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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,521
BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59 (https://dejure.org/1962,521)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1962 - VII C 241.59 (https://dejure.org/1962,521)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1962 - VII C 241.59 (https://dejure.org/1962,521)
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 129.59
    Auszug aus BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59
    Dieses Problem habe das Bundesverwaltungsgericht im Urteil BVerwGE 9, 97 (100) [BVerwG 24.07.1959 - VII C 129/59] nicht endgültig geklärt, weil es sich in dieser Sache nur um die Darlegungspflicht des Kriegsdienstverweigerers gehandelt habe.

    Die im Urteil BVerwGE 9, 97 (100) [BVerwG 24.07.1959 - VII C 129/59] vertretene Auffassung, daß dem Grundrecht des Art. 4 Abs. 3 GG eine Gewährleistungsschranke innewohne, übersehe, daß im Grundgesetz als Leitidee die individuelle Freiheit vorgehe.

    An dieser vom Bundesverwaltungsgericht schon im Urteil vom 24. Juli 1959 (BVerwGE 9, 97 [99-100]) vertretenen Auffassung hält der Senat trotz der Bedenken der Revision fest.

    Wesentlich ist dagegen, daß sich der Kriegsdienstverweigerer der sittlichen Bedeutung und Richtigkeit seiner Entscheidung bewußt ist, sie muß für ihn eine ernsthafte, sittliche Entscheidung sein (vgl. BVerwGE 9, 97 [98] und 100 [101], 12, 271 [272], undUrteil vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 169.60 - [NJW 1961, 1941]).

    Das ergibt sich, wie schon in Urteil vom 24. Juli 1959 (BVerwGE 9, 97 [99-100]) ausgeführt ist, daraus, daß die Freiheitsrechte des Art. 4 Abs. 1 GG nicht als Schutz für ein bloßes Lippenbekenntnis geschaffen sind.

  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59

    Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige - …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59
    Weiterhin habe das Landesverwaltungsgericht vom Kläger zu Unrecht gefordert, daß er sich ernsthaft mit dem Problem der Gewaltlosigkeit habe befassen müssen, das stehe in Widerspruch zum Urteil in BVerwGE 9, 100.

    Auch der vom Landesverwaltungsgericht festgestellte Mangel an Folgerichtigkeit spreche nicht gegen den Kläger, zu Unrecht verlange das Gericht damit von ihm auch Beständigkeit und Festigkeit seiner Entscheidung (BVerwGE 9, 100).

    Wenn der Kläger als ein wenig gefestigter, äußeren Einflüssen leicht zugänglicher Charakter zu einem Schwanken in seiner inneren Einstellung neigt, so kann er doch eine Gewissensentscheidung getroffen haben (vgl. BVerwGE 9, 100 und dasUrteil vom 24. Juli 1959 - BVerwG VII C 138.59, JZ 1959, 641).

    Insbesondere kann daraus, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe zunächst nicht verweigert hat und erst nach seiner Musterung die Überzeugung erlangt haben will, daß das Toten auch im Kriege sittlich verwerflich sei, für ihn nichts Nachteiliges geschlossen werden; er kann zu dieser Überzeugung später gekommen sein, und wesentlich ist nur, ob er derzeit Gewissensgründe besitzt (vgl. BVerwGE 9, 100 und dasUrteil vom 24. Juli 1959 - BVerwG VII C 148.59 -).

  • BVerwG, 10.11.1961 - VII C 16.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung wiederholt ausgeführt (zuletzt in dem in BVerwGE 13, 171 [BVerwG 10.11.1961 - VII C 16/61] [172] veröffentlichten Urteil), daß es in Anbetracht der Schwierigkeit, den inneren Tatbestand der Gewissensentscheidung aufzuklären und ihr Zustandekommen darzulegen, mit dem Grundrecht auf Gewissensfreiheit nicht vereinbar ist, vom Kriegsdienstverweigerer eine folgerichtige und in jeder Hinsicht klare Darstellung seiner Gewissensgründe zu fordern.

    Auch hier ist zu beachten, daß der Schutzzweck des Art. 4 Abs. 3 GG verfehlt würde, wenn bei den Beweisanforderungen die Verborgenheit eines inneren, of unbewußten Vorganges und die Schwierigkeit seiner Darstellung unberücksichtigt blieben (vgl. BVerwGE 13, 171 [BVerwG 10.11.1961 - VII C 16/61] [172]).

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59
    Darüber hätte das Landesverwaltungsgericht Beweis erheben müssen, insbesondere durch persönliche Vernehmung des Klägers (vgl. BVerwGE 7, 242 [249], 9, 100 [102] und 13, 171 [173]).
  • BVerwG, 23.06.1961 - VII C 181.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59
    Die Erörterung von äußeren Anlässen und Motiven hat letzten Endes nur der Feststellung zu dienen, ob die Entscheidung des Kriegsdierstverweigeres seiner inneren Stimme entspricht (vgl. BVerwGE 12, 271 [272]).
  • BVerwG, 21.07.1961 - VII C 169.60
    Auszug aus BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59
    Wesentlich ist dagegen, daß sich der Kriegsdienstverweigerer der sittlichen Bedeutung und Richtigkeit seiner Entscheidung bewußt ist, sie muß für ihn eine ernsthafte, sittliche Entscheidung sein (vgl. BVerwGE 9, 97 [98] und 100 [101], 12, 271 [272], undUrteil vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 169.60 - [NJW 1961, 1941]).
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 138.59
    Auszug aus BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59
    Wenn der Kläger als ein wenig gefestigter, äußeren Einflüssen leicht zugänglicher Charakter zu einem Schwanken in seiner inneren Einstellung neigt, so kann er doch eine Gewissensentscheidung getroffen haben (vgl. BVerwGE 9, 100 und dasUrteil vom 24. Juli 1959 - BVerwG VII C 138.59, JZ 1959, 641).
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 148.59

    Auslegung des Begriffs Gewissen i.R.e. Kriegsdienstverweigerungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1962 - VII C 241.59
    Insbesondere kann daraus, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe zunächst nicht verweigert hat und erst nach seiner Musterung die Überzeugung erlangt haben will, daß das Toten auch im Kriege sittlich verwerflich sei, für ihn nichts Nachteiliges geschlossen werden; er kann zu dieser Überzeugung später gekommen sein, und wesentlich ist nur, ob er derzeit Gewissensgründe besitzt (vgl. BVerwGE 9, 100 und dasUrteil vom 24. Juli 1959 - BVerwG VII C 148.59 -).
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Gegenüber dieser Feststellung des Verwaltungsgerichts, daß der Kläger den Kriegsdienst nicht aus den vom Grundgesetz geschützten Gewissensgründen verweigere, macht der Kläger unter Berufung auf die Rechtsprechung des VII. Senats, insbesondere auf die Urteile vom 11. Mai 1962 - BVerwGE 14, 146 und BVerwG VII C 241.59 -, geltend, daß das Verwaltungsgericht nur dann das Vorliegen einer solchen Gewissensentscheidung bei ihm hätte verneinen dürfen, wenn es auf Grund einer Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit zu dem Ergebnis gekommen wäre, daß es ihm, dem Kläger, an der allgemeinen Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit fehle.
  • BVerwG, 17.04.1970 - VIII B 244.67

    Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Antragstellers beim Antrag auf …

    Auch von den vom Kläger bezeichneten Urteilen vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 241.59 - und vom 27. November 1964 - BVerwG VII C 124.61 - (Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 14 = DÖV 1965, 58) ist das Verwaltungsgericht nicht abgewichen.

    Der Kläger beruft sich schließlich auch darauf, daß in den bereits angeführten Urteilen vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 241.59 - und vom 12. Juni 1964 - BVerwG VII C 166.63 - der Gedanke zum Ausdruck komme, jede Motivforschung sei als unsachgemäß zurückzuweisen, und daß das Verwaltungsgericht auch insoweit von diesen Urteilen abgewichen sei.

  • BVerwG, 08.03.1963 - VII C 67.61

    Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf Anerkennung als …

    Daß das Verwaltungsgericht die Klage unter diesen Umständen an einer gewissen Unfähigkeit des Klägers, sich näher zu offenbaren, hat scheitern lassen, ist mit der Bedeutung des gesetzlichen Gewissensschutzes für einen jungen Wehrpflichtigen unvereinbar (vgl. BVerwGE 7, 242 [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235.57] [249]; 13, 171 [172]; 14, 146 [147] und die Urteile vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 215.59 -, vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 241.59 -, vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 -, vom 10. November 1961 [DVBl. 1962 S. 303] - BVerwG VII C 190.60 -, vom 9. November 1962 - BVerwG VII C 37.61, BVerwG VII C 99.61 und BVerwG VII C 100.61 -).

    Auch das Verlangen des Verwaltungsgerichts, der Kläger habe sich mit der geistigen Problematik der Kriegsdienstverweigerung eingehend auseinandersetzen müssen, ist eine mit dem gesetzlichen Gewissensschütz nicht zu vereinbarende überhöhte Anforderung (vgl. BVerwGE 9, 100 [BVerwG 24.07.1959 - VII C 144.59] [102] und Urteile vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 215.59 -, vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 241.59 -, vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 -, vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 105.60 - und vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 169.60 -).

  • BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 101.67

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Reichweite der …

    Der Kläger macht unter Berufung auf die Rechtsprechung des seinerzeit für Wehrpflichtsachen zuständigen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf die beiden Urteile vom 11. Mai 1962 - BVerwGE 14, 146 und BVerwG VII C 241.59 -, geltend, daß das Verwaltungsgericht nur dann das Vorliegen einer Gewissensentscheidung bei ihm hätte verneinen dürfen, wenn es auf Grund einer Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit zu dem Ergebnis gekommen wäre, daß es ihm, dem Kläger, an der allgemeinen Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit fehle.
  • BVerwG, 15.05.1963 - VII C 128.61

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung beruhend auf …

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung dargelegt (vgl. BVerwGE 7, 242 [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57] [249], 9, 100 [102] und zahlreiche weitere Urteile, wie BVerwG VII C 215.59, VII C 241.59, VII C 33.60, VII C 105.60, VII C 169.60, VII C 190.60, VII C 37.61, VII C 99.61, VII C 100.61).
  • BVerwG, 28.09.1972 - VIII B 17.72

    Rechtsmittel

    Insbesondere ergibt sich aus dem vom Kläger bezeichneten älterenUrteil vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 241.59 - nichts anderes.
  • BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 104.67

    Das Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Der Begriff der …

    Zu Unrecht macht der Beigeladene unter Berufung auf die Rechtsprechung des seinerzeit für Wehrpflichtsachen zuständigen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere auf die beiden Urteile BVerwGE 14, 146 und vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 241.59 -, geltend, daß das Verwaltungsgericht nur dann das Vorliegen einer Gewissensentscheidung bei ihm hätte verneinen dürfen, wenn es auf Grund einer Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit zu dem Ergebnis gekommen wäre, daß es ihm, dem Beigeladenen, an der allgemeinen Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit fehle; eine hinreichende Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit sei Jedoch nicht erfolgt.
  • BVerwG, 30.07.1969 - VIII B 38.67

    Begriff des Gewissens bei Kriegsdienstverweigerung

    Zur Zulassung der Revision kann auch nicht das Vorbringen führen, das Verwaltungsgericht sei von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 143.60 (Buchholz BVerwG 448.0 § 25 WpflG Nr. 10) und BVerwG VII C 241.59 -, fernervom 27. November 1964 - BVerwG VII C 124.61 (…Buchholz a.a.O. Nr. 14 = DÖV 1965, 58) und BVerwG VII C 129.61 - abgewichen, indem es die Glaubwürdigkeit des Klägers nicht auf Grund einer Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit geprüft habe.
  • BVerwG, 15.05.1963 - VII C 51.61

    Rechtsmittel

    Der Empfang von Anregungen von dritter Seite und die Aufnahme fremder Gedanken in die eigene Persönlichkeit ist gerade bei jugendlichen Menschen nicht ungewöhnlich (vgl. die Urteile in BVerwGE 12, 271 [273] undvom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 241.59 -, 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 -, 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 105.60 und BVerwG VII C 169.60 - und9. November 1962 - BVerwG VII C 37.61 -).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VIII B 30.67

    Erfordernis einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit eines …

    Der Kläger macht in erster Linie geltend, daß das Verwaltungsgericht in seinem Urteil von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nämlich von der Entscheidung BVerwGE 14, 146 sowie von dem Urteil vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 241.59 -, abgewichen sei.
  • BVerwG, 25.06.1969 - VIII B 28.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verneinung des Vorliegens …

  • BVerwG, 28.02.1968 - VIII B 203.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …

  • BVerwG, 03.11.1967 - VII C 24.67

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …

  • BVerwG, 18.08.1965 - VII B 84.62

    Rechtsmittel

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