "den Nachweis der meistergleichen Kenntnisse ... nur durch die Meisterprüfung" erbringen.
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