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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.1967 - VII C 54.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,548
BVerwG, 23.06.1967 - VII C 54.66 (https://dejure.org/1967,548)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1967 - VII C 54.66 (https://dejure.org/1967,548)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1967 - VII C 54.66 (https://dejure.org/1967,548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenpflicht für Gleisanlagen - Zulassung von Ausnahmen vom Anschlusszwang und Benutzungszwang - Umfang der Befugnis zur Planfeststellung nach § 36 Bundesbahngesetz (BBahnG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 225
  • DVBl 1968, 307
  • DÖV 1967, 791
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 167.59

    Landesrechtliches Verbot von Werbemitteln an Brücken ohne Rücksicht auf …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1967 - VII C 54.66
    Eine solche Exemtion ergibt sich auch nicht aus Art. 73 Nr. 6 GG, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in den Entscheidungen vom 11. März 1960 und 29. August 1961 (BVerwGE 10, 219 und NJW 1962, 552) dargelegt hat.

    Die Befugnis zur Planfeststellung nach § 36 des Bundesbahngesetzes erstreckt sich nur auf "Bahnanlagen, d.h. die im Bahnbereich liegenden und dem Verkehr der Eisenbahn als eigengearteter öffentlicher Transportanstalt dienenden Anlagen, wie Bahnhöfe, Stellwerke, Wassertürme, Schienenanlagen usw." (BVerwG NJW 1962, 552).

  • BVerwG, 25.02.1966 - VII B 96.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1967 - VII C 54.66
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hat der VII. Senat durch Beschluß vom 25. Februar 1966 - BVerwG VII B 96.64 - die Revision zugelassen.
  • BVerwG, 11.03.1960 - VII C 50.59
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1967 - VII C 54.66
    Eine solche Exemtion ergibt sich auch nicht aus Art. 73 Nr. 6 GG, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in den Entscheidungen vom 11. März 1960 und 29. August 1961 (BVerwGE 10, 219 und NJW 1962, 552) dargelegt hat.
  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände …

    Durch diese Vorschriften wird die Deutsche Bundesbahn nicht der Abgabenhoheit der Gemeinden entzogen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 9. Juli 1969 - 2 BvL 25, 26/84 - BVerfGE 26, 281 ) und BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1967 - BVerwG VII C 54.66 - BVerwGE 27, 225 [BVerwG 23.06.1967 - VII C 54/66]).
  • BVerwG, 20.09.1989 - 7 B 135.89

    Bundesbahn - Entwässerung - Abwasserreinigungsanlage - Kontrollmaßnahmen - …

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 23. Juni 1967 - BVerwG 7 C 54.66 - (BVerwGE 27, 225) darin sieht, daß nach jener Entscheidung die Deutsche Bundesbahn "dem Grundsatz nach wie jeder andere Grundstückseigentümer den ordnungsgemäß zustande gekommenen städtischen Satzungen und den darin vorgeschriebenen Abgabepflichten unterliegt" (…a.a.O. S. 226), tritt der Verwaltungsgerichtshof dieser Rechtsauffassung nicht entgegen.

    Schließlich stellt das Berufungsurteil auch nicht die Pflicht der beklagten Bundesbahn zur Entrichtung einer Kanalanschlußgebühr in Frage, von der der Senat in BVerwGE 27, 225 ausgegangen ist.

  • BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78

    Einrichtung eines Ladehofs - Umschlagplatz für den Güterfernverkehr - Öffentliche …

    Es sei lediglich darauf hingewiesen, daß nicht allein die Änderung der Anlage selbst, sondern nach den gegebenen Umständen dabei auch die Frage der Zufahrt von und zur Laderampe zu der durch Planfeststellung zu bewirkenden "Problembewältigung" gehört (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 55.70 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 4 S. 9 [10]; anders ist es z.B. dann, wenn über die Beseitigung von Abwässern außerhalb des Bahnhofsgeländes im Rahmen des kommunalen Entwässerungssystems zu befinden ist, welches nicht zur Disposition der Planfeststellungsbehörde steht: Urteil vom 23. Juni 1967 - BVerwG VII C 54.66 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 1, S. 1 [3]; vgl. ferner: Urteil des Senats vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253 [256]).
  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 56.72

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren - Rechtfertigung der Heranziehung eines …

    Durch diese Vorschriften ist die Deutsche Bundesbahn aus der Abgabenhoheit der Länder und Gemeinden nicht eximiert (vgl. BVerfGE 26, 201 [BVerfG 11.06.1969 - 2 BvR 518/66] [298 ff., 301], BVerwGE 27, 225 [226]).
  • VG München, 11.07.2019 - M 10 K 18.990

    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags für die Aufstellung von Verkaufsautomaten …

    Wenn selbst das Unternehmen der Bahn der Satzungsgewalt unterfällt (vgl. BVerwG, U.v. 23.6.1967 - VII C 54.66 - juris, BVerwG, U.v. 11.12.1987 - 8 C 85.86 - juris), so erst Recht private Unternehmen, die auf dem Bahngelände Waren anbieten.
  • VGH Hessen, 23.08.1990 - 4 TH 1910/90

    Zur Frage der Genehmigungsfähigkeit einer Nutzungsänderung, wenn eine Fläche als …

    Der Getränkeabholmarkt dient aber nicht dem Bahnbetrieb und ist keine Eisenbahnanlage im Sinne des § 38 Bundesbahngesetz - BBahnG - (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.08.1961 - I C 167.59 - DVBl. 1962, 178 ff.; BVerwG, Urteil vom 23.06.1967 - VII C 54.66 - KStZ 1967, 251 f.; OVG Münster Beschluß vom 15.03.1974 - X B 32/74 - DÖV 1974, 564 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 07.06.1977 - VI A 162/75 - BRS 32 Nr. 126; Küchler, DÖV 1977, 187 ff.).
  • BVerwG, 24.01.1980 - 3 B 32.79

    Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens - …

    Das dort abgedruckte Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG 7 C 54.66 - befaßt sich im Zusammenhang mit einer Klage gegen einen Heranziehungsbescheid zu Kanalanschlußgebühren mit der Frage, ob ein Bahnhof der Bundesbahn dem gemeindlichen Anschluß- und Benutzungszwang unterliegt.
  • VGH Bayern, 13.01.2014 - 20 ZB 13.2090

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es keine allgemeine Beitragsfreiheit für öffentliche Sachen (U.v. 11.12.1987 BVerwG 8 C 85.86 = BVerwGE 78, 321); die Bundesbahn unterlag dem Grundsatz nach wie jeder Grundstückseigentümer den Satzungen der Gemeinden und den darin vorgeschriebenen Abgabepflichten (U.v. 23.6.1967 BVerwG 7 C 54.66 = BVerwGE 27, 225).
  • OVG Saarland, 07.04.1994 - 1 R 48/91

    Wohnhausanwesen; Anschluß an die öffentliche Abwasserkanalisation; Bestimmtheit; …

    Die Entwässerung eines bebauten Grundstückes ist auch bei Vorliegen entsprechender Baugenehmigungen nicht als solche bestandsgeschützt, sondern gegebenenfalls geänderten gesetzlichen Anforderungen anzupassen (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 23.6.1967 - VII C 54.66 = DVBl 1968, 307 (308) [BVerwG 23.06.1967 - VII C 54/66] ).
  • VG Saarlouis, 19.10.2012 - 3 K 194/12

    Änderung der ehedem rechtmäßigen Entwässerung eines Gebäudes durch Anschluss- und …

    Selbst wenn davon auszugehen sein sollte, dass eine bestimmte Art der Entwässerung Gegenstand dieser behördlichen Entscheidungen gewesen ist, ließe jedenfalls die Einführung eines Anschluss- und Benutzungszwanges eine derartige Genehmigung entfallen (BVerwG, Urteil vom 23.6.1967 - VII C 54.66 - DVBL. 1968, 307 -308-; ebenso insbesondere zu Entwässerungsanlagen, Simon, BayBO, Art. 41 RNr. 3, Art. 42 RNr. 2; vgl. ferner OLG Köln, Urteil vom 17.5.1988 -Ss 121-122/88 - NJW 1988, 2119 -2120- unter Hinweis auf die Sozialbindungsklausel des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG).
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